Unfallflucht: Parkrempler
Was tun bei Parkremplern?

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Schnell ist es passiert, das Missgeschick beim Parken. Wer dann falsch handelt, riskiert ernste Folgen. So verhalten Sie sich richtig.
Bild: Timm
Parkrempler passieren jeden Tag tausendfach in Deutschland. Ärgerlich, denn oft ist der Reparaturaufwand hoch. Allein eine Teillackierung kann schnell mehr als 1000 Euro kosten. Wie man als Schädiger oder als Geschädigter richtig handelt, beschreiben wir hier.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Parkschaden verursacht habe? Nur schnell einen Zettel oder die Visitenkarte unter den Scheibenwischer zu stecken und dann weiterzufahren, reicht nicht. Denn es ist nicht sicher, dass eine solche Mitteilung den Empfänger auch tatsächlich erreicht. Deshalb begeht Unfallflucht, wer so handelt. Eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Fahrverbot und bis zu sieben Punkten geahndet werden kann. Zudem gerät der Versicherungsschutz in Gefahr. Richtig ist es, auf den Autohalter zu warten – laut Gesetz eine „angemessene Zeit“. Je nach Art und Schwere des Schadens, der Tageszeit und Witterung sind das 20 bis 60 Minuten. Verstreicht die Wartezeit erfolglos, muss die Polizei informiert werden. Das sollte der Schädiger auch machen, bevor er sich auf die Suche nach dem Geschädigten macht, etwa in nahe gelegenen Geschäften. Stehen die Wagen auf einem Supermarktparkplatz, kann man um eine Durchsage per Lautsprecheranlage bitten.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Parkschaden verursacht habe? Nur schnell einen Zettel oder die Visitenkarte unter den Scheibenwischer zu stecken und dann weiterzufahren, reicht nicht. Denn es ist nicht sicher, dass eine solche Mitteilung den Empfänger auch tatsächlich erreicht. Deshalb begeht Unfallflucht, wer so handelt. Eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Fahrverbot und bis zu sieben Punkten geahndet werden kann. Zudem gerät der Versicherungsschutz in Gefahr. Richtig ist es, auf den Autohalter zu warten – laut Gesetz eine „angemessene Zeit“. Je nach Art und Schwere des Schadens, der Tageszeit und Witterung sind das 20 bis 60 Minuten. Verstreicht die Wartezeit erfolglos, muss die Polizei informiert werden. Das sollte der Schädiger auch machen, bevor er sich auf die Suche nach dem Geschädigten macht, etwa in nahe gelegenen Geschäften. Stehen die Wagen auf einem Supermarktparkplatz, kann man um eine Durchsage per Lautsprecheranlage bitten.
Unfall: Was tun bei einem Totalschaden?
Wie soll ich handeln, wenn ich von einem Unbekannten geschädigt wurde? Die Parksituation sowie den Schaden an Ort und Stelle fotografieren, Parkplatz und Parkzeiten notieren. Anlieger, etwa Geschäftsinhaber, fragen, ob sie etwas gesehen haben. Dann Anzeige erstatten und die Polizei möglichst zum Fahrzeug bitten. Das ist vor allem wichtig, wenn sich dort Spuren des anderen Fahrzeugs befinden, etwa Glas- oder Plastiksplitter oder Lackspuren. Die Anzeige bei der Polizei ist auch nötig bei der Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung, falls der Schuldige nicht ermittelt wird. Die Vollkasko zahlt dann für alle Beschädigungen, die Teilkasko nur für solche an Glas.
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Wie soll ich reagieren, wenn ich der Unfallflucht beschuldigt werde? Es kann vorkommen, dass man leichte Schäden nicht bemerkt, die man angerichtet hat. Und es gilt der Grundsatz, dass nur der bestraft wird, der den Schaden bemerkt und sich trotzdem entfernt hat. Die bloße Behauptung, den Schaden nicht bemerkt zu haben, reicht aber nicht aus. Sie muss im Zweifel einem Richter glaubhaft gemacht werden. Bei einem deutlichen Schaden wird diese Aussage schnell unglaubwürdig. Wichtig: Auch der Polizei gegenüber ist ein Beschuldigter berechtigt, keine Aussagen zur Sache zu machen. Wegen der ernsten Konsequenzen sollte ein Verkehrsrechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
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