Kleine Unfallschäden lieber selbst zahlen?
Schadensregulierung ohne Versicherung

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Das Missgeschick ist schnell passiert, und das eigene Auto hat einen Schaden davongetragen. Wann es sich lohnt, die Versicherung nicht einzuschalten.
Ein Kratzer beim Ausparken, ein übersehener Poller beim Rangieren. Blechschäden passieren schnell, können aber oft ziemlich teuer werden. Vor allem bei neuen Fahrzeugen, die mit zahlreichen Sensoren ausgestattet sind, kann schon ein kleiner Parkrempler hohe Kosten verursachen. Den Schaden an fremden Fahrzeugen übernimmt immer ihre Haftpflichtversicherung, und wenn Sie eine Vollkasko abgeschlossen haben, wird auch Ihr Wagen auf Kosten der Kfz-Versicherung repariert. Nur: In der Regel steigt im Folgejahr ihr Versicherungsbeitrag dann kräftig an. Manchmal ist es deshalb günstiger, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, um weiterhin von niedrigen Versicherungsprämien zu profitieren.
Warum kann es sich lohnen, kleine Schäden selbst zu zahlen?
Mit jedem Jahr, das Sie unfallfrei hinter sich bringen, steigt Ihre Schadenfreiheitsklasse für die Haftpflicht- und (wenn abgeschlossen) Vollkaskoversicherung um einen Zähler. Umgekehrt geht es dagegen schneller: Ein einziger Haftpflichtschaden kann Sie zum Beispiel von der Schadenfreiheitsklasse 20 (SF 20) auf SF 9 herabstufen – die mit einem deutlich niedrigeren Rabattsatz einhergeht. Entscheidend dafür sind die sogenannten Rückstufungstabellen der Versicherer. Die Folge: Sie zahlen im nächsten Jahr einen höheren Beitrag und es dauert wieder einige Jahre, bis Sie das ursprüngliche Rabatt-Niveau erreichen.
Bis zu welcher Höhe Schäden aus eigener Tasche begleichen?
Wenn Sie einen Schaden am eigenen oder fremden Auto selbst begleichen, bleiben Sie in Ihrer alten SF-Klasse - für die Versicherung hat es den Schaden also quasi nie gegeben. Bis zu welcher Höhe es sich lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen, ist individuell unterschiedlich. Als Faustregel gilt: Es lohnt sich häufig, Haftpflichtschäden und Kaskoschäden in Höhe von circa 1000 bis 1500 Euro selbst zu bezahlen.
Tipp: Fragen Sie im Schadensfall bei Ihrer Versicherung nach! Die kann Ihnen genau ausrechnen, mit wie viel Mehrbeiträgen Sie in den kommenden Jahren rechnen müssen – natürlich vorausgesetzt, Sie bauen keinen weiteren Unfall.
Tipp: Fragen Sie im Schadensfall bei Ihrer Versicherung nach! Die kann Ihnen genau ausrechnen, mit wie viel Mehrbeiträgen Sie in den kommenden Jahren rechnen müssen – natürlich vorausgesetzt, Sie bauen keinen weiteren Unfall.
Die Versicherung hat den Schaden bereits beglichen, was nun?
Viele Versicherungen bieten die Option des Schadenrückkaufs. Das heißt, dass Sie auch rückwirkend Schäden aus eigener Tasche bezahlen können. Meistens gilt dabei eine Frist von sechs Monaten nach dem Unfall.
Rabatt-Schutz und Rabatt-Retter können helfen
Viele Versicherer bieten ihren Kunden einen sogenannten Rabatt-Schutz oder Rabatt-Retter, mit dem Sie eine gewisse Anzahl an "Frei-Schäden" haben, die beglichen werden, ohne dass Sie sich in der SF-Klasse verschlechtern. Oft sind diese Ausnahmen an Bedingungen gebunden, zum Beispiele dass zuvor eine bestimmte SF-Klasse erreicht wurde, der Vertrag schon eine Mindestlaufzeit hat oder Sie einwilligen, die Versicherungsgesellschaft für einen bestimmten Zeitraum nicht zu wechseln.
Auch wer ohnehin vor hat, in naher Zukunft sein Auto abzuschaffen, kann natürlich die Versicherung in Anspruch nehmen. Ohne Autoversicherung spielt schließlich auch die Rabatt-Klasse keine Rolle. Aber Vorsicht: Der Wechsel auf ein neues Auto reicht nicht, ihre SF-Klasse nehmen Sie schließlich mit.
Auch wer ohnehin vor hat, in naher Zukunft sein Auto abzuschaffen, kann natürlich die Versicherung in Anspruch nehmen. Ohne Autoversicherung spielt schließlich auch die Rabatt-Klasse keine Rolle. Aber Vorsicht: Der Wechsel auf ein neues Auto reicht nicht, ihre SF-Klasse nehmen Sie schließlich mit.
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