Vor nicht allzu langer Zeit sorgte US-Präsident Barack Obama mit seiner falsch betankten Dienstlimousine für einiges Schmunzeln. Offenbar ist sein Chauffeur aber nicht der einzige Nordamerikaner, der versehentlich mal zum falschen Stutzen greift: Wie das US-amerikanische Magazin Autoweek meldet, will Volkswagen mehr als eine Viertelmillion Dieselautos in den USA und Kanada so umrüsten, dass die Fahrer nicht mehr aus Versehen Benzin tanken können.

Vertankt – was tun? AUTO BILD klärt auf

VW Golf VI TDI
Auch US-amerikanische Golf TDI der Baujahre 2010 bis 2012 werden umgerüstet.
Das komme immer häufiger vor, heißt es laut Autoweek in einem Schreiben Volkswagens an die Händler. Der Grund: Diesel würden in Nordamerika immer beliebter, doch die Fahrer hätten nun einmal ihr ganzes Leben lang Benzin getankt und griffen deshalb automatisch zum Benzin-Stutzen. Die dann fällige, meist kostspielige Reparatur sieht VW nicht als Garantiefall – im Gegensatz zu den Auotbesitzern, die sich offenbar recht zahlreich beim Konzern beschwert haben.Bis vor kurzem gab es praktisch keine Diesel in den USA: 2008 waren gerade mal 0,1 Prozent der verkauften Autos Selbstzünder, 2012 waren es 0,8 Prozent. Betroffen von der Umrüstaktion sind die TDI-Versionen der zwischen 2009 und 2012 produzierten Jetta Stufenheck und der Kombi Jetta Sportwagen (Golf Wagon in Kanada) sowie 2010er bis 2012er Golf VI. Insgesamt gibt es laut Autoweek davon 209.500 Exemplare in den USA und 51.600 in Kanada. VW, die seit 2013 produziert wurden, haben bereits entsprechende Tanköffnungen, in die der falsche Stutzen nicht hineinpasst.
Um fair zu bleiben: Nicht nur die Amis vertanken sich, auch hierzulande kommt das regelmäßig vor. Das belegt beispielsweise die aktuelle autobild.de-Umfrage: Immerhin zehn Prozent der 645 Teilnehmer (Stand 23. Mai) haben zugegeben, sich schon einmal vertankt zu haben. Glück im Unglück hat dabei, wer auf dem Weg zur Arbeit daneben greift. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Reparaturkosten nach dem Vertanken als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können (Urteil vom 24.04.2013, Az. 9 K 218/12).

Von

Maike Schade