Einen Monat Fahrverbot und 200 Euro Geldstrafe – so lautet das Urteil für einen Tesla-Fahrer, der bei starkem Regen über den Zentralbildschirm die Geschwindigkeit des Wischers einstellen wollte, dabei von der Straße abkam und gegen mehrere Bäume fuhr. Hintergrund: Bei Tesla kann der Scheibenwischer zwar über das Lenkrad ein- und ausgeschaltet werden, die Intervallfunktion wird aber über den zentralen Touchscreen geregelt.

Fahrer hat sich ablenken lassen

Der Unfall passierte bereits im März 2019, das Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Urteil wegen "vorschriftswidrigem Benutzen eines elektronischen Geräts" vor Kurzem bestätigt. Obwohl der Infotainment-Bildschirm fest im Auto verbaut ist und für Einstellungen genutzt werden muss, gilt also auch dafür §23 ABs. 1a der StVO. Dort heißt es unter anderem, dass man den Blick nur von der Straße abwenden dürfe, wenn das die Straßen- und Sichtverhältnisse zuließen und das ganze auch nur "kurz". Wobei das Gericht die Scheibenwischer-Einstellung bei Tesla nicht als "kurz" ansieht: Dies geschieht über ein Untermenü, in dem man fünf Intervallstufen anwählen kann. Das erfordere deutlich mehr Aufmerksamkeit, als die Bedienung mit einem regulären Wischerhebel und Drehrädchen. Der Tesla-Fahrer hat sich also – so das Gericht – ablenken lassen und dadurch den Unfall verursacht.

Urteil könnte wichtig werden

Gerade im Hinblick auf den aktuellen Trend zum knopflosen Innenraum, könnte das Urteil wichtig werden. Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht, sieht die Autohersteller in der Pflicht: "Wenn die Scheibenreinigung über mehrere Untermenüs angewählt wird, fordert das fast zum Gesetzesbruch auf."

Von

Katharina Berndt