Harte Zeiten für Temposünder in Deutschland: Wer künftig zu sehr aufs Gaspedal drückt und dabei erwischt wird, wird kräftig zur Kasse gebeten – oder verliert sogar seinen Führerschein! Denn seit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am 28. April 2020 kosten innerorts schon 21 km/h zu viel künftig 80 Euro Bußgeld – dazu kommen zwei Punkte in Flensburg, und die Fahrerlaubnis wird für einen Monat einkassiert. Zuvor war der "Lappen" erst ab 26 km/h zu viel weg, und das auch erst im Wiederholungsfall. (Alle Infos zum Thema "zu schnelles Fahren"!)Aber auch Autofahrer, die falsch parken, Radfahrer gefährden oder eine Rettungsgasse missbrauchen, müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen, seit die von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundesrat modifizierten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe sind auf bis zu 100 Euro gestiegen. AUTO BILD zeigt die gravierendsten Änderungen:

StVO-Reform 2020

Falschparken

Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten Radfahrer-Schutzstreifen. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geben. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 Euro nun 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.

Rettungsgasse

Hier geht's Sündern richtig an den Kragen: Wer in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder gar selbst befährt, zahlt in Zukunft 200 bis 320 Euro. Dazu gibt's einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.

Sicherheit für Radfahrer

Bislang mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, also höchstens elf km/h – denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich.
An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Grüner Pfeil

Künftig gibt es auch einen Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt. Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet.

Rasen und Autoposing

Innerorts drohen Rasern künftig 80 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, schon wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt. Außerorts geht es bei 26 km/h drüber los. Das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das Tempolimit von bis zehn km/h in Ortsgrenzen wird von zehn auf 30 Euro verdreifacht. Alles zum neuen Strafenkatalog für zu schnelles Fahren lesen Sie hier!
Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes Autoposing, wird teurer: Künftig können bis zu 100 Euro statt 20 Euro fällig werden.

Verbot von Blitzer-Apps

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Das galt schon zuvor, wird in der StVO jetzt aber noch mal deutlich klargestellt.
(mit Material von dpa)