Elektroauto als Firmenwagen: Viertel-Regelung
Doppelt halbierte Steuer: 0,25 Prozent für Elektro-Dienstwagen
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Bei der Nutzung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden als Firmenwagen locken steuerliche Vorteile. Für viele Dienstwagen gilt die 0,25-Prozent- oder Viertel-Regelung.
Bild: AUTO BILD
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Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, muss in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und die Nutzung versteuern. Fahrer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden sind da im Vorteil. Anfang 2019 wurde dieser Betrag bereits für Elektro-Firmenwagen verringert und inzwischen sogar erneut auf die sogenannte Viertel-Regelung halbiert. Neben der erhöhten Elektro-Kaufprämie sowie der Bezuschussung von heimischen Wallboxen sind dies weitere Maßnahmen der Regierung, um die Nachfrage nach E-Autos anzukurbeln. Anstatt von einem Prozent des Brutto-Listenpreises wie bei Autos mit Benzin- oder Dieselmotor, müssen Arbeitnehmer seit 2020 für bis zu 60.000 Euro teure Firmenwagen nur noch 0,25 Prozent steuerlich geltend machen. Auch die Zuschläge (z.B. für den Arbeitsweg) wurden halbiert. Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sowie teurere Dienst-Stromer fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung. Die steuerliche Begünstigung gilt für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt wurden, sie läuft noch bis zum 31. Dezember 2030. So funktioniert ein Elektroauto.
Die reduzierte Besteuerung funktioniert wie die zuvor für alle privat genutzten Firmenwagen übliche 1-Prozent-Regelung. Für die Berechnung wird der Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs herangezogen – auch wenn das Auto zu einem günstigeren Preis oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Wer sich beispielsweise für einen BMW i3 (120Ah, 170 PS, ca. 300 km Reichweite) als Dienstwagen entscheidet, müsste für die Berechnung die UVP von 39.000 Euro zugrunde legen. Ein Viertelprozent davon müssten monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden. 97,50 Euro würden also auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 40 Prozent kostet der BMW i3 als Firmenwagen dann 468 Euro Steuern pro Jahr.
Wird der elektrische Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr auch für den Arbeitsweg genutzt, muss dieser zusätzlich versteuert werden – auch hier gibt es vom Gesetzgeber eine Begünstigung für Elektroautos und Hybrid-Autos. Anstelle der üblichen 0,03 Prozent werden bei E-Fahrzeugen nur noch 0,0075 Prozent des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke fällig. Das macht beim BMW i3 also 2,92 Euro pro Kilometer. Bei einem 20 Kilometer langen Weg zur Arbeit müssten also zusätzlich 58,40 Euro monatlich versteuert werden – macht im zuvor genannten Beispiel insgesamt 700,80 Euro Steuern im Jahr. Die Alternative zur 0,25-Prozent-Regelung ist wie auch bei der 1-Prozent-Regelung das Fahrtenbuch (weitere Infos zur 1-Prozent-Regelung). So schleppt man ein E-Auto ab.
Hybridautos, die nach der 0,5-Prozent-Regelung versteuert werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist die externe Aufladung (Plug-in-Hybrid). Mildhybride fallen also aus der Regelung raus. Außerdem müssen Nutzer der 0,5-Prozent-Regelung mindestens eines der zwei folgenden Kriterien erfüllen: Ihr Plug-in-Firmenwagen darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, oder die rein elektrische Reichweite muss bei mindestens 40 Kilometern liegen (ab 2022: 60 Kilometer; ab 2025: 80 Kilometer). Sind die Bedingungen nicht erfüllt, fällt der Dienstwagen unter die ansonsten übliche 1-Prozent-Regelung.
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