Wem auf der Autobahn der Gasfuß juckt, der muss in Österreich neuerdings besonders aufpassen. Denn es drohen bei hoher Überschreitung des Tempolimits nicht nur eine saftige Geldstrafe und der Führerscheinentzug, sondern gleich der Verlust des Autos. Das musste jetzt ein junger Fahrer erleben, dessen VW Passat Variant Typ 3B am 20. November 2024 öffentlich versteigert wurde.
Wie kam es dazu? Im August hatte die österreichische Polizei den Passat eines 17-jährigen Salzburgers mit 198 km/h auf der A1 bei Linz erwischt – erlaubt waren 100. Seit März 2024 erlaubt eine neue Gesetzgebung in Österreich, Rasern ihre Autos wegzunehmen. Dazu muss ein erheblicher Tempoverstoß von mindestens 60 km/h inner- bzw. 70 km/h außerorts über dem Limit vorliegen. Hat sich der Fahrer bereits zuvor mit einschlägigem Fehlverhalten bei der Polizei bekannt gemacht, ist sogar die Versteigerung des Autos möglich. Beides liegt hier vor. Und so kam der Passat unter den Hammer.

Runde Summe geht an den österreichischen Staat

Die Auktion des 22 Jahre alten Kombis beim "Dorotheum Wien", einem renommierten österreichischen Auktionshaus, endete am Mittwoch (20. November). Exakt 2000 Euro strich der Staat für den Passat mit 190.645 km Laufleistung ein.

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30 Prozent der Einnahmen erhält die zuständige Landesbehörde, 70 Prozent gehen in einen Fonds, mit dem Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Österreich finanziert werden.

Peugeot 208 mit 153 km/h auf der Landstraße

Das neue Gesetz wurde erst das zweite Mal angewendet. Premiere hatte die neue Gesetzgebung im Sommer, als das Auto eines Österreichers aus Vorarlberg eingezogen und versteigert wurde. Der sechs Jahre alte Peugeot 208 mit 20.000 km Laufleistung brachte immerhin 6800 Euro Erlös, obwohl er laut Dorotheum "stark gebraucht" und "gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig war". Auch hier hatte der Fahrer heftig über die Stränge geschlagen: Der Fahrer war bei erlaubten 80 km/h mit immerhin 153 Sachen über eine Landstraße gebrettert.
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Mit 153 km/h über die Landstraße: Dieser flotte Peugeot 208 war das erste Auto, das österreichische Behörden beschlagnahmten und versteigerten.
Bild: EDEVA
Die Behörden erhoffen sich – ähnlich wie beim jährlichen Blitzermarathon – abschreckende Wirkung von der Maßnahme. Allerdings gibt es eine gewisse Gesetzeslücke: Die Versteigerung ist nur möglich, wenn Fahrer und Eigentümer ein- und dieselbe Person sind. "Wer also einen Leihwagen nutzt oder ein Leasingauto, fällt durch die Maschen", so der Bezirkshauptmann Manfred Hageneder, in dessen Zuständigkeitsbereich der Passat erwischt wurde, gegenüber AUTO BILD. Aber: "Der Fahrer muss ja noch weitere Strafen hinnehmen: Bußgeld und Führerscheinentzug."
Die Bußgelder in Österreich fallen heftig aus: Für die Hatz auf der A1 zahlt der junge Fahrer (17) laut österreichischem Bußgeldkatalog 700 Euro und verliert für drei Monate die Fahrerlaubnis.