Warnweste, Verbandskasten & Co: Das gehört ins Auto
Wer diese Dinge nicht im Auto hat, muss zahlen

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Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste gehören zur Pflichtausrüstung. Doch was ist mit anderem Pannen-Equipment? Und was muss man sonst noch im Auto dabeihaben? AUTO BILD zeigt, was in jedes Auto gehört!
Bild: Thomas Ruddies
Inhaltsverzeichnis
Ein platter Reifen und das Pannenkit vergessen? Das ist ärgerlich, aber keine Ordnungswidrigkeit. Denn was viele nicht wissen: Ein Ersatzrad oder Reifendichtmittel gehören nicht zur Pflichtausrüstung, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, entsprechendes Zubehör an Bord zu haben. Bei anderem Zubehör, etwa Verbandskasten oder Warnweste, verhält es sich jedoch anders: Hier gibt es eine Mitführpflicht. AUTO BILD erklärt, was man im Auto immer dabeihaben sollte und welche Bußgelder bei einer Fahrzeugkontrolle drohen!
Autopannen-Ausrüstung
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• Führerschein: Wer Auto fährt, muss seinen Führerschein mitführen. Wer ihn in einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen kann, der muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.
• Fahrzeugpapiere: Dasselbe wie für den Führerschein gilt auch für die Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie eventuelle TÜV-Bescheinigungen müssen immer an Bord sein. Kopien reichen nicht aus, auch nicht, wenn sie von entsprechender Stelle beglaubigt wurden. Wer die Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen kann, zahlt 10 Euro.
• Warnweste: Seit 1. Juli 2014 gehört sie zur Pflichtausrüstung. Die Weste muss gelb, orange oder rot sein, einen umlaufenden Reflektorstreifen tragen und der Norm DIN EN 471 entsprechen. Laut Gesetz genügt eine Warnweste im Auto. AUTO BILD empfiehlt aber, für jeden Mitfahrer eine an Bord zu haben. Fehlt die Warnweste, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
• Warndreieck: Das Warndreieck muss bei einer Panne innerorts mindestens 50 Meter vom Liegenbleiber entfernt aufgestellt werden. An Strecken mit höheren Tempolimits (z. B. Landstraßen) müssen es 100 Meter sein, auf Autobahnen sogar 150 Meter. Wer in einer Kontrolle kein Warndreieck vorzeigen kann, zahlt 15 Euro Verwarnungsgeld.
• Verbandskasten: Seit Anfang 2015 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der Norm DIN 13164 gerecht werden. Ältere dürfen weiterhin verwendet werden – vorausgesetzt, das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht. Der Verbandkasten ist auch beim TÜV Thema: Ist er abgelaufen oder fehlt er, wird ein geringfügiger Mangel festgestellt. Ohne Verbandkasten drohen in einer Kontrolle fünf Euro Verwarnungsgeld.
• Warndreieck: Das Warndreieck muss bei einer Panne innerorts mindestens 50 Meter vom Liegenbleiber entfernt aufgestellt werden. An Strecken mit höheren Tempolimits (z. B. Landstraßen) müssen es 100 Meter sein, auf Autobahnen sogar 150 Meter. Wer in einer Kontrolle kein Warndreieck vorzeigen kann, zahlt 15 Euro Verwarnungsgeld.
• Verbandskasten: Seit Anfang 2015 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der Norm DIN 13164 gerecht werden. Ältere dürfen weiterhin verwendet werden – vorausgesetzt, das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht. Der Verbandkasten ist auch beim TÜV Thema: Ist er abgelaufen oder fehlt er, wird ein geringfügiger Mangel festgestellt. Ohne Verbandkasten drohen in einer Kontrolle fünf Euro Verwarnungsgeld.
Auch wenn es nicht auf der Liste für das Pflichtzubehör steht, sollte immer ein Ersatzrad dabei sein. In vielen modernen Autos ist dafür aber kein Platz mehr. Hier ist Reifendichtmittel vorhanden, um das kaputte Gummi zu reparieren. Es wird mit einem kleinen Kompressor in den Reifen geblasen. Ist eine schwächelnde Autobatterie der Grund für die Panne, kann ihr ein Startbooster wieder auf die Sprünge helfen. Er ist kompakt und eignet sich auch als Powerbank fürs Smartphone. Wenn gar nichts mehr geht, hilft nur noch Abschleppen. Dafür sollte ein Abschleppseil an Bord sein. Für den spontanen Eingriff unter der Motorhaube sollten außerdem Arbeitshandschuhe und ggf. eine Taschenlampe im Auto sein. Wer nicht alles einzeln anschaffen möchte, der kann auch auf Pannenhilfe-Sets zurückgreifen.
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