Wer am sogenannten begleiteten Fahren teilnimmt, kann den Führerschein schon mit 17 machen. Mit einer festgelegten Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren den Führerschein haben muss und maximal einen Punkt in Flensburg haben darf, ist es Minderjährigen erlaubt, sich selbst hinters Steuer zu setzen. Das hat nicht nur Vorteile für die Fahrpraxis, sondern wird später auch in der ersten eigenen Kfz-Versicherung honoriert. Zunächst gibt es aber bei der Kfz-Versicherung der Begleitpersonen einiges zu beachten.

BF17-Fahrer der Versicherung melden

Mit Begleitung wird's günstiger
Die Kündigung der alten Kfz-Versicherung ist in der Regel zum 30.11. möglich. Deswegen: frühzeitig informieren!
Für die erste Fahrpraxis nutzen die Fahranfänger beim begleiteten Fahren in der Regel das Auto der Eltern oder der jeweiligen Begleitperson. Vor der ersten begleiteten Fahrt muss die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs angepasst werden. Der Grund: Viele Versicherer legen in ihren Verträgen ein Mindestalter der Fahrer (i.d.R. 25 Jahre) des jeweiligen Fahrzeugs fest. Jüngere Fahrer sind unbedingt gesondert anzugeben. Kommt es zu einem Unfall, ohne dass der minderjährige Fahrer der Kfz-Versicherung gemeldet wurde, kann es Probleme bei der Regulierung des Schadens geben.
In einigen Fällen gibt es für den Versicherungsnehmer durch das begleitete Fahren eine Beitragserhöhung. Diese fällt jedoch meist moderat aus. Viele Versicherer erheben für BF17 gar keinen Zuschlag. Hier lohnt es sich, vorab die Konditionen der Versicherer mit einem Vergleichsrechner zu vergleichen und ggf. zu wechseln.
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Versicherungs-Rabatte für Teilnahme am BF17

Spätestens beim ersten eigenen Pkw zahlt sich die Teilnahme am begleiteten Fahren aus. In der Kfz-Versicherung müssen Fahranfänger aufgrund der hohen Schadenfreiheitsklasse normalerweise tief ins Portemonnaie greifen, sie werden in SF-Klasse 0 eingestuft. Das heißt, für sie fällt der volle Beitragssatz an – ohne jeglichen Schadenfreiheitsrabatt. Dabei zahlen sie mitunter doppelt so viel wie ältere Autofahrer. Wer an BF17 teilnimmt, kann den Versicherungsbeitrag um bis zu 16 Prozent senken, wie das Vergleichsportal Verivox berechnet hat.
Verivox hat für drei Modellfälle die jeweils günstigsten Kfz-Versicherungen ermittelt: Der Fahranfänger fährt mit dem Auto der Eltern oder er lässt ein eigenes Auto auf sich zu oder er lässt das eigene Auto als Zweitwagen auf die Eltern zu. In allen drei Fällen war der Beitrag für einen 18-jährigen Fahranfänger günstiger, wenn er zuvor am begleiteten Fahren teilgenommen hatte. Die Ersparnis lag zwischen 11 und 16 Prozent gegenüber den Jugendlichen, die keinen Führerschein mit 17 gemacht hatten. "Da die Versicherung für Fahranfänger teuer ist, lassen sich so teilweise mehrere Hundert Euro sparen", erklärt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz.

Mit 17 eigener Pkw mit Kfz-Versicherung?

Auch wenn 17-jährige Fahrer mit Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, können sie kein eigenes Auto anmelden. Mit 17 sind sie noch nicht voll geschäftsfähig, dementsprechend ist es weder möglich, das Auto selbst zuzulassen, noch eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Für die Fahrpraxis kann es allerdings von Vorteil sein, schon mit 17 im eigenen Auto zu fahren: Man lernt das Fahrzeug bereits kennen. Eine Möglichkeit trotzdem mit dem eigenen Auto unterwegs zu sein, ist es, den Wagen über die Eltern anzumelden und auch die Kfz-Versicherung über die Eltern laufen zu lassen. Mit der Volljährigkeit können dann das Auto umgemeldet und die Police überschrieben werden.