Wer seinen Führerschein abgeben muss, hat gleich mehrere Möglichkeiten. Der schnellste Weg ist der zur Post. Einfach den Führerschein sowie ein einfaches Anschreiben in einen passenden Umschlag stecken und zur zuständigen Bußgeldstelle schicken. Die Adresse der zuständigen Behörde steht auf dem Bußgeldbescheid. Die Kosten: Zum normalen Briefporto kommen 2,50 Euro für ein Einwurf-Einschreiben oder 4,65 Euro für ein eigenhändiges Einschreiben hinzu. Wichtig: Sie müssen sich bei der Post ausweisen, also an Reisepass oder Personalausweis denken! Wer will, kann seinen Führerschein aber auch persönlich bei der Bußgeldstelle abgeben. Auch hier gilt die Ausweispflicht! Eine weitere Variante ist es, seinen Führerschein bei der Polizei abzuliefern. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich. Am besten bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen. 
Achtung: Hat ein Autofahrer erfolglos gegen den Bußgeldbescheid geklagt, tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auf und ist für die Verwaltung des Führerscheins zuständig. Der Führerschein muss dann direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Grundsätzlich muss der Führerschein abgegeben werden, wenn aufgrund eines Verstoßes ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Führerschein muss aber erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot rechtskräftig. Den genauen Zeitraum für die Abgabe des Führerscheins und somit den Beginn des Fahrverbots kann ein Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot angetreten) selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen. In diesem Fall entscheidet die zuständige Behörde über das Abgabedatum und somit auch über den Start des Fahrverbots.

Wann und wie gibt es den Führerschein zurück?

Sobald das angeordnete Fahrverbot vorüber ist, gibt es den Führerschein zurück. Ist der Führerschein beispielsweise am 4. eines Monats abgegeben worden, so endet die Frist am 4. des Folgemonats. Wo man ihn wiederbekommt, ist davon abhängig, wie und wo man ihn abgegeben hat. Üblich ist es, dass die Verwaltungsstelle den Führerschein per Post-Einschreiben oder Nachnahme zurücksendet. Wer seinen Führerschein lieber persönlich abholen möchte, kann dies auch tun. Dann einfach ein paar Tage vorher bei der Bußgeldstelle anrufen und Bescheid geben.

Was passiert, wenn ich den Führerschein zu spät abgebe?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Beispielsweise einem Vollstreckungsversuch des Bußgeldbescheids, also einer kostenpflichtigen Beschlagnahmung des Dokuments. Wird der Verlust des Führerscheins angegeben, ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig, dass man nicht mehr in Besitz des Führerscheins ist.

Führerschein entzogen: Was ist zu tun?

Anders als bei einem Fahrverbot, bei dem der Führerschein für ein bis drei Monate bei einer Behörde abgegeben wird, muss der Führerschein beim Entzug nicht immer abgegeben werden. Oftmals wird der Führerschein direkt nach dem schwerwiegenden Verkehrsdelikt als ungültig markiert. Wem der Führerschein entzogen wurde, bekommt seinen alten Lappen nicht einfach so zurück. Man muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen, und das geht erst nach einer von der Behörde festgesetzten Sperrfrist. In einigen Fällen müssen auch bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise eine MPU gemacht oder ein Abstinenznachweis eingereicht werden, bevor es eine neue Fahrerlaubnis gibt.

Von

Isabella Sauer