Kommt das Auto beschädigt aus der Waschanlage, beginnt der Streit um Schuld und Geld. Welche Rechte haben Opfer kaputter Bürsten und Co?
Bild: Erwin Fleischmann / AUTO BILD
Die Autowäsche ist für viele ein heiliges Ritual. Fast die Hälfte der Deutschen reinigt mindestens einmal im Monat den eigenen Wagen, berichtet Statista (nur 0,4 Prozent nie).
So kommen wir auf rund 500 Millionen Wäschen pro Jahr, weiß der Bundesverband freier Tankstellen (bft). Klar, dass da nicht alles rund läuft, wenn die Bürste rund läuft: Kratzer auf dem Lack, abgerissene Tankdeckel, Riefen in Alufelgen oder stecken gebliebene Autos: Welche Rechte und Pflichten haben Kunden und Betreiber? Wie kann man Schäden vermeiden? Und was tun im Streitfall?
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Wer auf Nummer sicher gehen will, kontrolliert unmittelbar nach jeder Wäsche sein Auto auf Schäden. Entdecken Sie etwas, sofort beim Betreiber melden, mit der Handykamera dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen angeben. Verlassen Sie die Anlage erst, wenn der Betreiber die Schäden schriftlich bestätigt hat. Der Grund: Werden Beanstandungen erst später gemeldet, ist ein Nachweis schwieriger.
Unschöne Kratzer auf Scheiben und Lack sind keine Seltenheit.
Bild: Ralf Timm / AUTO BILD
Prinzipiell muss der Kunde beweisen, dass der Schaden in der Anlage passiert ist. Haben Sie bei der Benutzung keine Fehler gemacht, steht Ihnen Schadensersatz zu. Vorsicht: Bei manchen Anlagen steht schon an der Einfahrt, dass "Sonderfahrzeuge auf eigene Gefahr" einfahren – worunter etwa auch Pick-ups fallen. Heißt: keine Haftung! (Gründlich und schonend: So geht Autowaschen richtig)
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Betreiber immer für Schäden einstehen müssen. Das ist nur der Fall, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Die wichtigsten Pflichten sind die fachgerechte Wartung und regelmäßige Prüfung der Waschanlage. Aber: Nicht zumutbar ist die lückenlose Kontrolle der Anlage nach jedem Waschvorgang.
Immerhin: Typischer Ärger – etwa Kratzer durch verschmutzte oder ungepflegte Bürsten – liegt in der Betreiber-Verantwortung. Und sie müssen ihren Kunden klare Bedienungshinweise geben. Etwa darauf, dass sich ein Auto aufgrund seiner Größe für die betreffende Anlage nicht eignet. Entspricht die Anlage aber den allgemeinen Sicherheitsstandards, muss der Betreiber nicht haften.
Immer häufiger werden auch die Klappen der Ladebuchsen von Elektroautos und Plug-ins abgerissen. Daher: verriegeln!
Bild: Toni Bader / AUTO BILD
Aus dem Schneider ist er auch, wenn zum Beispiel ein Sensor nicht funktioniert, der Trockner gegen das Auto schlägt und die Scheibe zerstört. In diesem Fall trifft den Waschanlagenbetreiber keine Schuld, da hier keine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt (OLG Frankfurt a. M., Az. 11 U 43/17).
Und was ist, wenn etwa eine Antenne oder ein Wischer abgerissen wird, sich in den Bürsten verfängt und dann nachfolgende Autos beschädigt? Auch in diesem Fall kann es sein, dass der Geschädigte auf den Reparaturkosten sitzen bleibt. Es sei denn, der Verursacher kann ermittelt werden.
Bei Beschädigungen in Waschanlagen ist die Rechtslage also häufig haarig. Im Streitfall hilft eine Schlichtungsstelle (siehe rechts) oder ein spezialisierter Anwalt. Den vermitteln die Automobilclubs.
Das Pick-up-Problem
Steckt fest: Beim SsangYong Musso Grand in unserem Waschtest hakte die Dachbürste ein, die Anlage blieb im Programm stehen.
Bild: Erwin Fleischmann / AUTO BILD
Pick-ups sind Problemkinder der Waschanlagen. Weniger wegen ihrer Abmessungen – sondern wegen der offenen Ladefläche. Da taucht die Dachbürste hinein, weil sie nur wenig Gegendruck spürt. Daher vor dem Einfahren unbedingt explizit beim Betreiber fragen!
Bei unserem Selbstversuch winkten sieben von acht gleich ab, der achte meinte. "Sollte gehen, wenn die Abmessungen passen." Es ging nicht: Die Dachbürste blieb stecken, kurioserweise erst beim Zurückfahren; und die Anlage blieb stehen. Erst nach Öffnen der Heckklappe ließ sich die verklemmte Bürste befreien, der Pick-up konnte rausgefahren werden. Halb gewaschen und fleckig!
Vor der Wäsche
Um Schäden in der Anlage zu vermeiden, grobe Verschmutzungen vorher mit einer Waschlanze entfernen. Selbstverständlich: Fenster und Schiebedach schließen, ggf. Antenne abschrauben, Seitenspiegel anlegen und Tankdeckel schließen. Scheibenwischer in Ruheposition bzw. Regensensor deaktivieren.
Bei Portalwaschanlagen: Motor abstellen, Gang raus, Handbremse anziehen, Auto verriegeln. Das gilt besonders für Autos mit elektrischen Tür- oder Ladeklappenöffnern. Bei Waschstraßen: Schalthebel auf Leerlauf, Automatik auf N stellen.
Viele moderne Autos gehen automatisch auf P oder legen die Handbremse an, wenn man den Motor abstellt. Dann muss dieser leider weiterlaufen.
Tipp von AUTO BILD Redakteur Bendix Krohn
Außen pfui und innen … dann wohl auch. Schauen Sie also genau hin. Eine Anlage, die ungepflegt aussieht und muffig oder nach zu viel Reinigungsmittel riecht, ist wahrscheinlich nicht gut in Schuss. Dort sind Schäden eher zu erwarten.
Schiedsstelle für Verbraucher
Der ADAC empfiehlt, vor einem offiziellen Rechtsstreit zunächst das Zentrum für Schlichtung anzurufen. Das vermittelt zwischen beiden Parteien. Das Verfahren kostet nichts, alle Infos unter www.verbraucher-schlichter.de.