Die EU macht Autofahrern das Leben leichter – zumindest denjenigen, die gerne groß unterwegs sind. Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie (am 29. September 2025 verabschiedet) dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) künftig unter bestimmten Bedingungen deutlich schwerere Fahrzeuge fahren.
Statt wie bisher nur bis 3,5 Tonnen gilt bald: bis 4,25 Tonnen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 5 Tonnen. Heißt auch: Beim Wohnmobilkauf scheitert man nicht mehr an der 3,5-Tonnen-Grenze!

Hintergrund: warum sich die Grenze verschiebt

Die alte 3,5-Tonnen-Regel stammt aus Zeiten, in denen selbst Transporter kaum mehr als zwei Tonnen wogen. Doch das Elektrozeitalter hat alles verändert: Batterien, Sicherheitssysteme und Komfortausstattungen machen viele Fahrzeuge deutlich schwerer. Besonders E-Transporter, Wohnmobile und leichte Einsatzfahrzeuge überschreiten die bisherige Grenze oft – ohne echte Lkw zu sein.
Führerschein
Mit der Führerscheinklasse B dürfen künftig teils sogar Fünftonner bewegt werden
Bild: dpa
Um diesen technischen Wandel abzubilden, hat der EU-Rat Ende September 2025 grünes Licht für eine Reform gegeben. Ziel: den Weg frei machen für moderne, aber schwerere Pkw – ohne Lkw-Führerschein.

4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein

Die erste neue Stufe erlaubt künftig das Fahren von Fahrzeugen bis 4250 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse – allerdings unter Auflagen. Die Regelung gilt für Autos, die wegen alternativer Antriebe oder schwerer Aufbauten über 3,5 Tonnen wiegen, etwa E-Transporter, Wasserstoffmodelle oder – und da wird's für Freunde des Lebens ohne Grenzen wichtig – große Camper und Wohnmobile.
Allerdings: Wer die Erweiterung nutzen möchte, braucht mindestens zwei Jahre Fahrpraxis, eine Zusatzschulung oder Prüfung sowie eine neue Schlüsselzahl im Führerschein (ähnlich wie heute "B96").
Die Schulung soll Themen wie Bremswege, Fahrphysik und Sicherheit abdecken. Anhänger dürfen mitgeführt werden, solange die Gesamtmasse 4,25 Tonnen nicht überschreitet.

5-Tonnen-Regel für Elektroautos

Noch eine Stufe weiter geht die neue 5000-Kilogramm-Ausnahme – sie gilt exklusiv für alternativ angetriebene Fahrzeuge, also Elektro-, Brennstoffzellen- oder Gasautos. Der höhere Grenzwert soll den Batteriebonus ausgleichen, nicht etwa schwerere Ladung erlauben.
Auch hier gilt: Nur für Pkw der Klassen M1 oder N1 (keine Lkw), nicht gewerblich genutzt und nur mit zusätzlicher Schulung etwa zur Hochvolttechnik und zum Bremsverhalten schwerer E-Fahrzeuge.

Umsetzung bis spätestens 2030

Die neuen Regeln gelten nicht automatisch in allen EU-Ländern. Jedes Mitgliedsland muss sie in nationales Recht übernehmen – Deutschland hat dafür bis 2030 Zeit. Erst dann dürfen Fahrschulen entsprechende Schulungen anbieten und Führerscheine erweitern.
Wichtig: Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, profitiert ohnehin – alte Klasse-3-Inhaber dürfen bis 7,5 Tonnen fahren und sind von den neuen Auflagen ausgenommen.
Unter die neuen Gewichtsklassen fallen künftig beispielsweise:
  • Mercedes eSprinter, VW ID.Buzz Cargo oder Ford E-Transit,
  • große E-Wohnmobile auf Fiat-Ducato- oder MAN-TGE-Basis,
  • elektrische Kleinbusse für Kommunen, soziale Dienste oder Feuerwehren.