Nie ohne Erlaubnis fahren
Der Führerschein ist das Dokument, das die Fahrerlaubnis bescheinigt.
Führerschein und Fahrerlaubnis – umgangssprachlich ist damit das gleiche gemeint. Wer vom "Fahren ohne Führerschein" spricht, meint häufig das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dabei gibt es einen großen Unterschied: Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, die man beantragen und durch den Besuch der Fahrschule und das Bestehen der Führerscheinprüfung erwerben muss – und zwar für jede Fahrzeugklasse (Pkw, Lkw, Motorrad…) separat. Der Führerschein hingegen ist "nur" das Dokument, das aussagt, dass man über die Fahrerlaubnis verfügt. Es macht demnach einen großen Unterschied, ob man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird. Die Strafen für letzteres sind eher milde: Wer das Dokument nicht dabei hat, weil er zum Beispiel das Portemonnaie hat zuhause liegen lassen, hat trotzdem generell die Berechtigung, das Fahrzeug zu fahren – er kann es nur in diesem Moment nicht nachweisen. Wird man von der Polizei kontrolliert, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro geahndet wird. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht hingegen ernste Konsequenzen nach sich.

Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Der wohl prominenteste Straftäter, der fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, ist Fußball-Profi Marco Reus, der 2014 540.000 Euro Strafe zahlen musste. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt.

Wann wird der Führerschein entzogen, wann die Fahrerlaubnis?

Wer sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt, muss teilweise mit empfindlichen Strafen rechnen. Vergehen, für die der Bußgeldkatalog mindestens zwei Punkte in Flensburg ausweist, werden in der Regel nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einem zusätzlichen Fahrverbot geahndet, das ein bis drei Monate dauert. In diesem Zeitraum hat man keine Fahrerlaubnis – und darf währenddessen auch keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge wie Mofas fahren. Aber: Nach Ablauf des Fahrverbots kann man den Führerschein einfach wieder bei der Behörde abholen oder sich zuschicken lassen.
Anders sieht es aus, wenn einem die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird. Das ist bei schwerwiegenden Vergehen der Fall, wie etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren unter Drogeneinfluss aber auch wenn die Behörde feststellt, dass man "nicht geeignet" ist, ein Fahrzeug zuführen. Das kann zum Beispiel bei schweren Depressionen vorkommen. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die staatliche Genehmigung, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren. Will man diese wieder erlangen, muss die Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist (in der Regel sechs Monate bis fünf Jahre) erneut beantragt werden. Unter Umständen ist dann wieder eine Prüfung oder ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) nötig. Aber: Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge darf man in diesem Fall weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Zahlt bei einem Unfall die Versicherung?

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und einen Unfall baut, muss sich nicht nur für die Folgen für das Fahrens ohne Erlaubnis verantworten, sondern auch für die entstandenen Sach- oder Personenschäden aufkommen. Die gute Nachricht: Den Fremdschaden zahlt die Haftpflichtversicherung – erstmal. Allerdings kann sie den Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis in Regress nehmen und bis zu 5000 Euro von ihm zurückfordern. Die Summe kann sich erhöhen, wenn mehrere Delikte zusammenkommen; zum Beispiel, wenn man zum Unfallzeitpunkt nicht nur ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, sondern zusätzlich alkoholisiert war oder Fahrerflucht beging. In solch einem Fall muss man sich auch für das zweite Vergehen verantworten.

Von

Michael Gebhardt