Das Thema Ablenkung  am Steuer schlägt erneut hohe Wellen. Eine Studie der Allianz-Versicherung zeigt nicht nur, dass Bedienungsmängel durch komplexe Technik zugenommen haben. Sie belegt auch, dass Autofahrer die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung elektronischer Geräte sowie von Assistenzfunktionen oft nicht kennen.
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So waren 13 Prozent der Befragten der Meinung, dass bei der Nutzung sogenannter Level-2-Assistenzsysteme (geben über längere Strecken Gas, bremsen, halten Abstand und Spur) ausdrücklich beide Hände dauerhaft vom Lenkrad genommen werden dürfen (so fühlt sich Level 3 an). Ebenso viele glauben, das Handyverbot gelte in diesem Fall nicht. Sieben Prozent sagen, die Promilleregel gelte dann nur bedingt, gleich viele halten Kurzschlaf für erlaubt. Alles fatale Fehleinschätzungen.
Allianz-Studie: Ein Nickerchen am Lenkrad? Halten 7,3 Prozent der Befragten fälschlicherweise für möglich.
Bild: Allianz / AUTO BILD-Grafik
"Das Bild von der Zukunft des Verkehrs in automatisiert fahrenden Fahrzeugen bewirkt leider auch, dass viele die aktuelle Assistenztechnik überschätzen", sagt Dr. Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik und Autor der Studie. Eine bessere Aufklärung über die Rechtslage sei deshalb angeraten (zum AUTO BILD-Ratgeber Recht).

Laut StVO ist nur ein "kurzer" Blick auf eingebaute elektronische Geräte erlaubt

Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass Fahrzeugführer zur Bedienung während der Fahrt nur einen "kurzen" Blick auf verbaute oder verankerte elektronische Geräte werfen dürfen. Weniger als die Hälfte der Befragten kannte diese Formulierung, moniert die Allianz-Studie. Schlimmer noch: 29 Prozent der Befragten waren der Meinung, der Blick zum Gerät dürfe so lange dauern wie für die Bedienung erforderlich.
Bedienungstest mit Eyetracking-Brille: ein Team der Technischen Hochschule Lübeck an einem Touchscreen.
Bild: AUTO BILD / M. Moetsch
Während für das Bundesverkehrsministerium "derzeit keine Notwendigkeit" besteht, Paragraf 23 der StVO zu ändern, sieht Prof. Dieter Müller, Verkehrsjurist und Hochschullehrer bei der sächsischen Polizei, dringenden Handlungsbedarf: "Die geltenden Regelungen in der StVO sind unklar formuliert – das versteht kein Normalbürger."