Wer mit einem Auto auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will, braucht eine Haftpflicht-Versicherung – sonst teilt die Zulassungsstelle kein Kennzeichen zu. Diese Versicherung sorgt dafür, dass bei einem Unfall der Schaden des Geschädigten erstattet wird – egal, ob es sich um eine verletze Person, ein anderes Auto oder einen anderern Gegenstand, zum Beispiel eine Straßenlaterne, handelt. Allerdings legt die Versicherung von vornherein eine Höchstsumme fest – die Deckungssumme. Und: Die gibt es nicht nur bei der obligatorischen Haftpflicht-Versicherung, sondern auch bei Teil- und Vollkasko.  

Wie hoch ist die Mindest-Deckung der Haftpflichtversicherung?

Ein paar Kratzer im Auto des Geschädigten kann man eventuell noch aus eigener Tasche bezahlen, große Blechschäden gehen aber schnell ins Geld. Und: Kam es bei dem Unfall zu einem Personenschaden oder gar Todesfall, sind die Behandlungskosten und die Schmerzensgeldforderung oft für den Unfallverursacher existenzbedrohend und schlichtweg nicht aufzubringen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor und legt für diese eine gewisse Mindestdeckung fest. Personenschäden muss jede Versicherung auf jeden Fall in Höhe von bis zu 7,5 Millionen Euro übernehmen. Das klingt nach sehr viel, doch gerade wenn durch einen Unfall der Geschädigte eine schwerwiegende, bleibende Behinderung erfährt und arbeitsunfähig wird, liegen die lebenslangen Behandlungs-, Pflege- und Unterhaltskosten oft deutlich darüber.
Für Sachschäden, also ein kaputtes Auto, zerstörte Straßenschilder oder beschädigte Gartenzäune gelten 1,22 Millionen Euro als gesetzliche Mindestdeckung, Vermögensschäden, zum Beispiel ein etwaiger Dienstausfall des Geschädigten, wird bis mindestens 50.000 Euro beglichen. Wichtig: An den Geschädigten zahlt die Versicherung immer, wurde der Unfall allerdings vorsätzlich herbeigeführt oder ist beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder ohne Fahrerlaubnis entstanden, kann sie den Verursacher in Regress nehmen.
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Gibt es auch höhere Deckungen?

Ja! Die vom Gesetzgeber festgelegten Deckungssummen sind Mindestwerte, die allerdings in der Regel nur bei besonders günstigen Versicherungen zum Tragen kommen. Fast immer sichern die Versicherungen deutlich höhere Werte ab: 100 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sind bei guten Verträgen heute üblich, pro Person werden in der Regel bis zu 15 Millionen Euro übernommen. 

Wie hoch ist die Deckungssumme bei Mietwagen? 

Häufig gelten im Ausland deutlich niedrigere Mindestdeckungssummen, und viele Mietwagenanbieter schließen günstige Versicherungen ab, die nur bis zu diesen gesetzlichen Grenzen in die Presche springen. Mit sogenannten Mallorca- oder Traveller-Policen kann man bei vielen Versicherungen zusätzlich zur Haftpflicht für den eigenen Wagen eine Erhöhung der Deckungssumme für Mietwagen im Ausland hinzubuchen. Der heimische Versicherer übernimmt dann im Ernstfall die Differenz zwischen der Deckungssumme des Mietwagenversicherers und einer festgelegten Höchstgrenze. 

Welche Deckungssummen gelten in der Kasko-Versicherung?

Mit der Teil- und Vollkasko werden Schäden am eigenen Wagen abgedeckt, sei es durch Sturm und Vandalismus, oder weil man beim Parken einen Poller übersieht und das Auto anfährt. Auch für diese Schäden gibt es Deckungssummen, diese sind allerdings nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern werden von den Gesellschaften selbst festgelegt; wie bei der Selbstbeteiligung kann auch der Preis je nach Deckungssumme variieren.

Von

Michael Gebhardt