Wegweiser durch den Abgasskandal
Richtiger Rat für VW-Fahrer

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Wer Opfer der Dieselaffäre ist, muss sich entscheiden: einfach am Rückruf
teilnehmen und schlucken, was VW vorgibt? Oder lohnt es sich,
Widerstand zu leisten? Ratschläge für verschiedene Kundentypen!
teilnehmen und schlucken, was VW vorgibt? Oder lohnt es sich,
Widerstand zu leisten? Ratschläge für verschiedene Kundentypen!
Wie sollen die VW-Besitzer mit dem Abgasskandal umgehen? Immerhin gibt es höchst unterschiedliche Charaktere unter den Fahrern. Ein Überblick:

Der Sture: Er ist zufrieden mit seinem Auto, so, wie es ist, und will den Rückruf einfach ignorieren.
2. Der Behandelte: Er hat bereits am Rückruf teilgenommen und stellt nun einen Mehrverbrauch fest. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Klagen kann sich lohnen – vor allem mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken. Diese übernimmt im Regelfall die Gutachterkosten von rund 2000 bis 3000 Euro. Faustregel des Bundesgerichtshofs: Bei einem Mehrverbrauch von mindestens zehn Prozent gegenüber den Prospektangaben gibt es Geld zurück. Aber Achtung: Der von VW im Zuge der Betrugsaffäre ausgesprochene Verjährungsverzicht bei der Gewährleistung gilt nicht unbedingt für sogenannte "Folgemängel". War also der Mangel ursprünglich bereits verjährt, gibt es kaum eine Chance, den Mehrverbrauch geltend zu machen.

Der Treue: Er will sein noch nicht nachgebessertes
Auto beim VW-Händler in Zahlung geben und der Marke treu bleiben.
Auto beim VW-Händler in Zahlung geben und der Marke treu bleiben.
mit hohen Nachlässen auf den Listenpreis.
4. Der Kritische: Er möchte am Rückruf teilnehmen, hat aber Sorge vor einem Leistungsverlust oder Mehrverbrauch. Die Sorge ist nicht unbegründet. Bislang hat VW nicht plausibel nachweisen können, dass die Nachbesserungsmaßnahme ohne Nebenwirkungen verlaufen wird. Falls diese dann doch auftreten, trägt der Kunde die Beweislast. Außerdem muss er sich auf eine nervenaufreibende Hängepartie einrichten, denn der Hersteller hat laut Gewährleistungsrecht mindestens drei Nachbesserungsversuche.
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Der Bequeme: Er will bloß keinen Stress und akzeptiert widerspruchslos alle Maßnahmen des Herstellers.
Dieses Versprechen gilt allenfalls für ab Werk gekaufte Autos; für im Handel erworbene Fahrzeuge ist diese Zusage rechtlich nicht haltbar, denn den Verzicht kann nur der jeweilige Händler aussprechen.
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6. Der Berechnende: Er möchte sein Auto behalten und am Rückruf teilnehmen, erwartet aber einen finanziellen Ausgleich. Ein schwieriges Unterfangen, gerade in Deutschland. Um einen Gerichtsprozess kommt man nicht herum. Um die Höhe einer etwaigen Entschädigung zu bemessen, müsste ein Sachverständiger klären, wie hoch der Minderwert des nachgebesserten Fahrzeugs gegenüber einem völlig mangelfreien Fahrzeug ist. Das Kostenrisiko des Prozesses trägt der Kunde, das Prognoserisiko des Sachverständigen ebenso. Es empfiehlt sich, vor dem Rückruf zur Dokumentation eine Leistungsmessung bei einer anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV/DEKRA) durchzuführen.
7. Der Betrogene: Er möchte sein Auto privat verkaufen und muss nun einen hohen Wertverlust hinnehmen. Ein Wertverlust ist nur sehr schwer zu belegen, da die Preise beim privaten An- und Verkauf keiner Preisliste unterliegen, sondern vom Verhandlungsgeschick abhängig sind. Für Klagewillige also ein schwieriges Feld. Wichtig für Verkäufer: Er muss den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen vom Rückruf betroffen ist, andernfalls ist der Kaufvertrag anfechtbar.

Der Enttäuschte: Er hat das Vertrauen in VW verloren, will sein Auto unbedingt zurückgeben.
Fazit
Ohnmächtig – so werden sich viele betroffene VW-Fahrer fühlen, die weder Rechtsschutzversicherung haben noch zum Anwalt rennen wollen. Einen pauschalen Ratschlag gibt es leider ebenso wenig wie die Gewissheit, dass mit dem Rückruf alles gut wird.
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