Eine stolze Summe: Rund zehn Milliarden Euro zahlen die Autoversicherer im Jahr für die Regulierung von Unfallschäden – pro Crash etwa 3500 Euro. Geschädigte bekommen aber oft zu wenig Geld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, denn sie wissen nicht genau, was ihnen zusteht. Wir sagen Ihnen, was Sie bei einem Crash rausholen können.
Fahrzeugschaden:
Bei neuen Autos wird bis 1000 Kilometer oder bis zur achten Betriebswoche auf Neuwagenbasis abgerechnet. Ansonsten gilt der Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur nach dem Stand der Technik.
Abschleppkosten: Die sind oft Verhandlungssache, dabei entscheidet die Zumutbarkeit für den Geschädigten. Wer noch auf eigener Achse in die Werkstatt rollen kann, muss seinen Wagen selbst dorthin bringen. Aber natürlich nur, wenn das verkehrssicher geht. 
Leihwagen nach Unfall
Aufplustern beim Leihwagen nach dem Unfall? Lieber eine Klasse klei­ner nehmen. Also einen GLK, wenn Ihre M-Klasse beschädigt wurde.
Mietwagen: Wir empfehlen, einen Leihwagen der nächst kleineren Klasse zu nehmen – so umgehen Sie bei der Abrechnung mit der Versicherung den Abzug der sogenannten Eigenersparnis. Denn bei einem Leihwagen zahlt der Geschädigte in der Regel zehn bis 15 Prozent des Betrages wegen ersparter Eigenkosten. Also: Ist etwa Ihr Golf demoliert, sollten Sie einen Polo mieten. Und tatsächlich auch nutzen. Ist die Fahrleistung am Ende so gering, dass die Touren selbst mit einem Taxi billiger gekommen wären, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Und: Kommt es zu einer Aufteilung der Schuld, müssen Sie die Kosten für den Leihwagen anteilig übernehmen.
Nutzungsaufall: Wer auf einen Mietwagen verzichtet, kann als Entschädigung für die Reparaturzeit oder bei Totalschaden bis zur Beschaffung eines neuen Wagens Geld verlangen. Beispiel: Müssen Sie nach einem Unfall auf Ihren Golf IV 1.6 verzichten, bekommen Sie 29 Euro pro Tag. Handelt es sich um einen drei Jahre alten BMW 320d Touring, gibt’s von der gegnerischen Haftpflicht 59 Euro pro Tag.
Gutachter: Ab einer Bagatellgrenze von rund 1000 Euro zahlt die Haftpflicht einen Gutachter. Sie als Geschädigter dürfen ihn selbst wählen.
Rechtsanwalt: Auch den Anwalt dürfen Sie selbst aussuchen – gezahlt wird er von der Haftpflicht des Unfallschuldigen.
Schmerzensgeld nach Unfall
Arm beim Unfall gebrochen? Dann winken 800 Euro Schmerzensgeld. Aber die Summe kann variieren.
Wertverlust: Der regelt sich nach Alter und Zustand Ihres Autos. Ihr Anwalt muss das Geld von der gegnerischen Versicherung einfordern.
Kostenpauschale: Für Telefon, Porto und andere Kosten können ohne Nachweis 30 Euro angesetzt werden.
Schmerzensgeld: Werden Sie oder Insassen in Ihrem Auto bei einem Unfall verletzt, zahlt die Haftpflicht des Schädigers ein Schmerzensgeld. Die Beträge reichen von 50 Euro für ein leichtes Schleudertrauma bis zu 500.000 Euro für schwerste Verletzungen.

Fazit

von

Roland Bunke
Sie sind nicht schuld am Crash und wollen einen Leihwagen wählen? Halt, stopp! Überlegen Sie, ob Sie den für die Zeit der Reparatur wirklich brauchen. Schnell dauert so was eine Woche und länger, je nach Wagen gibt es 500 Euro für den Nut­zungsausfall. Wäre eine Überlegung wert.

Von

Roland Bunke