Fahren ohne Versicherung
Das droht Versicherungssündern

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Wer ohne Versicherung mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, macht sich strafbar. Wir sagen, was der Bußgeldkatalog vorsieht und wer bei einem Unfall ohne Versicherungsschutz haftet!
Wer ohne Versicherungsschutz mit dem Auto, Motorrad oder Roller auf der Straße unterwegs ist, begeht eine Straftat. Denn jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen, damit die Kosten für mögliche Schäden an Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen von der Versicherung bezahlt werden. Das besagt das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz. Ob ein Versicherungsschutz vorliegt oder nicht, lässt sich unter anderem anhand der amtlichen Marken von der Zulassungsstelle auf dem Nummernschild überprüfen. Bei der Zulassung eines Autos muss man eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) angeben, die man zuvor bei der Versicherung erhalten hat. Hier kommt alles Wichtige zum Thema Fahren ohne Versicherungsschutz: Versicherungspflicht, Strafen, Haftung!

Im Versicherungsjahr 2019/2020 (ab 1. März 2019) ist das Kennzeichen grün.
Bild: autobild.de
In den meisten Fällen droht eine Geldstrafe, aber auch Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot sind möglich. Die Frage, ob jemand grob fahrlässig oder unter Vorsatz gehandelt hat, ist dabei entscheidend. Mit unter Vorsatz handeln ist gemeint, dass man wissentlich und willentlich vorgegangen ist. Der Autofahrer ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst und kennt die Folgen. Wer hingegen fahrlässig handelt, begeht aus Unvorsichtigkeit eine verbotene Handlung. Der Autofahrer bedenkt die Folgen der Tat nicht, weil er nicht sorgfältig ist. Übrigens, wenn man fahrlässig gehandelt hat, kann es sein, dass man einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt. Mögliche Strafen sind also:
- Bußgeld: bis zu 180 Tagessätzen. Wer fahrlässig handelt und zum Beispiel das Auto nach Auslaufen der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht außer Betrieb setzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
- Punkte in Flensburg: Es sind maximal bis zu sechs Punkte in Flensburg möglich, wenn man ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs ist.
- Fahrverbot: Ist vorsätzliches Handeln im Spiel, kommt es oft zum Entzug der Fahrerlaubnis.
- Freiheitsstrafe: zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Meistens, wenn man unter Vorsatz gehandelt hat und es dabei auch noch zu einem Unfall oder einer Gefährdung von Personen gekommen ist.
Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist und einen Unfall baut, wird für den Schaden haftbar gemacht und muss zahlen. Doch ist der Fahrer nicht zugleich der Halter des Fahrzeugs, kann letzterer unter Umständen ebenfalls belangt werden. Das ist der Fall, wenn dem Fahrzeughalter bewusst war, das eine Autofahrt ohne Versicherungsschutz begangen wird. Ist der Unfallverursacher nicht versichert und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen, so können sich Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft wenden, in der die deutschen Kfz-Versicherer Mitglied sind. Dort wird jeder Einzelfall geprüft und einem Versicherer zugewiesen, der die entsprechende Regulierung übernimmt.
Manch einer fragt sich, ab wann der Tatbestand des Fahrens ohne Versicherung vorliegt. Sobald man sich im öffentlichen Raum bewegt, wie zum Beispiel auf einem Parkplatz oder an der Tankstelle, fährt man ohne Versicherungsschutz. Wer ohne oder mit falschem Kennzeichen unterwegs ist, fährt ebenso ohne Versicherung. Ein weiterer Fall: Die bisherige Kfz-Versicherung wurde gekündigt, die neue ist noch nicht wirksam. Einige Fahrzeughalter sind aber auch in Beitragsrückstand bei der Versicherung und dadurch ist der Versicherungsschutz erloschen.
Natürlich fällt es auf, wenn man ohne Kennzeichen und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Aber manch einer fährt auch noch mit seinen Nummernschildern herum, obwohl es nicht mehr gültig ist. Aber auch, wer sein Nummernschild noch hat, muss damit rechnen, aufzufliegen. Der Grund: Sobald der Versicherungsschutz erloschen ist, beginnt ein bürokratischer Rattenschwanz. Die Versicherung informiert die Zulassungsstelle und die wiederum untersucht, ob das Fahrzeug abgemeldet oder neu versichert wurde. Ist keines von beidem der Fall, erfolgt die Vollstreckung inklusive gebührenpflichtiger Zwangsstilllegung. Kann der Fahrzeughalter diese Maßnahme ebenfalls entgehen, kommt es zu einer strafrechtlichen Verfolgung: Das Auto wird zur Fahndung ausgeschrieben. Eine mögliche Fahndungsfolge ist dann der Entzug der Fahrerlaubnis.
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