Nicht nur beim Blitzermarathon, sondern auch sonst kann es passieren, dass die Polizei Autofahrer herauswinkt. Das kann an zu hoher Geschwindigkeit liegen, aber auch am Verdacht auf die Nutzung einer Blitzer-App. Die darf man zwar auf dem Smartphone installieren, aber im Auto nicht betreiben.

Die besten Handyhalterungen fürs Auto

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Komplette Liste: Die besten Handyhalterungen fürs Auto
Wenn mich nun die Polizei kontrolliert: Wie sollte ich mich verhalten? Dazu hat AUTO BILD Uwe Lenhart, Deutschlands bekanntesten Verkehrsrechtsanwalt, gefragt. Hier sind seine Antworten!
AUTO BILD: Wie sollte ich mich als Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle verhalten? Uwe Lenhart: Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie freundlich. Das verkürzt die Prozedur zumeist. Fachsimpeln Sie nicht ("Worauf beruht Ihr Anfangsverdacht?", "Sind Sie überhaupt im Dienst, Sie haben keine Mütze auf?"). Versuchen Sie auch nicht, sich mit den Beamten anzufreunden ("Ihr macht ja nur Euren Job."). Eröffnen Sie keinesfalls das Gespräch mit: "Ja, ich weiß, dass eine Blitzer-App eigentlich verboten ist."
Generell gilt: Sprechen Sie so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. Sofern Ihnen ein konkreter Vorwurf gemacht wird, äußern Sie sich nicht zur Sache; oft redet man sich um Kopf und Kragen. Teilen Sie nur Ihre Personalien mit.
Darf die Polizei bei einer Kontrolle auf mein Handy schauen zum Check, ob ich eine illegale Blitzer-App nutze? Die entscheidende Frage ist, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Das könnte der Fall sein, wenn ein Polizist merkt, dass ein Autofahrer vor einem Blitzer die Geschwindigkeit reduziert. Oder er bemerkt die geöffnete App. Dann darf er das Smartphone auf Installation einer Blitzer-App kontrollieren.
Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt/Main
Deutschlands bekanntester Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart praktiziert in Frankfurt/Main. Er rät: "Bei der Polizeikontrolle darf man sich nicht um Kopf und Kragen reden."
Bild: Ben Lenhart
Was ist mit einem Handy, das in einem Handyhalter steckt und entsperrt ist? Fehlt es an Tatsachen, die auf die Nutzung einer Blitzer-App hindeuten könnten, darf das Handy nicht eingesehen werden.
Was muss der Polizist sehen, um zu erkennen, dass die Blitzer-App aktiv ist? Die Betriebsbereitschaft, also die reine Existenz der App auf dem Smartphone, wäre ausreichend. Also wenn während der Kontrolle die Blitzer-App noch in Betrieb ist oder das entsprechende Icon vorhanden ist. Dann darf die Polizei die App löschen, das ist der mildere Eingriff, als das Smartphone einzukassieren.
Die Polizei darf mein Handy einkassieren? Die Maßnahme ist zulässig, wenn eine nicht völlig naive, verständige Person aufgrund der Gesamtumstände und eigener Beobachtungen ernsthaft den Verdacht haben könnte, dass gerade eine Blitzer-App verwendet wird oder wurde. Betriebsbereite Geräte darf die Polizei einkassieren.
Blitzer-AnhŠnger
Wer vor einem Blitzer abbremst, könnte in den Verdacht geraten, eine Blitzer-App zu benutzen.
Bild: Stefan Novitski
Was tue ich, wenn die Polizei die Herausgabe des Handys verlangt? Fordert ein Polizist die Herausgabe ohne erkennbaren Grund, kann man das verweigern – außer es liegt ein konkreter Tatverdacht vor. Dann darf die Polizei das Smartphone zur Beweissicherung einziehen. Ansonsten gilt: die Herausgabe und das Durchsuchen des Handys nur mit richterlichem Beschluss.
Darf denn der Beifahrer eine Blitzer-App benutzen? Etwas anderes wäre es, wenn der Beifahrer ohne Wissen des Fahrers die App verwendet und den Fahrer sozusagen aus heiterem Himmel vor einem Blitzer warnt. Dies dürfte aber bei lebensnaher Betrachtung nicht vorkommen. (Warum der Beifahrer-Trick nicht funktioniert!)

Wer ist Uwe Lenhart?

Uwe Lenhart (57) praktiziert seit 2005 als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Partner der Kanzlei Lenhart Leichthammer in Frankfurt/Main ist er ausgewiesener Experte für alle Streitfragen rund ums Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnisrecht. Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, bei den Deutschen Strafverteidigern e.V. und in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Als Experte nimmt er regelmäßig zu Verkehrsthemen bei BILD und AUTO BILD Stellung.