Nun ist er auch offiziell ein Held: Tesla-Pilot Manfred Kick, der mit seinem Model S einem Autofahrer auf der Autobahn A9 in Bayern möglicherweise das Leben rettete, wurde von einem namhaften Reifenhersteller und dem Automobilclub AvD zum "Helden der Straße" im Monat März 2017 gekürt. Das Medienecho war damals riesig, selbst Tesla-Chef Elon Musk feierte den Helden der Autobahn per Twitter.

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Tesla-Retter ein "Held der Straße"
"Ich wusste, dass ich was unternehmen musste", sagte Tesla-Fahrer Kick über den Abend des 13. Februar.
Kick hatte am 13. Februar 2017 auf der A9 bei Garching-Süd einen führerlosen VW Passat bemerkt, der mit ca. 60 km/h an der linken Leitplanke entlangschlittert. Dessen Fahrer hatte einen Kreislaufkollaps erlitten und war dabei bewusstlos geworden. Der 41-Jährige aus Garching ließ den Passat nach einem Überholmanöver von hinten auf seinen Tesla auffahren, brachte ihn dadurch zum Stehen und leistete anschließend mit weiteren Zeugen erste Hilfe. Der 47 Jahre alte Fahrer konnte gerettet und in eine Klinik gebracht werden. Ihm geht es inzwischen wieder besser.Auch Tesla-Gründer Elon Musk bekam in den USA Wind von der aufsehenerregenden Geschichte und lobte den Münchner für dessen Zivilcourage und das "Opfern" der schnittigen Elektro-Limousine. Mehr noch: Musk versprach dem Retter auch, Tesla werde dem Besitzer die Kosten für die Reparatur des Model S erstatten – nach Informationen des Bayrischen Rundfunks etwa 2000 Euro. Ansonsten wären sie laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von der Versicherung des kollabierten VW-Fahrers übernommen worden.

Behörden leiteten Ermittlungsverfahren ein

Die Behörden allerdings behandelten die Sache als "Unfall" und leiteten gegen den 41 Jahre alten Münchner ein Ermittlungsverfahren ein. Das berichtete der "Münchner Merkur". Ein Polizeisprecher sagte: "Ein normales Vorgehen. Wenn bei einem Unfall jemand verletzt wird, muss das der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden."

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Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht aus Frankfurt, bestätigte AUTO BILD, dass es sich bei dem Vorfall um "ein Offizialdelikt" handelt, das die Staatsanwaltschaft verfolgen muss. Mögliches Vergehen: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) oder Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c). In Wirklichkeit aber, so Lenhart, sei das Vorgehen natürlich "dummes Zeug". Der Retter selbst nahm die Sache leicht: "So ist er halt, unser Rechtsstaat", sagte Kick dem "Merkur". Er gehe davon aus, "dass ich keine großen Probleme bekomme". Laut dem Bericht sei es in der Tat wahrscheinlicher, dass der 41-Jährige für seinen Einsatz eine Auszeichnung bekommt, als dass er belangt wird. Und genauso kam es.