Ablenkung am Steuer: Assistenzsysteme, Technik, Handy, Studie
Abgelenkt, unwissend und übermütig

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Touchscreens und komplizierte Bedienung lenken ab. Eine Studie der Allianz-Versicherung enthüllt: Viele Autofahrer wissen nicht, was beim Fahren verboten ist.
Bild: Hersteller
Das Thema Ablenkung am Steuer schlägt erneut hohe Wellen. Eine Studie der Allianz-Versicherung zeigt nicht nur, dass Bedienungsmängel durch komplexe Technik zugenommen haben. Sie belegt auch, dass Autofahrer die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung elektronischer Geräte sowie von Assistenzfunktionen oft nicht kennen.
So waren 13 Prozent der Befragten der Meinung, dass bei der Nutzung sogenannter Level-2-Assistenzsysteme (geben über längere Strecken Gas, bremsen, halten Abstand und Spur) ausdrücklich beide Hände dauerhaft vom Lenkrad genommen werden dürfen (so fühlt sich Level 3 an). Ebenso viele glauben, das Handyverbot gelte in diesem Fall nicht. Sieben Prozent sagen, die Promilleregel gelte dann nur bedingt, gleich viele halten Kurzschlaf für erlaubt. Alles fatale Fehleinschätzungen.

Allianz-Studie: Ein Nickerchen am Lenkrad? Halten 7,3 Prozent der Befragten fälschlicherweise für möglich.
Bild: Allianz / AUTO BILD-Grafik
Laut StVO ist nur ein "kurzer" Blick auf eingebaute elektronische Geräte erlaubt
Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass Fahrzeugführer zur Bedienung während der Fahrt nur einen "kurzen" Blick auf verbaute oder verankerte elektronische Geräte werfen dürfen. Weniger als die Hälfte der Befragten kannte diese Formulierung, moniert die Allianz-Studie. Schlimmer noch: 29 Prozent der Befragten waren der Meinung, der Blick zum Gerät dürfe so lange dauern wie für die Bedienung erforderlich.

Bedienungstest mit Eyetracking-Brille: ein Team der Technischen Hochschule Lübeck an einem Touchscreen.
Bild: AUTO BILD / M. Moetsch
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