Wer zum Jahresende die Kfz-Versicherung kündigen möchte, muss bis zum 30. November handeln. Bis dahin muss die Kündigung der Versicherung vorliegen, damit sie wirksam wird. Viele Autofahrer nutzen diese Option, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Denn im Kfz-Versicherungsmarkt ist ständig Bewegung – jedes Jahr kommen günstige, neue Tarife hinzu. Doch worauf ist beim Versicherungswechsel zu achten? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die die AUTO BILD-Redaktion immer wieder erreichen.

1. Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Immer zum Jahresende, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Termin im Vertrag festgelegt wurde. Die Frist beträgt vier Wochen, daher der Stichtag 30. November. Haben Sie den Stichtag verpasst, sollten Sie auf der Jahresrechnung überprüfen, ob die Versicherung die Beiträge erhöht hat. Dann liegt nämlich Sonderkündigungsrecht vor. Mit Erhalt der Rechnung haben Sie dann vier Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen – auch noch nach dem 30. November. (Hier finden Sie unseren Ratgeber zur Kündigung der Kfz-Versicherung!)

2. Ab wie viel Euro Ersparnis sollte ich wechseln?

Sparen lohnt sich eigentlich immer – auch, wenn es nur um 50 Euro im Jahr geht. Tatsächlich ist das Sparpotenzial beim Versicherungswechsel für viele Autofahrer oft noch deutlich höher. Zwischen Versicherungstarifen im mittleren Preissegment und den günstigsten Tarifen am Markt liegen oft mehrere Hundert Euro Differenz. Der Aufwand für einen Versicherungswechsel ist zudem nicht groß. Prüfen Sie vor dem Wechsel aber unbedingt, ob der neue Tarif nicht nur günstiger ist, sondern auch vergleichbare Versicherungsleistungen bietet. Sogenannte Basis-Tarife sind zum Beispiel vergleichsweise günstig, haben dafür aber vor allem im Kasko-Bereich einen geringeren Leistungsumfang. Auch wenn Sie mit dem Service Ihrer Versicherung sehr zufrieden sind, sollten Sie nicht wegen einer geringen Ersparnis wechseln. (Eine Anleitung zum Versicherungswechsel finden Sie hier.)

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3. Auf welche Leistungen sollte ich achten?

Achten Sie bei der Haftpflicht vor allem auf die Deckungssummen. Die gesetzlich geforderten Mindestsummen liegen bei 7,5 Millionen Euro bei Personen- und 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden. Die Deckungssumme Ihres Versicherungstarifs sollte jedoch deutlich über diesen gesetzlichen Mindestforderungen liegen. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von insgesamt 100 Millionen Euro. Die Kaskoversicherung sollte unbedingt auch bei Schäden greifen, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bares Geld wert kann auch eine Neuwertentschädigung bzw. bei gebrauchten Fahrzeugen eine Kaufpreisentschädigung sein. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis bzw. Kaufpreis des Autos unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung. Auch ein erweiterter Schutz bei Wildschäden ist empfehlenswert. Bei Schäden durch Marderbiss sollten auch Folgeschäden abgedeckt sein – diese können sehr teuer sein.

4. Brauche ich eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine optionale Zusatzleistung der Haftpflicht. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland (anders als der Name vermuten lässt, nicht nur auf Mallorca). Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht diese zu geringen Deckungssummen aus. Wer regelmäßig (z.B. im Urlaub) mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte auf diese Leistung nicht verzichten.

5. Kasko-Schutz mit Werkstattbindung oder mit freier Werkstattwahl?

Das ist eine Frage Ihres Budges. Werkstattbindung bedeutet, dass der Schaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers behoben werden muss. Die Versicherung ist mit Werkstattbindung günstiger – vergleichen Sie, um welche Summe und prüfen Sie, ob Ihnen diese Ersparnis den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl wert ist. Bei Neu- und Leasingfahrzeugen ist die freie Werkstattwahl allerdings empfehlenswert. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.

6. Brauche ich wirklich eine Kaskoversicherung?

Auch das ist letztendlich eine Frage des Budgets. Zumindest eine Teilkaskoversicherung ist aber im Prinzip für fast jedes Auto zu empfehlen – Ausnahme sind Fahrzeuge mit sehr geringem Restwert (z.B. unter 1000 Euro). Die Teilkasko greift zum Beispiel bei Schäden durch Sturm, Diebstahl, Wild oder Marder, Steinschlag, Brand und Überschwemmung.
Wildwechsel
Selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab.
Bild: AUTO BILD
Eine Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden durch Vandalismus und selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Für Neuwagen ist die Vollkasko eigentlich ein Muss. Bei einer Kfz-Finanzierung oder einem Leasingvertrag ist sie zudem in der Regel vertraglich verpflichtend.

7. Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Durch eine Selbstbeteiligung können die Kosten für eine Kaskoversicherung gesenkt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann vom Versicherten innerhalb bestimmter Stufen selbst gewählt werden. Sehr häufig wird eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko gewählt. Diese Höhe ist in den meisten Fällen ausreichend. Darüber hinaus verringert sich der Versicherungsbeitrag oft nur noch geringfügig, deshalb lohnt sich eine noch höhere Selbstbeteiligung meistens nicht. Tipp: Nutzen Sie den Beitragsrechner auf der Internetseite Ihrer Versicherung oder auf einem Vergleichsportal um zu überprüfen, welche Auswirkung die Selbstbeteiligung auf die Kosten der Kaskoversicherung hat.

8. Lohnt sich Rabattschutz?

Der Rabattschutz verhindert, dass Sie nach einem Schaden in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Sie haben quasi einen oder je nach Vertragsbedingungen auch mehrere Schäden frei, ohne zurückgestuft zu werden. Rabattschutz kostet allerdings einen Aufpreis von zirka 15 bis 30 Prozent. Ob er sich rechnen kann, hängt also vor allem davon ab, wie hoch der Aufpreis ist, und um wieviel Prozent sich Ihr Versicherungsbeitrag bei einer Rückstufung erhöhen würde. Wer häufiger Schäden hat, sollte über den Rabattschutz nachdenken. Wichtig ist allerdings zu wissen: Wenn Sie den Anbieter wechseln, verlieren Sie den Rabattschutz. Heißt: Hatten Sie im laufenden Jahr einen Schaden, wird Sie der neue Anbieter im folgenden Jahr trotz Rabattschutz in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse einstufen. Der Rabattschutz dient den Versicherern also auch dazu, ihren Kunden möglichst langfristig an sich zu binden.

9. Welche Zahlungsweise ist empfehlenswert?

Viele Versicherungen bieten neben der jährlichen auch eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise an, manche sogar eine monatliche. Der Vorteil: Zum Jahreswechsel, zu dem meist noch weitere Rechnungen fällig werden, entzerrt sich die Zahlungslast ein wenig. Was viele Kunden allerdings nicht wissen: Durch den höheren Aufwand für die Versicherungen fallen bei einer halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlung insgesamt höhere Kosten an. Die Mehrkosten können dabei nicht unerheblich sein. Deswegen lieber die jährliche Zahlungsweise wählen.

10. Kann ich auch sparen, ohne den Anbieter zu wechseln?

Ja, das geht! Prüfen Sie mit einem Tarifrechner, ob Sie als Neukunde Ihrer Versicherung weniger zahlen müssten als mit Ihrem laufenden Vertrag. Falls ja, sagen Sie Ihrem Anbieter, dass Sie gern auf den Neukundentarif wechseln möchten. Machen Sie klar, dass Sie anderenfalls den Anbieter wechseln. Doch Vorsicht: Auch hierbei sollten Sie vorher prüfen, ob der Neukundentarif vergleichbare Leistungen bietet! Eine andere Möglichkeit zu sparen, ohne den Anbieter zu wechseln: Überprüfen Sie, ob die Angaben, nach denen die Versicherung die Beitragshöhe ermittelt, immer noch aktuell sind. Vielleicht fahren Sie inzwischen weniger Kilometer im Jahr. Oder die Anzahl der Fahrer, die Ihr Auto regelmäßig nutzen, hat sich reduziert. Prüfen Sie, was sich geändert hat, welche Leistungen Sie vielleicht überhaupt nicht mehr benötigen und übermitteln Sie Ihrer Versicherung die aktualisierten Angaben, damit sie die Beitragshöhe neu berechnen kann.