Unfallhilfe: Ratgeber
Wann ist Hilfe Pflicht?

Ein schwerer Unfall, eine Notsituation oder eine drohende Gefahr für Leib und Leben anderer – wohl niemand wünscht sich, damit konfrontiert zu werden. Doch will es das Schicksal so, muss man handeln.
- Roland Bunke
Verkehrsunfall – und viele gaffen oder filmen, nur wenige helfen. Schlimm genug, wenn Gaffer Helfer behindern. Eine Katastrophe für Unfallopfer aber, wenn niemand hilft. Dabei gebietet nicht nur der Anstand Nothilfe, sie ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Was dabei genau gilt, klären wir hier. Wann müssen Sie helfen? Die Verpflichtung zur Hilfe greift immer dann, wenn Menschen oder bedeutende Sachwerte in Gefahr sind oder in Gefahr kommen konnten. • Verkehrsunfall: Dabei sind die Zeugen sowie alle Unfallbeteiligten zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet. Die Schuld am Unfall ist erst einmal belanglos. • Drohende Gefahr: Ein Gegenstand auf der Fahrbahn könnte gefährlich werden.
Überblick: News und Tipps zum Thema Verkehrsrecht

Erste Hilfe: Rettungsdecke aus dem Verbandkasten überlegen und den Betroffenen beruhigen – Hilfe ist unterwegs! Wichtig: nicht schweigen, sondern reden.
Bild: Frank Stange
Rücksichtslosen Gaffern droht Arrest

Löschversuch: Auch wenn bedeutende Sachwerte gefährdet sind, ist Hilfe Pflicht. Ruinierte Kleidung und frische Feuerlöscherladung ersetzt die Versicherung.
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