Zwei gute Nachrichten vorweg: Werden Sat- oder Solaranlage, Markise, Kühlschrank oder anderes fest verbautes Fahrzeuginventar bei einem fremdverschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Zeche. Denn dieses Zubehör gilt rechtlich als Bestandteil des Fahrzeugs.

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Die Teilkasko schützt das Equipment zusätzlich pauschal bei Brand, Explosion, Fahrzeugdiebstahl, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Die Vollkasko zahlt darüber hinaus, wenn das Zubehör durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus zu Bruch geht.

Kaskoschutz oft nur für Serienausstattung

Allerdings hat die Sache einen Haken: Je nach Anbieter und Tarif beschränkt sich der Kaskoschutz nur auf serienmäßig verbautes Zubehör. Der nachträglich eingebaute Wechselrichter, die Sat-Anlage oder die Lithiumbatterie für mehr Stromreserven sind dann im Schadensfall außen vor. Bei den meisten Versicherern ist Zubehör zudem nur bis zu einer Höchstsumme beitragsfrei mitversichert. Der Deckel liegt meist zwischen 5000 und 10.000 Euro.
Wer sein Reisemobil technisch aufrüstet, läuft deshalb Gefahr, an die Versicherungsgrenze zu stoßen. Bei moderner Bordtechnik sind fünfstellige Schadensbeträge schnell erreicht. Ein Teil der Ausstattung ist dann im Ernstfall gar nicht oder nur anteilig abgesichert. Gerade bei hochwertiger Zusatzausstattung lohnt es sich deshalb, die vereinbarte Zubehörsumme zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Ob fest verbaut oder modular: Solarpanels gehören inzwischen bei vielen Reisemobilen dazu.
Bild: Sven Krieger
Wichtig außerdem: Auch falls der Schutz nachträglich eingebautes Zubehör einschließt, ist es nicht automatisch mitversichert. Wird etwa eine Solaranlage ergänzt, ein Fahrradträger montiert oder die Elektrik aufgerüstet, sollte das sorgfältig dokumentiert und dem Kaskoversicherer gemeldet werden. Nur so ist sichergestellt, dass es im Schadensfall keine Diskussionen gibt.

Neuwert oder Zeitwert entscheidend

Zudem lohnt ein Blick darauf, ob der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert für teure Einzelkomponenten bezahlt. Standardtarife sehen oft eine Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 12 oder 24 Monate vor, bei Premiumpolicen gilt eine 36-monatige oder noch längere Frist. Danach wird nur noch der Zeitwert erstattet.
Komplizierter als bei fest verbautem Zubehör wird es bei losen Dingen im Reisemobil, zum Beispiel Geschirr, Kleidung, Kamera, Notebook oder anderer mobiler Technik. Hier hilft nicht die Kasko, sondern eine spezielle Inhaltsversicherung. Sie ist so etwas wie die Hausrat-Police fürs Reisemobil und schützt loses Inventar wie Elektronik, Sportgeräte und Gepäck europaweit gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Unwetter, meist bis zu einem Neuwert von bis zu 20.000 Euro. Viele Inhaltsversicherungen übernehmen zudem auch Inventarschäden bei selbstverschuldeten Unfällen oder beim Diebstahl des gesamten Reisemobils.
Auf Heckträgern sind E-Bikes oft nur versichert, wenn sie mit einem separaten Schloss geschützt sind.
Bild: AUTO BILD
Häufiges Problem: Es muss eindeutig klar sein, dass der Schaden durch das versicherte Ereignis verursacht wurde, also zum Beispiel durch einen Unfall. Außerdem kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob die beschädigten Gegenstände im Fahrzeug ausreichend gesichert waren.

Fahrräder und E-Bikes besonders heikel

Das gilt insbesondere für Fahrräder oder E-Bikes. Auf Heckträgern sind sie oft nur versichert, wenn sie mit einem separaten Schloss gegen Diebstahl geschützt sind und der Träger fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. In einer verschlossenen Heckgarage gelten Fahrräder dagegen meist als normaler Fahrzeuginhalt und sind versichert, allerdings nur, wenn das Reisemobil verschlossen und der Diebstahl nicht ohne Aufbrechen möglich war.

Fazit

von AUTO BILD
Fest verbautes Zubehör ist in der Regel über Haftpflicht und Kasko abgesichert, allerdings oft nur bis zu einem begrenzten Betrag. Für losen Hausrat, Fahrräder oder E-Bikes ist dagegen meist eine zusätzliche Inhaltsversicherung notwendig. Wer hohe Werte an Bord hat, sollte Zubehör und Inventar deshalb genau prüfen, dokumentieren und den Versicherungsschutz gegebenenfalls aufstocken.