Gute Nachricht für Besitzer von Firmenwagen oder Autofahrer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen können: Ab 2005 müssen sie Winterreifen nicht mehr als Sonderausstattung versteuern. Im Rahmen der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, daß der Wert eines weiteren Satzes Reifen inklusive Felgen in Zukunft außer Ansatz bleibt.

Autofahrer, die ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen, müssen entweder einen Einzelnachweis per Fahrtenbuch führen oder monatlich den geldwerten Vorteil mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuern. Hinzu kommt die jeweilige Sonderausstattung wie z.B. Autoradio, Schiebedach, Klimaanlage oder Navigationsgerät, die mit auf den Listenpreis gerechnet wird.

Bislang hatten die Finanzämter und Finanzgerichte bei der Anrechnung von Reifen gegenüber den Steuerzahlern argumentiert, daß die Ausstattung eines Firmenwagens mit Winterreifen nicht im überwiegenden Interesse des Fuhrparkbesitzers, also des Unternehmens, liege. Den Vorteil habe der Nutzer, der deshalb auch steuerpflichtig sei. ar