Winterreifen und Kfz-Versicherung
Die richtige Bereifung ist entscheidend

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Wer bei Eis und Schnee ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Ein Schadenfall kann dann extrem teuer werden.
Bild: Dierk Moeller / AUTO BILD
Mangelhafte Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen kann Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung haben. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kälteeinburch nicht überraschend gekommen ist, sondern schon seit einigen Tagen andauert und mit Behinderungen etwa durch Schneematsch zu rechnen war. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers grundsätzlich den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Auch kommt gegebenenfalls die Kasko für Schäden am eigenen Auto nur zum Teil auf.
Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung zum Problem werden: Lässt sich etwa nachweisen, dass dessen fehlende Winterbereifung zum Unfall beigetragen hat – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.
Auch Bußgeld und Punkte drohen
In Deutschland gibt es zwar keine allgemeine Winterreifenpflicht für einen festgelegten Zeitraum im Winter. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch eine geeignete Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor – was einer situativen Winterreifenpflicht entspricht. Wer diese Regel missachtet, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg: Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen. Seit Juni 2017 droht übrigens auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro, wenn er es zulässt, dass sein Auto bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen gefahren wird.
Reifenkennzeichnung beachten
Bis vor wenigen Jahren erfüllten bereits Winterreifen und Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) die Anforderungen des Gesetzgebers. Das hat sich inzwischen mit einer langen Übergangsfrist geändert: Reifen, die ab 1. Januar 2018 produziert wurden, gelten nur noch dann als wintertauglich, wenn sie sowohl die M+S-Kennung als auch das "Alpine"-Symbol (Bergpiktogramm mit den drei Spitzen und der Schneeflocke) tragen. Der Hintergrund: Reifen mit diesem Symbol entsprechen dem amerikanischen Industriestandard für Winterreifen – sie wurden in einem standardisierten und weltweit anerkannten Testverfahren geprüft. Ein solches Testverfahren wird für die M+S-Kennzeichnung nicht vorausgesetzt. Alle Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden und ausschließlich die M+S-Kennung tragen, dürfen aber noch bis zum 30.9.2024 auch bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Tatsächlich sind aber nur wenige Winter- und Ganzjahresreifen im Umlauf, die ausschließlich das M+S-Zeichen tragen, denn die meisten Reifenhersteller haben schon seit Jahren beide Kennzeichnungen auf ihren Reifenflanken.
Auch der Geschwindigkeits-Index ist wichtig
Wichtig ist auch zu wissen, dass die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, nicht immer der Höchstgeschwindigkeit des Autos entspricht. Der Grund: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse – das tragende Gerüst – und der Reifen kann platzen. Die Versicherung empfiehlt, beim Reifenwechsel in der Werkstatt darauf zu achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.
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