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Blitzer-App: Was ist mit dem Beifahrer-Trick?

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Blitzer-Apps sind während der Fahrt verboten – doch was, wenn der Beifahrer sie nutzt? Das wurde von einem Gericht jetzt geklärt. Ein Fachanwalt erläutert das Urteil und seine Folgen.
Bild: DPA
Blitzer-Apps sind in Deutschland nicht erlaubt. Paragraf 23, Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung verbietet es Autofahrern, während der Fahrt diese automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen zu nutzen. Macht 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn man damit erwischt wird (alles zum aktuellen Bußgeldkatalog).
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Blitzer-App auf Beifahrer-Handy: Gericht schiebt Riegel vor
Nein, dieser Möglichkeit schiebt ein neues Urteil einen unmissverständlichen Riegel vor: Ab sofort dürfen auch Beifahrer die Anwendungen nicht mehr während der Fahrt nutzen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem neuen Urteil (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23). Die Klage eines 64 Jahre alten Autofahrers wurde damit abgewiesen.

Der Betrieb von Blitzer-Apps im Auto ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für Mitfahrer, die solche Anwendungen auf ihrem Smartphone haben.
Bild: Blitzer Radarwarner
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Strafe rechtens sei. Denn die Straßenverkehrsordnung (Kuriositäten aus 85 Jahren StVO) verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen, sondern es sei auch verboten, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.
Fachanwalt Lenhart erklärt das Urteil
Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main erklärt den Standpunkt des Gerichts: "Für den Nachweis des Verstoßes muss belegt werden, dass der Fahrzeugführer die App verwendet hat. Wem das entsprechende Smartphone gehört oder wer die App geöffnet hat, ist unerheblich. Ein Verwenden liegt auch dann vor, wenn die Gerätefunktion vom Beifahrer zur Durchgabe der maßgebenden Informationen an den Fahrzeugführer aufgerufen wird."

Rechtsanwalt Lenhart: "Wem das Smartphone gehört oder wer die App geöffnet hat, ist bei der Verwendung unerheblich."
Bild: Holger Neu
Nutzung für alle Passagiere verboten?
Ist dann jetzt die Warnapp-Nutzung für alle Insassen eines Autos verboten? Nicht ganz. Lenhart: "Etwas anderes wäre es, wenn der Beifahrer ohne Wissen des Fahrers die App verwendet und dem Fahrer für diesen sozusagen aus heiterem Himmel vor einem Blitzer warnt." Aber: "Dies", so der erfahrene Jurist, "dürfte aber bei lebensnaher Betrachtung nicht vorkommen".
Was ist noch erlaubt?
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, mich als Autofahrer legal vor Tempokontrollen warnen zu lassen? "Keine App-Verwendung wäre es, wenn der Fahrer vor Fahrtantritt einen Routenplan mit eingezeichneten Blitzern ausdruckt und während der Fahrt nutzt", erklärt der Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. Das ist zwar erheblich aufwendiger, auch mobile Blitzer und die Zivilpolizei werden mit dieser Methode nur in Ausnahmefällen erfasst. Dafür ist es legal und der Autofahrer entgeht einer Strafe.
Darf ich überhaupt noch eine Blitzer-App auf dem Handy haben?
Während einer Verkehrskontrolle darf die Polizei nicht auch ihr Handy (dieser Blitzer erwischt jeden Handysünder am Steuer) verdachtsunabhängig kontrollieren. Falls es allerdings Anhaltspunkte für eine Blitzer-App-Nutzung gibt, dürfen die Beamten einen Blick ins Smartphone werfen. Findet sich dort eine aktive Warn-App, stellt auch dieses einen Verstoß gegen § 23 StVO dar und wird bestraft. Falls die App nur installiert ist, aber nicht "läuft", fällt der Fall unter § 23 1c Satz 3 StVO: Die App zu haben ist erlaubt, solange "die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden".
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