Kindersitze: Sitzerhöhungen
Sitzerhöhung nur im Notfall

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Statt eines Gruppe-2/3-Sitzes wird oftmals eine einfache Sitzerhöhung verwendet. Warum das aber nur eine Notlösung sein sollte und was Sie beim Kauf beachten sollten, erfahren Sie hier.
Bild: AUTO BILD
Inhaltsverzeichnis
Für Kinder bis 12 Jahre oder mit einer Körpergröße unter 150 Zentimetern gilt die Kindersitzpflicht. Aber gerade, wenn es auf das Ende dieses Zeitraums zugeht, greifen viele Eltern nicht mehr auf einen gut ausgestatteten Kindersitz mit Rückenlehne, sondern lieber auf eine einfache Sitzerhöhung zurück. Schließlich ist sie kompakter und deutlich leichter. Um die gesetzliche Kindersitzpflicht zu erfüllen, ist eine Sitzerhöhung durchaus zulässig. Wie der "richtige" Kindersitz, gehört die Sitzerhöhung zur Gruppe 2/3 und ist für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis 36 Kilo zugelassen. Im Gegensatz zum Kindersitz mit Rückenteil, hat sie jedoch große Schwächen, was die Sicherheit der Kleinen betrifft. Viele Hersteller bieten die einfache Sitzerhöhung deswegen gar nicht mehr an.
Genau genommen handelt es sich bei der Sitzerhöhung um eine Sitzschale, die dafür sorgen soll, dass das kleine Kind der Körpergröße eines Erwachsenen näherkommt, sodass der Dreipunktgurt des Fahrzeugs verwendet werden kann. Doch anders als beim "richtigen" Kindersitz ist der Oberkörper des Kindes gänzlich ungeschützt: Es gibt weder Kopfstütze noch Rückenlehne, geschweige denn einen Seitenaufprallschutz – bei einem Seitenaufprall knallt Ihr Kind ungeschützt gegen die Scheibe. Ein Kindersitz mit Rücken- und Seitenteilen würde die Energie des Aufpralls teilweise absorbieren und die Folgen für Ihr Kind abmildern. Ein weiter Kritikpunkt an der Sitzerhöhung: Die Gurtführung ist oft nicht ausreichend. Im Oberkörperbereich gibt es meist gar keine Gurtführung – der Gurt verläuft dadurch in den meisten Fällen falsch und schneidet am Hals ein. Und leider gibt es auf dem Markt auch immer noch Sitzerhöhungen, die darüber hinaus keine Beckengurtführung bieten. Hier rutscht der Gurt bei einem Aufprall in den empfindlichen Bauchbereich Ihres Kindes hoch und kann zu schweren inneren Verletzungen führen.
Haben Sie die Wahl, greifen Sie lieber auf einen Kindersitz mit Rückenteil der Gruppe 2/3 zurück. Doch es gibt Situationen im Alltag, da kommt man nicht um die Sitzerhöhung herum. Zum Beispiel, wenn ein fremdes Kind im Auto mitfährt, oder die Rückenlehne des Kindersitzes mit ihren Seitenwangen schlicht zu eng für das Kind geworden ist. In solchen Fällen gilt die Devise: Lieber eine Sitzerhöhung nutzen, als ganz auf den Kindersitz zu verzichten. Damit aber auch die Sitzerhöhung Ihrem Kind so viel Schutz wie möglich bietet, sollten Sie auf folgendes achten:
• Hartplastik: Die Sitzschale sollte aus Kunststoff sein. Es gibt viele Sitzerhöhungen aus Styropor, die zwar besonders leicht und günstig sind, aber weniger widerstandsfähig. Bei einem Unfall wirken starke Kräfte, denen Kunststoff in der Regel besser standhalten kann.
• Führungshörnchen: Was viele Eltern für Armlehnen zum Komfort des Kindes halten, sind in Wahrheit Hörnchen für die Beckengurtführung. Unter ihnen muss der Sicherheitsgurt entlanggeführt werden, damit er nicht in den Bauch einschneidet.
• Gurtführungsschlaufe: Im Idealfall ist an der Sitzschale auch eine Schlaufe befestigt, über die sich die Gurtführung an der Schulter Ihres Kindes anpassen lässt.
• Vorne höher: Idealerweise ist die Sitzschale vorne etwas höher bzw. dicker als hinten, sodass eine leichte Neigung der Sitzfläche entsteht. Dadurch sitzt das Kind tief im Sitz, bleibt mit dem Rücken nah an der Lehne und rutscht nicht nach vorne.
• Isofix: Haben Sie Isofix-Ankerpunkte im Auto, kaufen Sie auch eine Sitzerhöhung mit Isofix. So sitzt sie auch unbenutzt immer fest und schleudert bei einem Aufprall nicht durch das Auto.
• Komfort: Die Sitzerhöhung sollte für Ihr Kind natürlich auch bequem sein. Also achten Sie auf eine breite Beinauflagefläche und eine bequeme Polsterung. Am besten vorab einmal Probesitzen.
• Führungshörnchen: Was viele Eltern für Armlehnen zum Komfort des Kindes halten, sind in Wahrheit Hörnchen für die Beckengurtführung. Unter ihnen muss der Sicherheitsgurt entlanggeführt werden, damit er nicht in den Bauch einschneidet.
• Gurtführungsschlaufe: Im Idealfall ist an der Sitzschale auch eine Schlaufe befestigt, über die sich die Gurtführung an der Schulter Ihres Kindes anpassen lässt.
• Vorne höher: Idealerweise ist die Sitzschale vorne etwas höher bzw. dicker als hinten, sodass eine leichte Neigung der Sitzfläche entsteht. Dadurch sitzt das Kind tief im Sitz, bleibt mit dem Rücken nah an der Lehne und rutscht nicht nach vorne.
• Isofix: Haben Sie Isofix-Ankerpunkte im Auto, kaufen Sie auch eine Sitzerhöhung mit Isofix. So sitzt sie auch unbenutzt immer fest und schleudert bei einem Aufprall nicht durch das Auto.
• Komfort: Die Sitzerhöhung sollte für Ihr Kind natürlich auch bequem sein. Also achten Sie auf eine breite Beinauflagefläche und eine bequeme Polsterung. Am besten vorab einmal Probesitzen.
Viele Eltern machen den Fehler, die sogenannten Führungshörnchen des Kindersitzes als Armlehnen fehlzuinterpretieren. Dabei haben diese vermeintlichen Armlehnen eine wichtige Funktion für die Sicherheit: Sie sorgen dafür, dass der Gurt im Beckenbereich des Kindes gut verläuft und nicht in den empfindlichen Bauchbereich hochrutscht. Deswegen muss der Sicherheitsgurt beim Anschnallen immer unterhalb der Hörnchen verlaufen. Bietet die Sitzerhöhung auch eine Schlaufe für den Schultergurt, stellen Sie diese so ein, dass der Fahrzeuggurt etwa zwei Finger breit über der Schulter Ihres Kindes verläuft. Zudem sollten Sie immer darauf achten, dass das Kind möglichst tief im Sitz sitzt und nicht nach vorne rutschen kann.
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