Wer einen E-Scooter fährt, nimmt am Straßenverkehr teil. Dementsprechend gelten bestimmte Regeln, an die man sich halten muss. Tut man das nicht, drohen Bußgelder und Strafen, die sich auch negativ auf den Pkw-Führerschein auswirken können.

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein?

Kurz und knapp gesagt: Nein, um einen E-Scooter zu fahren, benötigt man keinen Führerschein. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht nötig. Allerdings muss der Fahrer eines E-Scooters einige Voraussetzungen erfüllen, um legal unterwegs zu sein.
• Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein
• Der Scooter darf nicht schneller als 20 km/h fahren
• Es muss eine gültige Betriebserlaubnis für den Scooter vorliegen
• Der Scooter benötigt ein Versicherungskennzeichen

E-Scooter ohne Betriebserlaubnis? Strafen!

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss mit einer Strafe rechnen. Wird man mit einem nicht zugelassenen E-Scooter erwischt, wird ein Bußgeld von 70 Euro erhoben. Fehlt das Versicherungskennzeichen werden 40 Euro fällig. Passiert ein Unfall, muss man die Kosten in der Regel selbst übernehmen. Im schlechtesten Fall droht noch eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – hier drohen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Funktionieren die Lichter nicht ordnungsgemäß oder es liegen andere Mängel vor, durch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, erheben die Beamten 15 bis 30 Euro Ordnungsgeld.

E-Scooter fahren: Diese Regeln gelten

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss sich – wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – an gewisse Regeln halten. Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) sieht einige Verhaltensregeln vor:
• Sie dürfen nur auf Fahrradwegen bzw. -straßen gefahren werden. Sind keine Radwege vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
• E-Scooter dürfen nur hintereinander und nicht nebeneinander fahren
• Es ist verboten freihändig zu fahren oder sich an andere Fahrzeuge anzuhängen
• Auch für E-Scooter gilt das Rechtsfahrgebot
• Wer abbiegen will, muss das durch ein Handzeichen zu erkennen geben
• Beim Fahren auf Radwegen ist Rücksicht auf Radfahrer erforderlich. So muss zum Beispiel schnelleren Fahrradfahrern das Überholen möglich gemacht werden. Bei mit Fußgängern gemeinsam genutzten Wegen, ist die Geschwindigkeit anzupassen
• Es dürfen keine Personen befördert oder Anhänger befestigt werden
• Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
Wird sich nicht an die Regeln gehalten, drohen ebenfalls Strafen. Je nachdem, ob bei dem Verstoß eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung vorlag, werden im besten Fall 15 Euro und im schlechtesten Fall 30 Euro Ordnungsgeld verhängt. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss, werden dieselben Strafen verhängt wie für Autofahrer. Ab 0,5 bis 1,09 Promille bedeutet das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille bereits auffälliges Verhalten zeigt, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Wer noch keinen Führerschein hat und trotzdem betrunken E-Scooter fährt, muss neben der Geld- oder Freiheitsstrafe mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten rechnen, in der kein Führerschein erteilt wird.

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