Das Wechselkennzeichen ist da
— 01.07.2012Zwei Autos, ein Nummernschild
AUTO BILD hat lange für das Wechselkennzeichen gekämpft – jetzt ist es auch in Deutschland zu haben. Aber: Die Steuer fürs zweite Auto wird auch weiterhin fällig.
(dpa/tmn/de) Ab sofort (1. Juli 2012) können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden – auch die Kombination Pkw/Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden. Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Autos separat für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum mit einem Saisonkennzeichen anzumelden.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) präsentierte AUTO BILD-Redakteur Claudius Maintz das Wechselkennzeichen nun in seiner endgültigen Form (Bild oben). Wichtigster Unterschied zum bisherigen Entwurf: Über dem Siegel des Hauptkennzeichens wird künftig ein kleines "W" ins Blech gepresst. AUTO BILD hat lange für ein Wechselkennzeichen gekämpft, das mit einem Steuervorteil kombiniert ist – so wie in Österreich und in der Schweiz. Beim deutschen Wechselkennzeichen verlangt der Staat aber für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Ob das Wechselkennzeichen wirklich Geld spart, ist deshalb umstritten. Zwar haben mehrere Versicherungen günstigere Konditionen angekündigt, doch Experten raten dazu, die Preise kritisch zu vergleichen – vor allem, wenn das Wechselkennzeichen eine Alternative für das Saisonkennzeichen sein soll.
Kennzeichen-Kunde: Welche Autokennzeichen gibt es?
Das Wechselkennzeichen besteht insgesamt aus sechs Teilen: Für jedes Auto gibt es zwei kleine Zusatzschilder, die vorn und hinten fest montiert werden. Das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt. Wichtig: Das Wechselkennzeichen kann jeweils nur für zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse zugeteilt werden (siehe Tabelle unten), die darüber hinaus Kennzeichen gleicher Abmessung verwenden müssen. Die gängigsten Wechselkombinationen dürften laut ADAC sein: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad. Nicht zugeteilt werden Wechselkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen, Roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.Wechselkennzeichen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
1. Wer kann das Wechselkennzeichen einsetzen?
Das Wechselkennzeichen kommt für Autofahrer in Frage, die zwei Fahrzeuge besitzen, von denen aber immer nur eines in Betrieb ist. Für Partner oder Familien, die zur gleichen Zeit einen Erst- und einen Zweitwagen nutzen, ist das Wechselkennzeichen keine Alternative!
Das Wechselkennzeichen kommt für Autofahrer in Frage, die zwei Fahrzeuge besitzen, von denen aber immer nur eines in Betrieb ist. Für Partner oder Familien, die zur gleichen Zeit einen Erst- und einen Zweitwagen nutzen, ist das Wechselkennzeichen keine Alternative!
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| Wechselkennzeichen: Mögliche Kombinationen nach Fahrzeugklassen | |
|---|---|
| Fahrzeug 1 | Fahrzeug 2 |
| Klasse M1 (Pkw mit bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und Wohnmobile) | |
| Pkw | Pkw |
| Pkw | Wohnmobil |
| Pkw | Oldtimer |
| Oldtimer | Oldtimer |
| Wohnmobil | Wohnmobil |
| Oldtimer | Wohnmobil |
| Klasse L (Motorräder) | |
| Motorrad | Motorrad |
| Motorrad | Quad und Trike |
| Motorrad | Leichtkraftrad |
| Klasse 01 (Anhänger) | |
| Anhänger (bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) |
Anhänger (bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht) |
| Quelle: ADAC | |
| Wechselkennzeichen beantragen: Erforderliche Unterlagen |
|---|
| Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II |
| Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I |
| bisherige(s) Kennzeichenschild(er) |
| elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)* |
| Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung |
| Bescheinigung über die Abgasuntersuchung |
| Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung |
| ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers |
| *Für beide Fahrzeuge; die eVB muss von der Versicherung als für Wechselkennzeichen zulässig deklariert sein. |
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