(dpa/lhp) Falschparkern, die Radfahrer und Fußgänger gefährden, sollen künftig auch Punkte in Flensburg bekommen – in gravierenden Fällen. Dabei geht es um unerlaubtes Halten auf Rad- und Gehwegen, auf Schutzstreifen für Radler und fürs Parken in zweiter Reihe. Das teilte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage am 28. August 2019 mit.

Punkte gibt's bei Behinderung oder Gefährdung

Wie AUTO BILD bereits berichtete, sollen die Geldbußen dafür von 15 Euro auf bis zu 100 Euro steigen. Bei schwereren Verstößen, also etwa mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, soll zudem künftig ein Punkt ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Die Neuerungen sind Teil einer Reform der Straßenverkehrsordnung, die Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) kürzlich vorgestellt hatte. Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen demnach künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen – das gilt bisher schon, wenn man keine Gasse für Einsatzkräfte bei Unfällen bildet. Fürs Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten. Einen "grünen Pfeil" fürs Rechtsabbiegen bei roter Ampel soll es auch für Radler geben.

Zahlreiche neue Verkehrsregeln im Gespräch

Verkehrsverbände hatten die neuen Falschparker-Regelungen eingefordert. Die SPD-Abgeordnete Ulli Nissen begrüßte den Plan. "Wem Geld egal ist, den schmerzen Punkte schon eher", sagte sie. Jeder wisse genau, "wo er parken oder halten darf, und wo nicht. Und trotzdem ignorieren einige die Regeln." Daher sei es richtig, “dass zu den Geldbußen jetzt auch Punkte dazukommen sollen". Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) macht in jüngster Zeit mit verschiedenen Plänen zu neuen Verkehrsregeln von sich reden. Dazu zählen sein Vorschlag zur Erleichterung des Zugangs zum Motorradführerschein und der Vorstoß, den Führerscheinerwerb mit Automatikautos statt Schaltwagen leichter zu machen.