Gutachten nach Unfall
Wer zahlt das Gutachten?

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Nach einem Unfall begutachtet in der Regel ein Sachverständiger das Auto und schätzt die Schadenshöhe ein. Doch nicht immer werden die Kosten des Gutachtens von der Versicherung übernommen.
Ein Gutachten dient der Kfz-Versicherung nach einem Unfall als Unterstützung, die Höhe des entstandenen Schadens einzuschätzen. Es listet unter anderem die notwendigen Reparaturen auf und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden Gesamtkosten. Dementsprechend hilft es auch bei der Bewertung, ob sich eine Instandsetzung wirtschaftlich lohnt, oder es sich um einen Totalschaden handelt. Gleichzeitig hält der Sachverständige alle Schäden detailliert fest, sodass seine Feststellungen gleichzeitig als Beweismittel dienen (z.B. wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt).
Wer den Gutachter beauftragt, hängt ganz davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden passiert ist und, ob der verunfallte Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sache klar: Für den Geschädigten wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt. Als Geschädigter hat man aber darüber hinaus das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden ist es immer ratsam, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten. Denn die Versicherer haben oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern, die dann ggf. eher zugunsten der Versicherung entscheiden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Wetter) oder Vandalismus wird eine Kaskoversicherung benötigt, um überhaupt eine Regulierung durch die Versicherung zu erreichen. Diese beauftragt dann, sofern nötig, einen Gutachter. Auch hier kann ein eigener, unabhängiger Gutachter angeheuert werden, dieser wird aber nicht von der Versicherung gezahlt. Kommt es zu Unterschieden in beiden Gutachten, wird ein Sachverständigen-Verfahren eingeleitet. Mehr dazu welche Schäden die Vollkasko und die Teilkasko übernehmen: Unterschiede der Kfz-Versicherungen
Ein Unfallgutachten kostet in der Regel mehrere hundert Euro. Wer das Gutachten zahlt, hängt vor allem von der Schuldfrage ab.
• Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten.
• Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
• Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss er auch einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen.
• Meldet man einen Schaden am eigenen Auto (z.B. durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt) seiner Kaskoversicherung, entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachten benötigt wird. Sollte das der Fall sein, trägt sie auch die Kosten.
• Beauftragt man für das eigene Auto eigenmächtig einen Sachverständigen, ohne dass dieser von der Versicherung gefordert ist, oder um ein Gegengutachten erstellen zu lassen, muss man selbst für die Kosten aufkommen.
• Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
• Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss er auch einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen.
• Meldet man einen Schaden am eigenen Auto (z.B. durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt) seiner Kaskoversicherung, entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachten benötigt wird. Sollte das der Fall sein, trägt sie auch die Kosten.
• Beauftragt man für das eigene Auto eigenmächtig einen Sachverständigen, ohne dass dieser von der Versicherung gefordert ist, oder um ein Gegengutachten erstellen zu lassen, muss man selbst für die Kosten aufkommen.
Nicht bei jedem Unfall ist gleich ein ausführliches Gutachten durch einen Sachverständigen nötig. Bei Bagatellschäden wie beispielsweise kleinen Kratzern, kann es sein, dass die Versicherung von einem Sachverständigen absieht und das Gutachten somit auch nicht zahlt. Die gängige Bagatellgrenze, die sich mit der Zeit eingebürgert hat, liegt bei 750 Euro. Bei einigen Schäden ist für einen Laien jedoch kaum erkennbar, um welche Schadensgröße es sich handelt. Denn schließlich können auch augenscheinlich kleine Parkrempler einen großen, nicht auf den ersten Blick sichtbaren Schaden angerichtet haben. Mit der Frage, ob in einem solchen Fall trotzdem ein Gutachten auf Kosten der Versicherer eingeholt werden kann, haben sich bereits einige Gerichte beschäftigt (z.B. BGH Karlsruhe, Az: VI ZR 365/03; AG Leer, Az. 073 C 318/12; AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11). In jedem Fall ist es ratsam, sich in der Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzuholen, um die Schadenshöhe genauer beziffern zu können. Unabhängig davon kann aber auch jeder Beteiligte an einem Unfall selbst einen Gutachter beauftragen. Dieser muss jedoch ggf. aus eigener Tasche bezahlt werden (siehe dazu: Wer bezahlt das Gutachten).
• Einschätzung des Fahrzeugs: Der Gutachter erfasst alle technischen Daten und Ausstattungsmerkmale, um einen umfassenden Eindruck vom Fahrzeug zu gewinnen.
• Auflistung aller Schäden am Wagen: Es werden bereits vorher vorhandene und durch den Unfall entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
• Einschätzung des Reparaturumfangs: Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der Gutachter noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
• Wertminderung: Autos, die einen Unfall gehabt haben, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben wurden. Hier wird, die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
• Kostenkalkulation: Der Sachverständige gibt Einschätzung der entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
• Bewertung: Letztlich wird eine Beurteilung abgegeben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
• Auflistung aller Schäden am Wagen: Es werden bereits vorher vorhandene und durch den Unfall entstandene Schäden umfassend dokumentiert. In der Regel schießt der Sachverständige zudem Fotos für die Versicherung.
• Einschätzung des Reparaturumfangs: Das Gutachten listet alle notwendigen Reparaturen auf. Dazu gibt der Gutachter noch eine Einschätzung für die Dauer des Vorgangs ab. Dies ist vor allem wichtig, wenn zum Beispiel Anspruch auf einen Mietwagen für die Ausfallzeit besteht.
• Wertminderung: Autos, die einen Unfall gehabt haben, sinken im Wert, selbst wenn alle Schäden fachmännisch behoben wurden. Hier wird, die gesamte Ausstattung des Wagens berücksichtigt, um eine mögliche Wertminderung auch bei unbeschädigten Teilen zu bestimmen.
• Kostenkalkulation: Der Sachverständige gibt Einschätzung der entstehenden Kosten ab. Außerdem berechnet er den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
• Bewertung: Letztlich wird eine Beurteilung abgegeben, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Um einen guten Sachverständigen zu finden, können Sie sich im ersten Schritt an anerkannte Prüfgesellschaften wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS wenden. Auch Industrie- und Handelskammern oder Sachverständigenvereinigungen (z.B. Schaden-Schnell-Hilfe (SSH), Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK)) helfen hier weiter. Es ist in jedem Fall ratsam sich ein Prüf-Zertifikat des Gutachters zeigen zu lassen. Denn die Bezeichnung des Sachverständigen ist in Deutschland nicht geschützt. Man sollte also auf Nummer sicher gehen und kontrollieren, ob der Gutachter eine entsprechende Ausbildung und Fachkenntnis nachweisen kann.
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