Unfallschaden: HUK, Versicherung, Ärger
Auffahrunfall – und die HUK-Versicherung zahlt nicht

Daniel Fischer ist einer reingekracht – 3674,13 Euro Schaden. Doch die Versicherung des Unfallverursachers, die HUK, will nicht zahlen. Mit der gibt es immer wieder Ärger, wie Kunden und Anwälte bemängeln.
Bild: Daniel Fischer
Eigentlich schien die Sache klar zu sein. Am 14. Mai 2022 um 18 Uhr stand Daniel Fischer mit seinem Audi A4 Avant (Baujahr 2016, 70.000 Kilometer) im Hamburger Berufsverkehr. Ein Smart-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen – und krachte ins Heck des Audi. Der Unfallverursacher meldete den Schaden seiner Versicherung, der HUK.
Am 19. Mai begutachtete ein TÜV-Sachverständiger den Wagen. Die Stoßstange war kaputt, am Ende bezifferte der Experte den Schaden auf 3674,13 Euro plus 752,08 Euro für das Gutachten. Als Vorschäden nennt er mehrere Kratzer, die er mit 100 Euro vom Reparaturbetrag abzieht. Am 7. Juni wurde der Schaden repariert.
Und dann kam Post. Am 14. Juni schickte die HUK Fischer einen Brief, in dem sie die Regulierung verweigerte (Teilkasko oder lieber Vollkasko?). Insgesamt fünf Gerichtsurteile zog sie als Begründung dafür heran, der Text war für einen Laien schwer verständlich. Der Kernsatz lautete: "Da nicht auszuschließen ist, dass der geltend gemachte Schaden ebenfalls von dem früheren Ereignis stammt, lehnen wir die Regulierung ab."
Die HUK unterstellte also, dass Fischer einen Altschaden eventuell doppelt abrechnen wollte. Und in der Tat, Ende 2017 war schon einmal jemand auf Fischers Audi aufgefahren (Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?). Schaden damals: 1198 Euro. Die Rechnung vom VW-Autohaus kann der 31-Jährige vorlegen. Sie wurde seinerzeit beglichen von der Versicherung des Unfallgegners. Und die hieß: HUK (Ratgeber Versicherungswechsel).

Am 14. Mai 2022 fuhr ein Smart auf den stehenden Audi von Fischer auf. Der Fahrer meldete das seiner Versicherung.
Bild: Daniel Fischer
Nun wollte das Coburger Unternehmen offenbar nicht noch einmal für einen Heckschaden bei Fischer aufkommen. Der IT-Berater wandte sich an die renommierte Hamburger Verkehrsrechtskanzlei Ochsendorf & Coll. Rund 30.000 Versicherungsfälle werden dort pro Jahr bearbeitet. JUDr. Frank Ochsendorf sagt: "Die Versicherer verstecken sich dahinter, dass sie so Betrugsfällen vorbeugen wollen, indem ein Schaden zweimal abgerechnet wird. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen. Besonders rabiate Versicherungen wie in diesem Fall sagen aber einfach: 'Dann klag doch.' Die wissen, dass das mit hohen Kosten verbunden ist."

2017 ist ihm schon einmal ein Auto aufgefahren. "Der Schaden lag bei 1198 Euro, wurde bei VW repariert", sagt Fischer.
Bild: Daniel Fischer
Und Fischer hat keine Rechtsschutzversicherung. "Im Grunde gehen alle Versicherer so vor", sagt JUDr. Ochsendorf. "Aber die HUK ist dabei die innovativste Gesellschaft." Immerhin: "Die Rechtsprechung des BGH in solchen Fällen ist inzwischen deutlich verbraucherfreundlicher", sagt der Anwalt.
In Internet-Portalen klagen viele Kunden über die regiden Methoden der HUK. Die äußert sich auf AUTO BILD-Anfrage so: "Es ist unstreitig, dass Herrn Fischers Auto zum Unfallzeitpunkt einen Vorschaden hatte, der im erneut beschädigten Bereich lag. Der Sachverständige hatte das in seinem Gutachten auch berücksichtigt und bei der Berechnung der Reparaturkosten einen Kompensationsbetrag abgezogen. Der war aus unserer Sicht aber zu gering. Deshalb haben wir seinen Rechtsanwalt um nähere Darlegung gebeten."

Nach dem Unfall kam der Wagen in die Audi-Werkstatt. Ein TÜV-Gutachter bezifferte den Schaden auf 3674,13 Euro.
Bild: Daniel Fischer
Leider warte die HUK seit über zwei Monaten auf dessen Antwort, heißt es weiter. "Uns liegt an einer gütlichen Einigung, deshalb haben wir den Sachverhalt jetzt noch einmal geprüft. Da uns keine detaillierteren Informationen vorlagen, haben wir das Ausmaß des Schadens jetzt selbst bestimmt. Dazu haben wir die von der Schadenüberlagerung betroffenen Positionen der Stoßfängerabdeckung sowie deren Lackierung aus der Reparaturrechnung herausgerechnet und entsprechend reguliert. Sollte Herrn Fischers Sachverständiger Einwendungen haben, sind wir gerne bereit, uns mit ihm darüber auseinanderzusetzen." Das klingt doch nach einer baldigen Lösung.
So hilft der Ombudsmann bei Ärger mit der Versicherung
Wer Ärger mit einer Versicherung, aber keinen Rechtsschutz hat, kann sich an eine kostenlose Schlichtungsstelle wenden. Seit 2001 gibt es den in Berlin ansässigen Ombudsmann für Versicherungen. Er ist eine neutrale, unabhängige Instanz. 95 Prozent der Versicherungsunternehmen in Deutschland haben sich dem System angeschlossen.
Das Verfahren ist für den Versicherungskunden gratis und dauert in der Regel weniger als drei Monate. Die Erfolgsquote liegt bei mehr als 40 Prozent. Der Ombudsmann entscheidet nach Recht und Gesetz – genau wie ein Richter.
Ist der Streitwert geringer als 10.000 Euro, muss sich die Versicherung an die Entscheidung des Ombudsmannes halten. Bei höheren Beträgen gibt er eine nicht bindende Einschätzung ab. 2021 wurden 14.000 Beschwerden behandelt. Infos unter:
www.versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Service-Links

