Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommt und diesen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung die private Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind dabei gegenüber Fahrern eines Autos mit Benzin- oder Dieselmotor im Vorteil. Denn für Elektroautos gilt als Bemessungsgrundlage für eine pauschale Besteuerung die 0,25-Prozent-Regelung und für Plug-in-Hybride unter bestimmten Voraussetzungen die 0,5-Prozent-Regelung.
Verbrenner-Fahrzeuge werden dagegen auf Grundlage der 1-Prozent-Regel besteuert. Das bedeutet: Anstatt von einem Prozent des Brutto-Listenpreises müssen für E-Autos nur 0,25 Prozent, für Plug-in-Hybride nur 0,5 Prozent pro Monat steuerlich veranschlagt werden. Diese Regelung gilt nach derzeitigem Stand bis Ende 2030.

Voraussetzungen für die 0,25- bzw. 0,5-Prozent-Regelung

Elektroautos: Der Bruttolistenpreis darf höchstens 100.000 Euro betragen. Darüber hinaus werden E-Autos mit 0,5 Prozent des Brutto-Listenpreises besteuert.
Plug-in-Hybride: Seit Anfang 2025 müssen Plug-in-Hybride, die als Dienstwagen genutzt werden, eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern schaffen und maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer (nach WLTP) ausstoßen, um von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren zu können.

Beispielrechnung zur 0,25-Prozent-Besteuerung

Für die Berechnung wird der Bruttolistenpreis des Neufahrzeugs herangezogen – das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung.
▶︎ Beispiel: VW ID.4 – Listenpreis: ab 42.915 Euro
42.915 × 0,0025 = 107,28
107,28 Euro müssen monatlich als geldwerter Vorteil berechnet werden
▶︎ Vergleich zum Verbrenner (1-Prozent-Regelung):
VW Tiguan – Listenpreis ab 39.175 Euro
39.175 × 0,01 = 391,75
391,75 Euro müssen monatlich als geldwerter Vorteil berechnet werden

Fahrtenbuch als Alternative zur pauschalen Besteuerung

Alternativ zur pauschalen, prozentualen Besteuerung kann man sich dafür entscheiden, alle beruflichen Aufwendungen abzurechnen und dazu ein Fahrtenbuch zu führen. Darin muss jede Fahrt mit Startzeit, Endzeit und dem jeweiligen Kilometerstand vermerkt werden. Das kann in Einzelfällen günstiger ausfallen, gerade wenn man beruflich sehr viel fährt. Doch der Aufwand ist höher: Alle Aufwendungen müssen angerechnet werden, und man muss unterscheiden zwischen privater und beruflicher Nutzung. Die Faustregel lautet: Je mehr man privat im Dienstwagen unterwegs ist, desto mehr lohnt sich die 0,25-Prozent-Regel.