Wie sollen die VW-Besitzer mit dem Abgasskandal umgehen? Immerhin gibt es höchst unterschiedliche Charaktere unter den Fahrern. Ein Überblick:
Richtiger Rat für VW-Fahrer
Der Sture: Er ist zufrieden mit seinem Auto, so, wie es ist, und will den Rückruf einfach ignorieren.
1. Der Sture: Er ist zufrieden mit seinem Auto, so, wie es ist, und will den Rückruf einfach ignorieren. Gar nicht wenige Betroffene möchten ihren VW so lassen, wie er ist, um Leistung und Verbrauch nicht zu gefährden. Sie könnten ein Problem bekommen, denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat signalisiert, Autos notfalls stillzulegen, wenn sie nicht am Rückruf teilnehmen. Möglicherweise tut sich hier aber ein juristisches Schlupfloch auf: Denn die KBA-Ausnahmegenehmigung, mit der die Problemdiesel aktuell herumfahren dürfen, gilt eigentlich so lange, bis der Besitzer am Rückruf teilnimmt.
2. Der Behandelte: Er hat bereits am Rückruf teilgenommen und stellt nun einen Mehrverbrauch fest. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Klagen kann sich lohnen – vor allem mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken. Diese übernimmt im Regelfall die Gutachterkosten von rund 2000 bis 3000 Euro. Faustregel des Bundesgerichtshofs: Bei einem Mehrverbrauch von mindestens zehn Prozent gegenüber den Prospektangaben gibt es Geld zurück. Aber Achtung: Der von VW im Zuge der Betrugsaffäre ausgesprochene Verjährungsverzicht bei der Gewährleistung gilt nicht unbedingt für sogenannte "Folgemängel". War also der Mangel ursprünglich bereits verjährt, gibt es kaum eine Chance, den Mehrverbrauch geltend zu machen.
Richtiger Rat für VW-Fahrer
Der Treue: Er will sein noch nicht nachgebessertes
Auto beim VW-Händler in Zahlung geben und der Marke treu bleiben.
3. Der Treue: Er will sein noch nicht nachgebessertes Auto beim VW-Händler in Zahlung geben und der Marke treu bleiben. Keine so schlechte Idee. Das Problemauto ist weg, stattdessen wird ein Neuwagen angeschafft. Einige Vertragshändler locken hier mit sehr attraktiven Angeboten. Vorsicht: Ein vermeintlich guter Inzahlungnahmepreis kann sich bei näherer Betrachtung als maues Angebot entpuppen. Denn beim Neuwagengeschäft kalkulieren die Händler – und zwar auch bei VW – derzeit
mit hohen Nachlässen auf den Listenpreis.
4. Der Kritische: Er möchte am Rückruf teilnehmen, hat aber Sorge vor einem Leistungsverlust oder Mehrverbrauch. Die Sorge ist nicht unbegründet. Bislang hat VW nicht plausibel nachweisen können, dass die Nachbesserungsmaßnahme ohne Nebenwirkungen verlaufen wird. Falls diese dann doch auftreten, trägt der Kunde die Beweislast. Außerdem muss er sich auf eine nervenaufreibende Hängepartie einrichten, denn der Hersteller hat laut Gewährleistungsrecht mindestens drei Nachbesserungsversuche.
Richtiger Rat für VW-Fahrer
Der Bequeme: Er will bloß keinen Stress und akzeptiert widerspruchslos alle Maßnahmen des Herstellers.
5. Der Bequeme: Er will bloß keinen Stress und akzeptiert widerspruchslos alle Maßnahmen des Herstellers. Meckert nicht, macht nichts – für VW der Idealkunde. In seinem eigenen Sinne sollte er sich zumindest aufraffen und von seinem VW-Händler eine Bestätigung über den "Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede" verlangen. Das Schriftstück kann bei einem Rechtsstreit wichtig werden, um etwaige Ansprüche gegen Händler oder Hersteller geltend zu machen. Problem: VW hat zwar erklärt, dass die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Fahrzeugübergabe auch nach dieser Zeit nicht abläuft, sofern es um Probleme geht, an denen die Betrugssoftware schuld ist. Nur:
Dieses Versprechen gilt allenfalls für ab Werk gekaufte Autos; für im Handel erworbene Fahrzeuge ist diese Zusage rechtlich nicht haltbar, denn den Verzicht kann nur der jeweilige Händler aussprechen.
6. Der Berechnende: Er möchte sein Auto behalten und am Rückruf teilnehmen, erwartet aber einen finanziellen Ausgleich. Ein schwieriges Unterfangen, gerade in Deutschland. Um einen Gerichtsprozess kommt man nicht herum. Um die Höhe einer etwaigen Entschädigung zu bemessen, müsste ein Sachverständiger klären, wie hoch der Minderwert des nachgebesserten Fahrzeugs gegenüber einem völlig mangelfreien Fahrzeug ist. Das Kostenrisiko des Prozesses trägt der Kunde, das Prognoserisiko des Sachverständigen ebenso. Es empfiehlt sich, vor dem Rückruf zur Dokumentation eine Leistungsmessung bei einer anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV/DEKRA) durchzuführen.
7. Der Betrogene: Er möchte sein Auto privat verkaufen und muss nun einen hohen Wertverlust hinnehmen. Ein Wertverlust ist nur sehr schwer zu belegen, da die Preise beim privaten An- und Verkauf keiner Preisliste unterliegen, sondern vom Verhandlungsgeschick abhängig sind. Für Klagewillige also ein schwieriges Feld. Wichtig für Verkäufer: Er muss den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen vom Rückruf betroffen ist, andernfalls ist der Kaufvertrag anfechtbar.
Richtiger Rat für VW-Fahrer
Der Enttäuschte: Er hat das Vertrauen in VW verloren, will sein Auto unbedingt zurückgeben.
8. Der Enttäuschte: Er hat das Vertrauen in VW verloren, will sein Auto unbedingt zurückgeben. Druck machen – und zwar mit Vollgas. Ohne Rechtsanwalt geht es nicht. Einige Kanzleien haben sich auf die VW-Affäre spezialisiert. Achtung: Trotz guter Erfolgsaussichten spielen nicht alle Rechtsschutzversicherungen mit. Nach Auffassung von Verbraucheranwälten haben betroffene Kunden das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Begründung: Die Autos wiesen einen schweren Mangel auf, da sie laut Behörden nicht zulassungsfähig sind und derzeit nur mit Sondergenehmigung betrieben werden dürfen. Wer so vorgehen will, darf keinesfalls am Rückruf teilnehmen. Denn damit übt er sein gesetzliches Wahlrecht hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche aus. Dass es neben der Nachbesserung (Rückruf) eben auch ein Recht auf Rücktritt gibt, darüber informiert VW seine Kunden im Rahmen der Rückrufaktion nicht.
Ohnmächtig – so werden sich viele betroffene VW-Fahrer fühlen, die weder Rechtsschutzversicherung haben noch zum Anwalt rennen wollen. Einen pauschalen Ratschlag gibt es leider ebenso wenig wie die Gewissheit, dass mit dem Rückruf alles gut wird.