THG-Quote: Firmenwagen, Dienstwagen, Flotten, Fuhrparks
Wer kassiert die THG-Prämie im Firmenwagen?

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Immer mehr Fuhrparks von Firmen kaufen Elektroautos als Firmenwagen. Auch für diese Fahrzeuge gibt es eine THG-Quote. Aber wer profitiert davon, das Unternehmen oder der Nutzer? Hier die Antwort!
Bild: AUTO BILD Montage
Ford Mustang Mach-E / Ford Motor Company
Rund elf Prozent aller zugelassenen Pkw in Deutschland sind Firmen- und Dienstwagen. Und darunter laufen zunehmend auch E-Autos und Plug-ins. Kein Zufall: Mit der THG-Prämie will die Regierung nicht allein Privatkunden dazu bringen, auf Elektroautos umzusteigen, sondern gerade auch dafür sorgen, dass Firmen ihre Fuhrparks umstellen.
Und es macht Firmen zu attraktiveren Arbeitgebern: Bei einer aktuellen Umfrage bescheinigten 33 Prozent der Menschen potenziellen Unternehmen einen Statusgewinn, wenn sie Stellenbewerbern einen Dienstwagen mit Elektroantrieb bieten. Zwei Jahre zuvor waren es nur etwas über ein Viertel. Könnten die Fahrer dazu noch die bis zu 400 Euro jährliche THG-Prämie geltend machen, erreichte die Attraktivität wohl den Zenit: ein zusätzlicher Bonus, noch dazu gezahlt vom Staat!
Dabei ist es zunächst einmal unwesentlich, ob ein Firmenwagen (oder auch ein dienstlicher E-Roller) gekauft, (dauer-) gemietet oder geleast wird. Denn ein Anrecht auf Teilnahme am THG-Quotenhandel haben grundsätzlich auch Dienst-Elektroautos. Und ebenso wie Privatpersonen und Freiberufler können sich auch Firmen die Emissionsminderungs-Zertifikate für ihre Firmenwagen über eine entsprechende Vermittlungsagentur auszahlen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug handelt, denn Hybride oder Plug-in-Hybride werden von der Regelung nicht erfasst.
Entscheidend ist ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren
Bleibt die Frage, ob die Firma selbst profitiert oder der einzelne Dienstwagen- / Firmenwagenfahrer. Fragen Sie dazu Ihren Fuhrparkmanager oder werfen Sie einen Blick in die Dienstwagen-Richtlinie Ihres Unternehmens – dort müsste feststehen, ob das Unternehmen die THG-Prämie kassiert oder ihren Mitarbeitern überlässt. Entscheidend für die Auszahlung ist im Übrigen, wer als Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen ist, denn nur er kann seine Daten bei einem der zahlreichen Vermittler online hochladen, was die Grundlage für die Zuteilung der THG-Prämie darstellt.
Sieben günstige E-Autos
Aktuelle Angebote | Preis | Zum Angebot |
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UVP ab 18.370 EUR/Ersparnis bis zu 9162,00 EUR
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UVP ab 22.550 EUR/Ersparnis bis zu 7403,00 EUR
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UVP ab 23.790 EUR/Ersparnis bis zu 10.229,00 EUR
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UVP ab 29.990 EUR/Ersparnis bis zu 11.287,00 EUR
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UVP ab 30.990 EUR/Ersparnis bis zu 8858,00 EUR
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UVP ab 33.400 EUR/Ersparnis bis zu 10.650,00 EUR
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UVP ab 33.895 EUR/Ersparnis bis zu 9592,00 EUR
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Der Antragsteller muss den Fahrzeugschein zusammen mit seinen persönlichen Daten oder eben den Daten der Firma über das Serviceportal der jeweiligen Agentur hochladen. Das Ganze dauert nur wenige Minuten. Der Antrag wird von dem Servicebetreiber an die öffentlichen Stellen weitergeleitet und hier geprüft, was nach wie vor drei bis vier Wochen dauert.
Dienstwagen-Nutzer müssen die THG-Prämie versteuern
Danach wird die THG-Prämie an die Agentur ausgezahlt, die meist rund 20 Prozent des Betrages als Provision für sich behält. Für die Firma bleiben dann nach aktuellem Stand eine Prämie zwischen 250 und 350 Euro. Die Prämie selbst kann von der jeweiligen Firma einmal pro Jahr und einmal pro Fahrzeug beantragt werden. Angemeldet werden jedes vollelektrische Fahrzeug, also Pkw, Lkw, Pedelec, Elektroroller oder ähnliches.

Auch E-Roller und -Motorräder haben ein Anrecht auf THG-Prämie – egal, ob privat oder dienstlich genutzt.
Bild: ETRIX AG
Während der jährliche Auszahlungsbetrag pro Jahr bei einem Pkw bei eben 250 bis 350 Euro liegt, sind es aufgrund der deutlich größeren CO2-Einsparungen bei einem LkwW bis zu 1000 Euro oder bei einem vollelektrischen Bus mitunter sogar einige tausend Euro, was sich mit zunehmender Größe des Fuhrparks nennenswert in der Buchhaltung bemerkbar macht. Einziger Wermuthstropfen: Für Firmenautos ist die THG-Prämie leider steuerpflichtig.
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