Versicherung für Eheleute/Ehepartner
KFZ-Versicherung für Ehepaare

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In nur wenigen Fällen sind alle Fahrer eines Autos automatisch mitversichert – oft sind nicht einmal Ehepartner in der Versicherung enthalten. Das müssen Eheleute bei der Kfz-Versicherung beachten.
Kein Auto darf ohne Haftpflichtversicherung auf deutschen Straßen fahren: Verursacht man mit seinem Fahrzeug einen Schaden an anderen Autos, Personen oder Sachen, greift die Versicherung. Schäden am eigenen Wagen dagegen werden über die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geregelt, die aber ist nicht vorgeschrieben. Aber: Nicht alle Fahrer sind automatisch mitversichert. In der Regel wird der Versicherungsschutz günstiger, wenn man den Fahrerkreis einschränkt – üblicherweise mit namentlich benannten Fahrern oder gewissen Altersgruppen.
Was viele nicht wissen: Ehepartner sind nicht automatisch in der Kfz-Versicherung eingeschlossen. Wird der Wagen also von beiden Eheleuten gefahren, muss das der Versicherung auf jeden Fall mitgeteilt werden. Während der Preis für einen größeren Kreis an Fahrern in der Regel höher ist als für Einzelfahrer – vor allem, wenn sehr junge Fahrer eingeschlossen werden–, sehen die meisten Versicherungen im Falle des Ehepartners allerdings von einem Aufschlag ab oder der Preis erhöht sich nur geringfügig.
Was viele nicht wissen: Ehepartner sind nicht automatisch in der Kfz-Versicherung eingeschlossen. Wird der Wagen also von beiden Eheleuten gefahren, muss das der Versicherung auf jeden Fall mitgeteilt werden. Während der Preis für einen größeren Kreis an Fahrern in der Regel höher ist als für Einzelfahrer – vor allem, wenn sehr junge Fahrer eingeschlossen werden–, sehen die meisten Versicherungen im Falle des Ehepartners allerdings von einem Aufschlag ab oder der Preis erhöht sich nur geringfügig.
Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer mit dem Auto fährt?
Wer seinen Wagen anderen Fahrern überlässt, die bei der Versicherung nicht gemeldet sind, riskiert nicht gleich den Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall reguliert die Haftpflicht den gegnerischen Schaden auf jeden Fall, und auch die Kasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Allerdings drohen unter Umständen Straf- und Nachzahlungen: In der Regel wird für das laufende Versicherungsjahr der höhere Beitrag berechnet, der angefallen wäre, wenn der zusätzliche Fahrer angegeben worden wäre. Wer absichtlich nur sich als Fahrer angibt, um Geld zu sparen, muss zudem mit einer Vertragsstrafe rechnen, die häufig einem Jahresbeitrag entspricht.
Wann darf ein nicht eingetragener Fahrer trotzdem fahren?
Keine Strafen oder Nachzahlungen drohen im Notfall. Wem also zum Beispiel während der Fahrt schlecht wird und nicht weiter fahren kann, oder wer von einem Dritten mit seinem Wagen zum Arzt gebracht wird, muss keine negativen Folgen befürchten.
Außerdem kann man bei vielen Versicherungen für einen gewissen Zeitraum – in der Regel pro Jahr bis zu zwei Wochen – zusätzliche Fahrer anmelden, etwa wenn Verwandte zu Besuch sind oder man den Wagen im Urlaub einem Bekannten überlässt. Bietet die eigene Versicherung das nicht an, kann man auch bei anderen Versicherungen oft einen "Zusatz-Schutz" buchen, häufig auch direkt online und für wenig Geld.
Außerdem kann man bei vielen Versicherungen für einen gewissen Zeitraum – in der Regel pro Jahr bis zu zwei Wochen – zusätzliche Fahrer anmelden, etwa wenn Verwandte zu Besuch sind oder man den Wagen im Urlaub einem Bekannten überlässt. Bietet die eigene Versicherung das nicht an, kann man auch bei anderen Versicherungen oft einen "Zusatz-Schutz" buchen, häufig auch direkt online und für wenig Geld.
Der Ehepartner hat ein eigenes Auto – kann das auch eingeschlossen werden?
Generell gilt: Jedes Auto braucht eine eigene Versicherung, auch der Wagen des Ehepartners kann also nicht in einen anderen Vertrag eingeschlossen werden. Allerdings bieten die meisten Versicherungen Vergünstigungen an, wenn schon einer der Ehegatten seinen Wagen dort versichert hat. Nicht selten profitieren dann auch beide vom jeweils höheren Schadenfreiheitsrabatt.
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