Mit immer mehr zugelassenen E-Autos und Plug-in-Hybridfahrzeugen braucht es auch mehr Ladesäulen. Aktuell müssen sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Schnitt 17 Fahrzeuge mit Stecker eine Ladesäule teilen – Tendenz steigend! Da kann es schon mal dauern, bis man eine freie Ladesäule findet. Doch damit nicht genug!

Erschwerend kommt hinzu, dass man vielerorts unterschiedliche Regeln beachten muss. Und die sind bei dem ganzen Schilder-Wirrwarr nicht immer einfach zu verstehen, wie eine Umfrage des ADAC zeigt. Untersucht wurden dabei die 16 Landeshauptstädte.
Lediglich in einem Punkt gab es eine Übereinstimmung: Keine der Städte verlangte für das Parken an der Ladesäule Gebühren. Aber: Es gibt zahlreiche andere Städte in Deutschland, in denen das Parken während des Ladevorgangs zusätzlich bezahlt werden muss.

Verbrenner auch auf E-Parkplätzen erlaubt

In 5 der 16 untersuchten Städte dürfen Elektrofahrzeuge aller Art an den Ladesäulen parken. In den restlichen elf Städten ist das Parken Fahrzeugen mit E-Kennzeichen vorbehalten. In Schwerin und Erfurt dürften laut Behörden sogar Verbrenner E-Parkplätze blockieren – zumindest nachts: in Erfurt von 21 bis 9 Uhr, in Schwerin von 20 bis 8 Uhr.

Parken mit und ohne Zeitbegrenzung

Ebenfalls in fünf Städten ist das Parken von E-Fahrzeugen ohne aktiven Ladevorgang verboten. In den anderen Städten gibt es hier unterschiedliche zeitliche Einschränkungen – außer in Düsseldorf und Stuttgart. In München zum Beispiel darf an der Normal-Ladestation tagsüber von 8 bis 20 Uhr maximal vier Stunden geladen werden, nachts ohne Zeitlimit.
Schild an Ladesäulen-Parkplatz
In München darf an der Normal-Ladestation von 8 bis 20 Uhr bis zu vier Stunden geladen werden, nachts unbegrenzt.
Bild: ADAC
Am Schnelllader darf in der bayerischen Landeshauptstadt maximal eine Stunde während des Ladevorgangs geparkt werden. Anders in Hamburg: Hier darf das E-Auto grundsätzlich eine Stunde geparkt werden – egal, ob geladen wird oder nicht.

Beschilderung nicht zielführend

Ist bei den Parkplätzen das Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker" angebracht, dürfen hier alle Autos mit E-Kennzeichen parken – egal ob Vollstromer oder Plug-in-Hybrid. Das schreibt aber noch lange nicht den aktiven Ladevorgang vor. Auch die sogenannten Verbal-Zusatzzeichen wie "Während des Ladevorgangs" lassen offen, was darunter verstanden wird und ob dabei immer Strom fließen muss.
Bleibt die Frage offen: Was ist, wenn der Akku schon voll ist, aber der Parkvorgang noch andauert? (Ratgeber: Das können Sie gegen Ladesäulen-Blockierer machen!)

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Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf von Ladestationen fordert der ADAC unmissverständlich formulierte Beschilderungen, die von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert werden können. Der Ladezeitraum sollte laut ADAC zwar auf das Laden begrenzt sein, aber auch für Elektroautos ohne E-Kennzeichen erlaubt sein.

Von

Jan-Menno Gebhardt