Inlineskater gelten ab sofort offiziell als Fußgänger. So sieht es die seit dem 1. September gültige Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Heißt: Radwege, Fahrbahn und Seitenstreifen sind für sie damit grundsätzlich tabu – abgesehen von einer wichtigen Ausnahme: Paragraf 31 der StVO erlaubt jetzt innerorts das Fahren auf Straßen oder Radwegen, die mit dem neuen Schild "Inlineskater frei" gekennzeichnet sind. Bedingung: Der Skater habe sich "mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen." Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Kommt eine Behinderung oder gar Gefährdung hinzu, werden 15 beziehungsweise 20 Euro fällig. Straßen, auf denen schneller als 30 km/h gefahren werden darf, bleiben aber auch künftig skaterfrei.

"Skates eine Alternative zum Auto"

Grünen-Politiker Dietmar Weihrich aus Halle an der Saale möchte umgehend Gebrauch von den neuen Regeln machen. Begründung: Die Rollschuhe seien ein "Fortbewegungsmittel und damit eine Alternative zum Auto", meint der 44-Jährige. Ginge es nach dem Lokalpolitiker, müssten schon bald fast alle Straßen und Radwege der Stadt für Skater freigegeben werden.

Jetzt kommen auch noch die Radfahrer

In Fahrradstraßen dürfen alle Verkehrsteilnehmer maximal 30 km/h fahren.
Ab September müssen Autofahrer auch mit mehr Radlern auf der Fahrbahn rechnen. Die geänderte StVO sieht vor, dass die Einrichtung eines zusätzlichen Radfahrstreifens auf der Fahrbahn dem Bau eines Radwegs auf dem Bügersteig vorzuziehen ist. Zudem gelten dann für Radler die Autoampeln – und nicht mehr wie bisher die der Fußgänger. Ausnahme: Es gibt eine separate Fahrradampel. In Fahrradstraßen gilt künftig Tempo 30 für alle.