Kurzzeitkennzeichen

— 10.12.2012

Neue Regelung gegen Missbrauch

Die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ist seit einigen Wochen neu geregelt. Die Maßnahme soll den Missbrauch der Schilder für Straftaten erschweren.

Die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ist nach einem Beschluss des Bundesrates seit Anfang November 2012 neu geregelt. Hintergrund ist der zunehmende Missbrauch von Überführungsnummern bei Straftaten, um die Identität des Fahrzeughalters zu verschleiern. "Die bisherige Regelung, dass Kurzzeitkennzeichen bei jeder Zulassungsbehörde beantragt werden konnten, hat dazu geführt, dass sich mittlerweile ein internationaler Handel mit deutschen Kurzzeitkennzeichen entwickelt hat, der auch zu Beschwerden anderer Mitgliedstaaten führte", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums auf Anfrage von autobild.de.

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Laut dem Beschluss des Bundesrates darf der Antragsteller das Kurzzeitkennzeichen "keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen". Sowohl Händler als auch Kunden, die ein Fahrzeug überführen wollen, müssen sich umstellen. Sie können offiziell nur noch bei den Zulassungsbehörden ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, die für ihren Wohn- oder Firmensitz zuständig sind. In der Praxis nicht unbedingt ein praktikables Modell: Will ein Kunde aus Hannover ein Fahrzeug in Düsseldorf kaufen und es gleich mitnehmen, so müsste er eigentlich ein Kurzzeitkennzeichen aus seinem Heimatort mitbringen, schreibt das Fachblatt "kfz-betrieb". Immerhin wollen sich die Zulassungsämter einiger Bundesländer Amtshilfe bei der Vergabe der Kurzzeitkennzeichen leisten: Ein Anruf beim zuständigen Kollegen des Verkehrsamtes im Wohnort genüge dann meist, um das Überführungskennzeichen zu bekommen. Dies ist jedoch nicht in allen Ländern der Fall. Das Bundesverkehrsministerium schreibt dazu: "Wie die Amtshilfe im Einzelfall geleistet wird, obliegt der Entscheidung der zuständigen Zulassungsbehörden."

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Kommentare zum Artikel (4)

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wiegepaul
04.01.2013, 15:05Uhr

Privater Yountimerkauf:
das Schild am Freitag besorgen, am Samstag von Duisburg nach München, am sonntag zurück nach Düseldorf, aber wehe es ergibt sich ein kleines Problem, das die Fahr verzögert und einen kleinen Werkstatttermin notwendig macht, dann braucht man schnell ein neues Kurzzeitkennzeichen. also erst mal wieder zurücj nach Düsseldorf......

4 bis 4,5 Tage Nutzungszeit sind nicht viel für Private Nutzer eines Kurzzeitkennzeichens, der ja eben nicht jeden Tag Zeit hat das gewünschte Auto abzuholen und Tüv bereit zu machen.

Natürlich ist das ein Luxus-Problem oder trifft es die am meisten, die sich nicht für viel Geld ein Luxus Auto leisten können ??

wiegepaul
04.01.2013, 14:57Uhr

Vor einiger Zeit hörte ich ein Gespräch mit. Jemand hatte ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen aus dem Ausland gekauft und eingeführt. Nun entspach es nicht unseren Tüv-bestimmungen. Nachdem es in den Zeiträumen, die 2 Kurzeitkennzeichen boten nicht möglich war, alle notwendigen Umrüstungen zu vollenden und abnehmen zu lassen, hatte er das alte ausländische Kennzeichen wieder angeschraubt um damit die notwendigen, zeitlich und streckenmäßig zwar kurzen, aber zeitlich auseinanderliegenden Werkstattfahrten zu erledigen.

Unkorrekt, aber nachvollziehbar.

wiegepaul
04.01.2013, 14:47Uhr

Oder ich möchte gerne 3 nichtangemeldete Fahrzeuge von Privatanbietern Probefahren, dazu brauche ich 3 Kurzzeitkennzeichen, obwohl ich mit jedem Fahrzeug ja nur 30 Minuten unterwegs bin.
Ich bin grundsätzlich für Kennzeichen, die auf den Fahrer ausgestellt werden, nicht auf das Fahrzeug. Dann hat der Fahrer auf das Kennzeichen und alle sich daraus ergebenden Rchte und Pflichten zu verantworten und zu haften. Das wäre für den Nutzer erheblich praktischer und günstiger und auch rechtlich einfacher zu ermitteln und zu verfolgen.

Aber es würde auch erheblich weniger Verwaltungsaufwand erfordern und damit weniger Geld in die Stadtkassenund/oder das Steuersäckl einbringen

wiegepaul
04.01.2013, 14:47Uhr

Ja das macht schon Sinn, ich bin grad in Berlin, kaufe einen Youngtimer, fahre nach Frankfurt, wo mein Wohnsitz ist, besorge mir ein Kurzzeitkennzecihen für 5 Tage mache mich am selben Tag wieder auf den Weg nach Berlin, wo ich nachts eintreffe, dann setze ich mich wieder ins Auto und bin am Mittag des 2ten Tages nach 40 Stunden ohne Schlaf wieder in Frankfurt, oder habe ich im Zug geschlafen, dann habe ich noch 3 Tage Zeit die Werkstattarbeit und Fahrten zu erledigen, die ich brauche um Das Auto zu Tüven.

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