Bislang mussten Autofahrer beim
Überholen von Radfahrern "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret
mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben.
Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim
Rechtsabbiegen im Ort nur noch
Schritttempo fahren, also
höchstens elf km/h – denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich.
An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.