Urteil: Vermieter dürfen Autos orten und lahmlegen
Teurer Trip

Autovermieter dürfen Autos orten und lahmlegen, wenn der Mieter sich nicht an die Bedingungen hält. Das entschied das Amtsgericht München jetzt.
- Stephan Bähnisch
Wer ein Auto für eine Auslandsfahrt mietet, sich dabei aber nicht an die Bedingungen hält, muss für die möglichen Folgekosten aufkommen. Und der Autovermieter darf in einem solchen Fall das Auto auch orten und lahmlegen. Das entschied jetzt das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13). Im konkreten Fall hatte ein 33 Jahre alter Mann ein Porsche 911 Cabrio am 27. April 2013 in München für zwei Tage gemietet, am 28. April um 18 Uhr sollte er ihn zurückgeben. Mit der Leihgebühr von 1300 Euro hinterlegte er insgesamt 5000 Euro in bar und fuhr los. Laut Mietvertrag waren Fahrten in Deutschland und Österreich erlaubt, nicht aber in Italien. Als der Autovermieter den Porsche via GPS in Mailand ortete, ging er davon aus, das Auto sei gestohlen worden. Versuche, den Mieter des Autos telefonisch zu erreichen, blieben erfolglos. Daraufhin griff die Mietwagenfirma mittels einer speziellen Software auf die Elektronik des Porsche zu und legte den Wagen lahm. Die entsprechenden Hinweise auf eine mögliche Stilllegung des Autos seien im Mietvertrag aufgeführt worden.

Wer ein Auto mietet, sollte sich den Vertrag genau durchlesen und sich daran halten.
Bild: Thomas Ruddies
Die beklagte Autovermietung rechnet dagegen ihre Unkosten auf. Das Amtsgericht München gab den Vermietern Recht. Der Kläger habe seine vertraglichen Pflichten verletzt und der Autovermieter musste aufgrund des GPS-Trackings und der Nicht-Erreichbarkeit des Mieters davon ausgehen, dass der Porsche gestohlen wurde. Auch der Aufwand mit einem Abschleppwagen und einem zusätzlichen Mitarbeiter sei wegen das hohen Wertes des Leihwagens gerechtfertigt gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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