AUTO BILD beim Abschleppdienst
Wir kriegen Sie alle

Jede Woche probiert Reporter Claudius Maintz einen Beruf aus, der Autofahrern stinkt. Folge 5: Abschleppwagenfahrer. Wer einmal abgeschleppt wurde, weiß: Das wird teuer! Die wütenden Autofahrer sind aber auch oft im Unrecht.
- Claudius Maintz
Mit allen vier Rädern stemmt sich der alte Golf gegen sein Schicksal. Es scheint so, als wolle er es Daniel Mergler besonders schwer machen, ihn abzuladen. "Die Handbremse ist gezogen und der Gang noch drin", sagt mir der 28-Jährige und fährt seinen Abschleppwagen einen halben Meter vor. Doch der VW klebt fast auf der Ladefläche, dem Plateau. Es vergehen Minuten, bis Mergler seine Fracht auf dem Verwahrplatz in Köln-Ossendorf endlich abgeschüttelt hat. Wenn es noch länger gedauert hätte, wäre eine unscheinbare Sprühflasche zum Einsatz gekommen. Darin Schmierseife, die Wunderwaffe der meisten Abschleppwagenfahrer gegen zu viel Bodenhaftung. Ein Kollege Merglers öffnet die Tür seines Arbeitsgeräts. In der Seitenablage: eine Armada aus 25 Abschlepphaken, die sich in die Stoßstangen der gängigsten Modelle schrauben lassen. Außerdem an Bord: Umlenkrollen für das Stahlseil, um Falschparker auch aus engsten Parklücken pulen zu können. "Wir kriegen jedes Auto", sagt mir Mergler stolz.
AUTO BILD-Reporter Maintz beim Straßenbau und bei UPS

Bild: Aleksander Perkovic
Claudius Maintz bei der Müllabfuhr und bei der Kfz-Zulassungsstelle

Bild: Aleksander Perkovic
Erst vor ein paar Tagen hat Mergler seinen ersten Toten gesehen. Er lag neben einem zerstörten Motorroller. "Danach war mir übel", sagt der junge Mann. Auch den blutverschmierten BMW eines Mannes, der sich in den Kopf geschossen hatte, musste er schon aus einer Tiefgarage ziehen – ein Auftrag der Kriminalpolizei. Manchmal meldet sich auch das Eichamt. Um eine Radarfalle zu justieren, ist Kollege Polednia mit seinem Abschleppwagen immer wieder in dieselbe Messanlage gerauscht. "Viele Autofahrer haben mir einen Vogel gezeigt", sagt er. Es hat ihm nichts ausgemacht. Er ist Kummer gewohnt.
Tipps vom Verkehrsrechts-Experten

Bild: Alfred Harder
• Wurde ein vorübergehendes Halteverbot rechtzeitig eingerichtet?
Generell gilt, dass frühestens ab dem vierten Tag nach Aufstellung der Beschilderung abgeschleppt werden darf und der Halter die Kosten hierfür tragen muss. Die Rechtsprechung verlangt, sich mindestens alle vier Tage über die Verkehrssituation und aktuelle Veränderungen zu informieren. Ist man zum Beispiel urlaubsbedingt hierzu nicht in der Lage, sollte man einen Dritten beauftragen.
• Ist Abschleppen trotz Handy-Nummer erlaubt?
Ja, denn es ist möglich, dass Halter oder Fahrer gerade nicht erreichbar sind und die vom Fahrzeug ausgehende Behinderung zu Lange andauert. Deshalb sollten neben der Mobilfunknummer genaue Aufenthaltsort des Fahrers sowie die Bereitschaft, unverzüglich zu erscheinen, vermerkt sein. Außerdem muss ersichtlich sein, wie schnell der Wagen entfernt werden kann.
• Abschleppen von Privatgrundstück gestattet?
Ja, der Grundstücksbesitzer darf aber nicht vorschnell handeln, etwa wenn der Parkende nur für wenige Minuten angehalten hat.
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