Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen
Fahren ohne Erlaubnis: Es droht eine Gefängnisstrafe

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Führerschein und Fahrerlaubnis – umgangssprachlich ist damit dasselbe gemeint. Wer vom "Fahren ohne Führerschein" spricht, meint häufig das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dabei gibt es einen großen Unterschied.
Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, die man beantragen und durch den Besuch der Fahrschule und das Bestehen der Führerscheinprüfung erwerben muss – und zwar für jede Fahrzeugklasse (Pkw, Lkw, Motorrad…) separat. Der Führerschein hingegen ist "nur" das Dokument, das aussagt, dass man über die Fahrerlaubnis verfügt.
Es macht demnach einen großen Unterschied, ob man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird. Die Strafen für letzteres sind eher milde: Wer das Dokument nicht dabei hat, weil er zum Beispiel das Portemonnaie hat zuhause liegen lassen, hat trotzdem generell die Berechtigung, das Fahrzeug zu fahren – er kann es nur in diesem Moment nicht nachweisen. Wird man von der Polizei kontrolliert, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro geahndet wird. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht hingegen ernste Konsequenzen nach sich.

Der Führerschein ist das Dokument, das die Fahrerlaubnis bescheinigt. Wer ohne diese Erlaubnis fährt, begeht eine Straftat.
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Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.
Der wohl prominenteste Straftäter, der fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, ist Fußball-Profi Marco Reus, der 2014 540.000 Euro Strafe zahlen musste. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt.
Wer sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt, muss teilweise mit empfindlichen Strafen rechnen. Vergehen, für die der Bußgeldkatalog mindestens zwei Punkte in Flensburg ausweist, werden in der Regel nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einem zusätzlichen Fahrverbot geahndet, das ein bis drei Monate dauert. In diesem Zeitraum hat man keine Fahrerlaubnis – und darf währenddessen auch keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge wie Mofas fahren. Aber: Nach Ablauf des Fahrverbots kann man den Führerschein einfach wieder bei der Behörde abholen oder sich zuschicken lassen.

Alkoholkontrolle: Wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen, muss sie nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden.
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Anders sieht es aus, wenn einem die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird. Das ist bei schwerwiegenden Vergehen der Fall, wie etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren unter Drogeneinfluss aber auch wenn die Behörde feststellt, dass man "nicht geeignet" ist, ein Fahrzeug zuführen. Das kann zum Beispiel bei schweren Depressionen vorkommen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die staatliche Genehmigung, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren. Will man diese wieder erlangen, muss die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist (in der Regel sechs Monate bis fünf Jahre) erneut beantragt werden. Unter Umständen ist dann wieder eine Prüfung oder ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) nötig. Aber: Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge darf man in diesem Fall weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und einen Unfall baut, muss sich nicht nur für die Folgen für das Fahrens ohne Erlaubnis verantworten, sondern auch für die entstandenen Sach- oder Personenschäden aufkommen. Die gute Nachricht: Den Fremdschaden zahlt die Haftpflichtversicherung – erstmal. Allerdings kann sie den Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis in Regress nehmen und bis zu 5000 Euro von ihm zurückfordern.
Die Summe kann sich erhöhen, wenn mehrere Delikte zusammenkommen; zum Beispiel, wenn man zum Unfallzeitpunkt nicht nur ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, sondern zusätzlich alkoholisiert war oder Fahrerflucht beging. In solch einem Fall muss man sich auch für das zweite Vergehen verantworten.
Die häufigsten Fragen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis
Was bedeutet vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Eine vorsätzliche Fahrt ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn ein Fahrer sich hinter das Steuer setzt, obwohl er weiß, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Eine Straftat liegt auch beim fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Wie lange Fahrverbot bei Fahren ohne Führerschein?
Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, muss unter anderem mit einem Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten rechnen. Fährt man hingegen ohne Führerschein, – kann das Dokument bei einer Kontrolle also lediglich nicht vorweisen – kommt man mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro davon.
Wie viel Punkte gibt es für Fahren ohne Führerschein?
Hat man den Führerschein bei einer Fahrzeugkontrolle nicht dabei, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeite, die mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Fährt man hingegen ohne Fahrerlaubnis, handelt es sich um eine Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Zusätzlich drohen drei Punkte in Flensburg.
Wie lange Führerscheinsperre bei Fahren ohne Führerschein?
Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, muss mit drastischen Strafen bis hin zum Freiheitsentzug rechnen. Auch ein Fahrverbot oder eine Führerscheinsperre können verhängt werden. Letztere umfasst einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In extremen Fällen kann das Gericht auch eine lebenslange Sperre der Fahrerlaubnis gegen den Verkehrssünder verhängen.
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