Ratgeber Autoversicherung
Wer bezahlt bei Brandstiftung?

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Feuer-Terror in unseren Städten: Zu den Schrecken kommen die materiellen Schäden der Opfer – manche bleiben darauf sitzen. Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt.
Bild: Sven Krieger
Eine erschreckende Zahl: Fast 500 Autos zündeten Brandstifter 2009 in Deutschland an. Vor allem in Berlin und Hamburg brannte es. Jede Tat versetzt nicht nur betroffene Autohalter in Angst und Schrecken, sondern auch die ganze Nachbarschaft. Und wenn die Flammen des Terrors gelöscht sind, folgt die Frage: Wer bezahlt eigentlich den Schaden? Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt. Denn die begleicht alle Brandschäden, auch solche durch Brandstiftung. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Autos, also den Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Bei den meisten anderen Schäden durch Vandalismus zahlt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung. Angst, dass die Teilkasko bei Brandstiftung nicht eintritt, muss kein Betroffener haben. "Das gilt selbst dann, wenn bei Krawallen gleich mehrere Autos in Flammen aufgehen", erklärt Versicherungsexperte Alois Schnitzer von der HUK Coburg.
Ohne Kasko bleiben Opfer auf den Schäden sitzen

Bild: Thomas Ruddies
Immerhin stehen auf Brandstiftung ("gemeingefährliche Straftat") Gefängnisstrafen von einem bis zu zehn Jahren. In Berlin ist gerade der erste Täter verurteilt worden. Ein polnischer Gelegenheitsarbeiter (34) wurde wegen zwei abgefackelter Autos zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zum Motiv sagte er: "Weiß nicht, war besoffen."
Fazit
Brandstiftung ist ein besonders gemeines Verbrechen, weil ihre Folgen völlig unabsehbar sind. Gut, dass die Teilkasko zumindest den finanziellen Schaden der Opfer etwas lindert. Diese Police ist auch für ältere Autos und bei anderen Schäden sinnvoll. Und allgemein sollte gelten: Augen auf in der Nachbarschaft – und gut aufeinander aufpassen.
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