Elektro-Kaufprämie für Gebrauchtwagen
Kaufprämie auch für junge Gebrauchte

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Die erhöhte Kaufprämie macht Elektroautos interessant. Es gibt sie nicht nur für Neuwagen, sondern auch für bestimmte Gebrauchtfahrzeuge. Das müssen Sie wissen!
Ist das die Initialzündung? Mit dem erhöhten Umweltbonus – jetzt "Innovationsprämie" genannt – will die schwarz-rote Koalition Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch verhelfen. Dank eines üppigen Zuschusses von bis zu 9000 Euro (plus Einsparungen bei der Mehrwertsteuer) können Elektroautos um fast die Hälfte günstiger werden, auch Käufer eines Plug-in-Hybridfahrzeugs sollen kräftig profitieren. Allerdings gibt es ein Problem: Viele Modelle sind derzeit zwar bestellbar, haben aber wegen des zwischenzeitlichen Corona-Stillstands bei der Produktion Lieferzeiten von bis zu einem Jahr. Wer nicht unbedingt einen selbst konfigurierten Neuwagen braucht, könnte aber auf anderem Weg an ein E-Auto kommen.Denn was viele nicht wissen: Auch junge Gebrauchtwagen mit dem richtigen Antrieb sind förderfähig. Und zwar vermutlich bald in Höhe von 5000 Euro als reines Elektroauto und 3750 Euro als Plug-in-Hybrid, also mit Elektro- und Verbrennermotor an Bord. Derzeit sind es noch 2500 und 1875 Euro. Wie für das gesamte Förderpaket steht noch die Zustimmung der EU-Kommission aus. Generell heißt es in den Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums: "Förderfähig ist (...) der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland." Die erste Zulassung kann in einem beliebigen EU-Land erfolgt sein, frühestens jedoch am 5. November 2019. Allerdings gibt es noch weitere Voraussetzungen, die am 8. Mai 2020 mit einer Richtlinienanpassung etwas entschäft wurden. So darf der Gebrauchte maximal zwölf Monate erstzugelassen, höchstens 15.000 Kilometer gefahren und noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare Maßnahme in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein. Abgesehen davon gelten die weiteren gängigen Regeln zur Förderfähigkeit, die auf der Website vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) formuliert oder in zusammengefasster Form hier zu lesen sind. Dort erfahren Sie auch alles zum Procedere des Antrags auf eine Prämienzahlung.
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Rechtliche Anmerkungen
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Pkw können dem "Leitfaden über den offiziellen Kraftstoffverbrauch" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unentgeltlich erhältlich ist www.dat.de.Service-Links