Bundesregierung hat Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser beschlossen
Wie man an die neue Förderung für private Wallboxen kommt

Der Bund investiert wieder in die private Ladeinfrastruktur für Elektroautos: Das Verkehrsministerium macht 500 Millionen Euro für Mehrfamilienhäuser locker. Das sind die Bedingungen, so bekommt man die Förderung!
Bild: Alfen
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Der Bund hat eine neue Wallbox-Förderung beschlossen: Die Bundesregierung stellt im Rahmen des neuen Klimapakets 500 Millionen Euro bereit, um die private Ladeinfrastruktur für Elektroautos auszubauen.
Anders als 2020/2021, als Kauf und Installation jeweils einer privaten Wallbox fürs Eigenheim gefördert wurden, geht es diesmal um Mehrfamilienhäuser. Die neue Förderung betrifft somit rund 21 Millionen Menschen in Deutschland, die in Mehrparteienhäusern wohnen. Ihnen stehen bundesweit neun Millionen Stellplätze zur Verfügung So sieht die neue Wallbox-Förderung aus.
Wie viele Liegenschaften haben noch keine Wallbox? Dazu fehlen valide Daten. Doch der Bedarf ist hoch: Im aktuellen DAT Report 2026 wurden Autofahrer nach den Gründen befragt, warum sie sich kein Elektroauto zulegen. 72 Prozent antworteten, sie würden keines kaufen, solange sie keine private Lademöglichkeit hätten.
Laut einer Umfrage im Auftrag des Fraunhofer-Instituts ISI fühlen sich 50 Prozent der Elektroautonutzer in Mehrfamilienhäusern von Lademöglichkeiten abgeschnitten – sie kritisierten, es gebe keinen Ladepunkt "in erreichbarer Nähe".
Nach Angaben des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) sind rund 70 Prozent der Wohnungen in Deutschland Teil von Mehrfamilienhäusern. Viele Wohnungsunternehmen scheuten laut VDIV bisher die hohe Investition.
Das könnte sich rasch ändern. "Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen", teilt das Ministerium mit. Aus Sicht des Mieterbundes ist die Regelung ein wichtiger Schritt zur Förderung von Ladeinfrastruktur im Mietbereich.
Antragsfähig sind allerdings keine einzelnen Mieter oder Wohnungseigentümer. Die Förderung wird ausschließlich für Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Wohnbaugesellschaften und Immobilienfirmen bewilligt. Die Maßnahme flankiert die neue Förderung für Kauf und Leasing von E-Autos.
Wichtig: Es geht nicht um einzelne Wallbox-Projekte. Gefördert werden Modernisierungsvorhaben erst ab einer Größe von sechs Elektroauto-Stellplätzen. Auch müssen 20 Prozent der Stellplätze bereits vorverkabelt sein. Das macht deutlich: Hier geht es um größere Liegenschaften bzw. Vorhaben.
Das sind die Fördersummen pro Stellplatz mit Ladestation:
- maximal 1300 Euro ohne installierte Wallbox
- maximal 1500 Euro mit Wallbox
- maximal 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Gefördert wird die Anschaffung einer privaten Wallbox mit bis zu 22 kW Ladeleistung, also keine Gleichstrom-Schnelllader. Die Förderung soll auch dazu genutzt werden, um die elektrische Anlage von Mehrparteienhäusern zu ertüchtigen – denn gerade bei älteren Häusern sind Leitungen und Verteilerkästen nicht für hohe Leistungen geeignet.

Gefördert werden Wallbox und Elektroinstallation erst ab einem Auftragsvolumen von mindestens sechs Stellplätzen.
Bild: ADAC
Die Antragstellung muss ausschließlich digital erfolgen. Sobald die Förderplattform, die von der Consultingfirma Pricewaterhouse Coopers betrieben wird, ab 15. April 2026 freigeschaltet ist, können Anträge hochgeladen werden. Sie werden sofort bearbeitet.
Am 14. April, einen Tag vor der Freischaltung, wird es für Interessierte ein kostenloses Online-Seminar geben. Hier kann man sich dafür anmelden.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat einen schriftlichen Leitfaden erstellt, der Informationen über die Einrichtung von Ladestationen enthält. Er kann hier heruntergeladen werden.
Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Bestand werden gesondert gefördert. Hier entscheidet sich im Wettbewerbsverfahren, wer in welcher Höhe Förderung erhält. Die Antragstellung ist bis 15. Oktober 2026 befristet.
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