11.000 Kilometer misst die automobile Freiheit in Deutschland. So lang ist unser Autobahnnetz. Problem: Immer mehr Autos drängeln sich auf der Piste. Damit nicht zu viel schiefgeht, gibt es Hunderte Regeln. Hier die zehn wichtigsten.

Drängeln verboten

Andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe von der Spur zu scheuchen, ist Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch. Darauf stehen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Auch Führerscheinentzug ist möglich. bis 3 Jahre Haft Rechts überholen ist verboten. § 5 Absatz 1 der StVO sagt: Es ist links zu überholen (Ziffer 17 BKat). Ausnahme: bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h (§ 7.20 StVO). Bußgeld bis 3 Jahre Haft.

Halten auf dem Seitenstreifen

Ratgeber Autobahnknigge
ist nach § 18 Absatz 8 StVO grundsätzlich verboten (Ziffer 84 BKat), aber in Notfällen erlaubt. Also bei einer Autopanne, wenn einem Insassen oder dem Fahrer schlecht wird. Auch ein leerer Tank kann ein Notfall sein. Weil die Rechtslage dazu aber nicht völlig klar ist, raten wir, rechtzeitig zu tanken. Wichtig auf dem Seitenstreifen: Die Insassen jenseits der Leitplanke in Sicherheit bringen, das Auto mit Warndreieck und Warnblinker gut absichern, Hilfe holen. Für ein Telefonat darf man nicht auf dem Seitenstreifen halten. Einen Fahrer, der mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen gehalten und telefoniert hatte, bestrafte das OLG Düsseldorf mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt (Az.0 IV Ss (Owi) 84/08). Bußgeld 30 Euro/0 Punkte.

Rechts überholen ist verboten

§ 5 Absatz 1 der StVO sagt: Es ist links zu überholen (Ziffer 17 BKat). Ausnahme: bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h (§ 7.20 StVO). Bußgeld 100 Euro/3 Punkte.

Wenden auf der Autobahn

ist lebensgefährlich und deshalb absolut verboten. Wer auf der Autobahn wendet, wird zum Geisterfahrer, gefährdet damit sich und Hunderte anderer Autofahrer. Deshalb sind die Strafen drastisch. Wenden in der Ausfahrt: 75 Euro/vier Punkte; auf dem Seitenstreifen: 130 Euro/vier Punkte; auf der Autobahn selbst: 200 Euro/vier Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bußgeld ab 75 Euro/4 Punkte.

Elefantenrennen

behindern den Verkehr. Egal ob Lkw, Wohnwagen- Gespanne oder Autos: Überholt jemand mit nur geringem Tempounterschied, kostet ihn das laut Ziffer 18 des Bußgeldkatalogs 100 Euro. Zugabe: ein Punkt.  Bußgeld 80 Euro/1 Punkt.

Nicht nur auf der Mittelspur fahren

Notorische Mittelspurfahrer verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Straßenverkehrsordnung. Es soll unter anderem verhindern, dass Autofahrer aus Frust rechts überholen. Mittelspurfahrern drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt (Ziffer 4.2 BKat).  Bußgeld 80 Euro/1 Punkt.

Notorisch links fahren ...

... verstößt ebenfalls gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen (§ 2 StVO). Nach Ziffer 4.2 des Bußgeldkatalogs (BKat) kann das notorische Linksfahren mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Bußgeld 80 Euro/1 Punkt.

Blinken beim Verlassen der BAB

Wer die Autobahn verlassen will, muss es rechtzeitig anzeigen. Laut Faustregel 200 bis 300 Meter vorher. Bestraft wird der Verstoß selten – und wenn, dann mit zehn Euro Bußgeld.  Bußgeld 10 Euro/0 Punkte.

Auffahren auf die BAB

Wer auf die Autobahn auffährt, muss Vorfahrt gewähren. Erzwingt er die Auffahrt, ist er mit 75 Euro und drei Punkten dabei (§ 18.3 StVO, Ziffer 82 BKat). Besser: kurz den Standstreifen benutzen, dann vorsichtig einfädeln.  Bußgeld 75 Euro/3 Punkte.