Leasingfahrzeuge: Rückgabe
Für eine problemlose Leasing-Rückgabe

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Wer sein Leasingauto zurückgibt, streitet häufig um Gebrauchsspuren. Was muss bezahlt werden und was nicht? Tipps für eine stressfreie Abgabe.
Nach der Nutzung von 24, 36 oder 48 Monaten ist ein Fahrzeug nicht mehr neuwertig. Gebrauchsspuren und Verschleiß sind in Ordnung und werden durch den Leasingnehmer bereits während der Laufzeit des Leasingvertrages durch die monatlichen Ratenzahlungen gedeckt.

Nicht auspolierbare Kratzer werden bemängelt. Sowie auch unsachgemäße Reparaturlackierungen oder Lackabplatzer.
Grundsätzlich gilt, dass der Zustand dem Alter und der Fahrleistung entsprechen sollte. Wenn das Fahrzeug vom Leasingnehmer beschädigt zurückgegeben wird, muss er für diese Schäden selbstverständlich aufkommen. Doch es entstehen oftmals (auch rechtliche) Probleme in der Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Gebrauchsspuren und wertrelevanten Beschädigungen. Häufig wird über den Zustand der Lackierung, der Karosserie sowie der Verglasung gestritten. Ob eine Beschädigung noch akzeptabel oder bereits als wertmindernder Schaden anzusehen ist, können Leasingnehmer im Vorfeld bereits herausfinden. Zwar ist dies gesetzlich nicht richtig festgelegt, man kann sich aber an objektiven Standards wie dem Schadenkatalog der Dekra oder des TÜVs orientieren, der kostenlos im Internet verfügbar ist. Verständlich und übersichtlich in Kategorien eingeteilt, veranschaulicht der Schadenkatalog, was akzeptierte und was nicht akzeptierte Schäden sind. Zahlreiche typische Schadenbeispiele und Fotos ermöglichen eine leichte Einstufung und machen den Bewertungsprozess für Leasingnehmer verständlicher. So fallen in die Kategorie der gewöhnlichen Gebrauchsspuren beispielsweise leichte Lackabschürfungen an den Türkanten oder im Bereich der Ladekante, kleine Steinschlagspuren auf der Windschutzscheibe oder auch Kratzer am Dach. Zu den Abnutzungen, die als wertmindert gelten und deswegen bei der Rückgabe bemängelt werden, zählen beispielsweise nicht auspolierbare Kratzer, starker Lackabrieb oder Rückstände von Werbefolien, Hagelschäden, stärkere Parkdellen oder Verformungen der Karosserie. Wartungsarbeiten oder die Hauptuntersuchung dürfen in Kürze fällig werden, aber nicht überfällig sein.
Was zudem bei der Rückgabe ein Grund für Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien sein kann, sind fehlende Teile. Sämtliches bei der Autoannahme übergebenes Zubehör ist auch zur Abgabe des Leasingautos mitzubringen. Häufig fehlen Zweitschlüssel, Radsätze oder Serviceunterlagen. Um hier auf der sicheren Seite zu stehen, lohnt ein rechtzeitiger Blick in die Vertragsunterlagen.
Alle Infos zum Fahrzeugleasing
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Bei Verträgen mit Restwertleasing sind Nachzahlungen am Ende der Vertragslaufzeit keine Seltenheit. Bei dieser Variante erfolgt am Anfang eine Schätzung des Pkws, die den Wert des Autos am Ende der Laufzeit festlegt. Wird der definierte Wert schlussendlich nicht erreicht, muss der Leasingnehmer die Differenz nachzahlen. Und diese Nachzahlungen treten häufig auf, da gerne mit niedrigen Leasingraten geworben wird. Und diese Raten werden auf Basis des festgelegten Restwertes berechnet, der dafür gerne geschönt wird. Zudem können Gebrauchsspuren bemängelt werden, die den Restwert zusätzlich mindern. Wenn also der kalkulierte Wert nicht erzielt wird, lässt sich eine Nachzahlung nicht vermeiden. Genauso wie auch für Mängel, die über den normalen Verschleiß hinausgehen. Deswegen wird von dieser Leasing-Variante oft abgeraten. Die Option, dass der Wagen mehr Wert ist, als zu Vertragsbeginn angenommen, und der Leasingnehmer den abhängig von der vertraglichen Vereinbarung festgesetzten finanziellen Ausgleich erhält, ist sehr selten.
Beim Kilometerleasing erfolgt die Abrechnung aufgrund der gefahrenen Kilometer. Diese werden zu Vertragsbeginn festgelegt. Bei der Rückgabe werden dabei oftmals auch bis zu 2000 Mehrkilometer akzeptiert, ohne dass Mehrkosten entstehen. Für jeden gefahrenen Kilometer, der über die vereinbarte Fahrleistung sowie die tolerierten Mehrkilometer geht, zahlt man je nach Vertrag einen festgelegten Betrag. Dennoch ist auch bei dieser Vertragsvariante in den Unterlagen festgelegt, welchen Zustand der Pkw bei Vertragsende haben soll. Auch das unterscheidet sich je nach Hersteller, Leasinggeber und mitunter auch von der Vertragslaufzeit.
– Übergeben Sie das Fahrzeug persönlich und wenn möglich mit einem Zeugen. Kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, kann dieser ihre Aussagen bekräftigen.
– Achten Sie darauf, dass alle vorgegebenen Inspektionen eingehalten wurden.
– Alle im Leasing-Umfang zusätzlich enthaltenen Teile sowie die zum Serienumfang gehörenden Ausstattungsumfänge sind mitzubringen. Zusätzlich von Ihnen angebrachtes Zubehör wie eine Handy- oder Tablet-Halterung sind genauso zu entfernen wie Aufkleber.
– Größere Schäden und deren Ausbesserung notieren lassen. Bewahren Sie zudem Nachweise über gemachte Inspektionen und Hauptuntersuchungen.
– Originalbereifung aufziehen, wenn dies vertraglich festgelegt ist.
– Größere Macken kostengünstig auf eigene Rechnung beseitigen lassen. Gerade im Bereich Smart-Repair lassen sich Schäden schnell ausbessern.
– Dokumente nicht vorschnell unterschreiben. Unterzeichnen Sie die bei der Fahrzeugübergabe verfassten Unterlagen nur nach einer genauen Durchsicht. Eventuelle Forderungen/Nachzahlungen sollten auf ihre Berechtigung sowie Höhe geprüft werden.
– Klären Sie, wer das Fahrzeug bei Vertragsende abmeldet: Sie oder der Händler?
– Bereits vor Laufzeitende des Leasingvertrages zum Händler fahren und um eine Einschätzung des Fahrzeuges bitten. Die Beanstandungen kann man dann bis zum Tag der Rückgabe gezielt ausbessern.
– Alle vorgegebenen Inspektionstermine einhalten und Verschleißteile rechtzeitig austauschen. Diese Sorgfalt zahlt sich aus.
– Alle vorgegebenen Inspektionstermine einhalten und Verschleißteile rechtzeitig austauschen. Diese Sorgfalt zahlt sich aus.
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