Schäden in der Waschanlage: Urteil
Betreiber muss zahlen

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Betreiber einer Waschanlage müssen für Schäden an Fahrzeugen haften. Das entschied jetzt ein Gericht in Paderborn in zweiter Instanz.
(dpa) Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Fahrzeugen. Er kann sich auch nicht damit rechtfertigen, dass Sicherheitsvorrichtungen zu teuer wären. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden. (Az. 5 S 65/14) Konkret ging es um den Fall einer Autofahrerin, die ihr Fahrzeug in eine Waschstraße gefahren hatte, in der die Fahrzeuge auf einem Band durchgezogen werden. Dort blieb das Auto vor ihr stecken, während ihr eigenes Auto weiter nach vorne gezogen wurde. Die Frau hupte, doch das Personal reagierte nicht. Als die Fahrzeuge aufeinanderprallten, entstand am Auto der Klägerin ein Schaden von 1300 Euro.
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Sicherheitsvorrichtungen zu teuer, kein Personal! Der Waschanlagenbetreiber muss trotzdem für Schäden aufkommen.
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