Die Parkplatznot führt in vielen Innenstädten zu wilden Parkaktionen verzweifelter Autobesitzer – und zu verschärften Aktionen der Behörden. Demnächst könnten die Ordnungshüter technisch besonders ausgerüstete Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker einsetzen, die per Kennzeichen-Scan checken, wie lange ein Kfz schon an einem festen Ort parkt.
In diese Richtung geht eine Empfehlung der Bundesländer an die Bundesregierung. Die entsprechenden Ausschüsse würden anraten, das Straßenverkehrsgesetz zu verändern, um das automatische Scannen und Abgleichen von Kennzeichen zu legalisieren. In der Empfehlung, von der die "Rheinische Post" berichtet, heißt es, die Bundesregierung solle das automatisierte Erfassen von Kennzeichen gesetzlich regeln. Erfahrungen aus Amsterdam und Paris würden zeigen, dass sich eine "regelkonforme Nutzung" des öffentlichen Parkraums "signifikant" erhöhe, heißt es.

Durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde überprüfen

Entsprechende Vorstöße einzelner Bundesländer waren bislang gescheitert. So hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die Pläne Hamburgs, Kennzeichen-Scans zum Erfassen von Falschparkern einzusetzen, zurückgeschickt. In Hamburg sollten Kamerawagen, sogenannte "Scan Cars", die Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge überprüfen.
Nun schlägt der Bundesratsausschuss genau solche Scan-Fahrzeuge vor. Die Begründung: Damit könnten die Mitarbeiter der Kommunen durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde auf Parkscheine oder Anwohnerparkausweise überprüfen. 
Bei Scan-Fahrzeugen fertigen Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. Das Ziel: "Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden", heißt es in der Empfehlung.  

Seit 2021 sind Kennzeichen-Lesegeräte punktuell einsetzbar

Schon seit Mitte 2021 ist ein Gesetz zum örtlich begrenzten, automatisierten Scannen von Kfz-Kennzeichen ohne Wissen der Halter in Kraft. Danach können Polizei, Zoll und andere mit der Sicherheit betraute Behörden automatische Kennzeichen-Lesegeräte (AKLS) im öffentlichen Raum einsetzen. 
Die Strafprozessordnung (StPO) wurde um den Paragrafen 163g ergänzt. Er erlaubt den Verfolgungsbehörden "amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung durch den Einsatz technischer Mittel" automatisiert und ohne das Wissen der betroffenen Kraftfahrer zu erfassen.
Voraussetzung ist, dass es den Verdacht einer erheblichen Straftat gibt. Wenn die Polizei annehmen kann, dass mit dem Kennzeichen-Scannen der Aufenthaltsort eines Beschuldigten zu bestimmen ist, kann die Überwachung erfolgen. 
Section Control
In Niedersachsen wacht die Section Control: Sie misst die Durchschnittsgeschwindigkeit an der B6 zwischen Gleidingen und Laatzen in Richtung Hannover.
Bild: dpa picture alliance
Das automatische Erfassen von Kennzeichen per Streckenradar auf einer 2,2 km langen Section-Control-Teststrecke nahe Hannover hatte schon für einen jahrelangen Rechtsstreit geführt, bis die Erfassung Ende 2019 schließlich vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als rechtens erklärt und zum Jahresende 2020 in den Regelbetrieb gegangen war.

Nächster Schritt zum "gläsernen Bürger"?

Schon damals warnte Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht gegenüber AUTO BILD, vor den enormen datenschutzrechtlichen Folgen. Denn das Problem liege nicht in der gezielten Fahndung nach Kriminellen, sondern in den Zufallsfunden, die der Polizei ins Netz gehen könnten. "Es besteht die Gefahr, dass die StPO zur Legitimation benutzt wird, um in Straftaten, die so nicht hätten verfolgt werden können, zu ermitteln."