Hohe Unfallzahlen bei Leih-Scootern
Künftig haften auch Vermieter für E-Scooter-Schäden

Die beliebten Elektroscooter verursachen viele Unfälle – vor allem bei Crashs mit Miet-Rollern gehen viele Geschädigte leer aus. Nun regelt ein Gesetz die Haftung neu – wer zahlt künftig?
Bild: Frank Hoermann/SVEN SIMON
Klein, leicht, flott: Elektrische Tretroller, auch E-Scooter genannt, sind im Trend – doch zugleich steigt die Zahl der Unfälle mit Verletzten stark. 2025 registrierte die Polizei 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, rund 38 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Vor allem Leihfahrzeuge fallen in der Unfallstatistik negativ auf.
Weil sich bei E-Scooter-Unfällen der Fahrer häufig nicht ermitteln lässt, hat der Gesetzgeber die Haftungsregeln verschärft. Künftig soll auch der Halter für Schäden haften – bei Leihscootern also in der Regel der Vermieter. Kürzlich wurde das neue Gesetz vom Bundesrat angenommen – es soll noch 2026 in Kraft treten.
Hohe Unfallzahlen bei E-Scootern
In den vergangenen Jahren ist der Bestand der akkubetriebenen Mini-Zweiräder für spontane Kurzstrecken stark gewachsen: Von knapp 764.000 versicherten E-Scootern im Jahr 2022 stieg ihre Zahl bis Ende 2025 auf rund 1,66 Millionen. Rund 1,36 Millionen davon befinden sich in Privatbesitz (hier ein E-Scooter-Testbericht).
Rund 20 Prozent des Bestands entfallen damit auf Leihscooter. Und die fallen nicht nur optisch auf: Mit 13 Haftpflichtschäden auf 1000 Fahrzeuge war ihre Schadenhäufigkeit 2025 mehr als doppelt so hoch wie bei privaten E-Scootern. Dort kamen lediglich sechs Schäden auf 1000 Fahrzeuge.
Unfallflüchtige haben leichtes Spiel
Auch die amtlichen Unfallzahlen zeigen das Risiko: 2025 registrierte das Statistische Bundesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. 38 Menschen kamen dabei ums Leben.

2025 gab es doppelt so viele Unfälle mit Leihscootern wie mit Privatfahrzeugen.
Bild: DPA
Einer von ihnen ist Torsten R. (43) aus München: Er war im vergangenen Jahr mit dem Fahrrad im Zentrum auf der Leopoldstraße nahe der Universität unterwegs. Auf dem Radweg nahm ihm ein Leihscooter die Vorfahrt. R. stürzte und zog sich unter anderem einen Kreuzbandriss zu. Der Leihscooter-Fahrer schnurrte ungerührt davon. Der verletzte Radfahrer war mehrere Wochen arbeitsunfähig und konnte sich lange Zeit nur mit Krücken fortbewegen. Die Suche nach dem anonymen Unfallverursacher blieb erfolglos.
Gesetz soll Ansprüche erleichtern
"Für Unfallopfer soll es leichter werden, Schadensersatz zu bekommen", erklärt die Bundesregierung das Gesetz zur "Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr". Dafür wird das Straßenverkehrsgesetz geändert.
Künftig haftet auch der Halter
Mit dem neuen Gesetz wird für E-Scooter eine sogenannte Gefährdungshaftung des Halters eingeführt. Das bedeutet: Nach einem Unfall kann künftig grundsätzlich auch der Halter für Schäden einstehen – unabhängig davon, ob ihn persönlich ein Verschulden trifft. Für Fahrer gilt zudem künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden.
Bislang waren Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter von der Gefährdungshaftung des Halters ausgenommen, weil sie bauartbedingt höchstens 20 km/h fahren. Wer Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen wollte, musste deshalb grundsätzlich dessen Verantwortlichkeit nachweisen. Gerade bei Fahrerflucht mit einem Leihscooter konnte das schwierig werden. Künftig soll für die Person am Lenker eines Elektro-Scooters eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten. Somit haftet derjenige, der sich nicht entlasten kann.

Das neue Gesetz adressiert insbesondere Miet-Scooter, da sich hier bei Unfällen die Identifikation des Verantwortlichen als schwierig erwiesen hat.
Bild: Horst Galuschka
Auch den Haltern der Akku-Roller wird eine sogenannte Haftung zugewiesen – und zwar dann, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. Hier haftet die Leihfirma dann grundsätzlich für Schäden, die mit ihren Fahrzeugen angerichtet werden. Es ist bei einem Unfall also zwingend nötig, das Kennzeichen zu notieren und die betroffene Verleihfirma (oder den privaten Halter) zu kontaktieren.
Ein Verleiher missbilligt die Änderung
Wie reagieren die Verleiher? Laut dem Anbieter Lime gebe es für Kunden "zunächst keine konkreten Änderungen bei der Nutzung". Man werde aber "Auswirkungen der neuen Rechtslage prüfen und die weitere Entwicklung gemeinsam mit unseren Versicherungspartnern beobachten". Das schwedische Unternehmen Voi kritisiert die Neuregelung: "Anbieter können damit unter Umständen auch für Schäden haften, die durch das Verhalten Dritter oder Vandalismus an abgestellten Fahrzeugen entstehen – obwohl sie darauf keinen Einfluss haben", so ein Sprecher.
Missfallen erregt bei Voi vor allem die "Ungleichbehandlung mit Fahrrädern und E-Bikes": Diese würden für ähnliche Wege genutzt und teilen sich mit E-Scootern dieselben Verkehrsflächen. "Trotzdem sollen künftig allein die Halter von E-Scootern verschuldensunabhängig haften. Für diese unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Mobilitätsangebote sehen wir keine überzeugende Begründung."
Unfallforscher appellieren an Verleiher
Dass Leihscooter häufiger in Haftpflichtschäden verwickelt sind, hängt offenbar auch mit dem Nutzungsverhalten zusammen: "Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs", sagt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV). In einer kürzlich veröffentlichten Studie beschäftigte sich die UDV, die im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig ist, mit dem Thema.
Zeidler fordert Verleiher auf, sich mehr für die Sicherheit ihrer Kunden einzusetzen. Dazu gehöre es, auf das Einhalten oft ignorierter Regeln zu pochen. Etwa das Verbot, eine zweite Person mitfahren zu lassen oder schneller als im Schritttempo auf Gehwegen zu fahren. Und nicht zuletzt: nicht unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung auf den Scooter zu steigen. Vielen Nutzern sei nicht bewusst, dass für Unter-21-Jährige beim E-Scooter-Fahren ein absolutes Alkoholverbot gilt.
Die UDV fordert in diesem Zuge auch einen verstärkten Ausbau von Radwegen, die Scooter nutzen dürfen, sowie mehr Polizeikontrollen.
Fazit
Ein gutes Beispiel dafür, dass das Recht der technischen Entwicklung einen Schritt hinterherläuft: Erst seit wenigen Jahren düsen die kleinen E-Scooter in vielen Städten umher. Erst mit der zunehmenden Nutzung wurde klar: Sie verursachen mehr Gefahren als gedacht. Insbesondere für Mieter dieser Fahrzeuge ist offenbar der Anreiz, sich bei einem Unfall Ansprüchen zu entziehen, zu groß. Gut, dass die Haftungsfrage jetzt besser geklärt wird.
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