Kfz-Versicherung bei Sturmschäden: Wer zahlt was?
Wer zahlt bei Sturm, Hagel oder Hochwasser

– Sturm, Hagel und Überschwemmung: Im Sommer häufen sich die Unwetterschäden am Auto. Doch was genau zahlt die Kfz-Versicherung – und wann bleibt man auf den Kosten sitzen?
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Inhaltsverzeichnis
- Welche Vorsichtsmaßnahmen kann man treffen?
- Wie dokumentiert man einen Sturmschaden richtig?
- Welche Gefahren drohen bei Starkregen?
- Wer zahlt bei Überschwemmungen?
- Besonderheiten bei Wasserschäden von Elektroautos
- Probleme bei der Schadenregulierung
- Schäden durch herabfallende Äste oder Ziegel
- Crash mit umgestürzten Baum
- Wind drückt Auto von der Straße
- Kontrollverlust durch einen Blitz
- Unmittelbare und mittelbare Sturmschäden
- Wie sind Hagelschäden versichert?
- Wird die Teilkasko nach einem Schaden teurer?
Hagel, Starkregen und Hochwasser verursachen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe – auch an Fahrzeugen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lag die Schadensumme in der Kfz-Versicherung allein 2024 bei rund 1,3 Milliarden Euro. Besonders betroffen: Baden-Württemberg (530 Mio. Euro), Bayern (281 Mio. Euro) und Nordrhein-Westfalen (142 Mio. Euro).
Mit dem Klimawandel rechnen Experten künftig mit weiter steigenden Unwetterschäden. Die gute Nachricht: Gegen sogenannte Elementarschäden kann man sich versichern. Doch welche Police greift – und was gilt es zu beachten? AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen.
Autofahrer müssen sich auf unvorhergesehene Hindernisse wie umherfliegende Gegenstände oder Äste einstellen. Auf Brücken und an Tunnelausfahrten ist die Gefahr, von einer Böe erfasst zu werden, besonders groß. Das Tempo sollte reduziert, das Licht eingeschaltet und der Sicherheitsabstand vergrößert werden. Beide Hände gehören ans Lenkrad – besonders auf Brücken oder an Tunnelausfahrten, wo Windböen gefährlich werden können.
Überflutete Straßen sollten auf keinen Fall durchfahren werden. Hier droht ein sofortiger schwerer Motorschaden, sobald auch nur kleine Mengen Wasser in den Ansaugtrakt des Motors gelangt. In jedem Fall sollten Sturmwarnungen über Radio und TV ernst genommen werden. Im Zweifel gilt: Besser gar nicht erst losfahren und das Auto, wenn möglich, in der Garage lassen.

Äußerste Vorsicht bei überfluteten Straßen! Saugt der Motor Wasser an, kommt es zum Wasserschlag – oft ein Totalschaden, mindestens für den Motor.
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Nach einem Unwetterschaden sollten Betroffene den Schaden möglichst zeitnah und umfassend dokumentieren. Dazu gehören aussagekräftige Fotos der beschädigten Fahrzeugteile sowie der Umgebung (z. B. herabgestürzte Äste, umgestürzte Schilder). Zusätzlich können Zeugenaussagen oder eine polizeiliche Aufnahme hilfreich sein. Wichtig: Der Schaden sollte der Kfz-Versicherung unverzüglich gemeldet werden – idealerweise innerhalb von sieben Tagen, um mögliche Leistungseinbußen zu vermeiden.

Durch Stürme entstandene Schäden sollten ausführlich dokumentiert und binnen sieben Tagen der Versicherung gemeldet werden. Dabei helfen Bilder der Umgebung und Aussagen von Zeugen.
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Geringe Sichtweiten und die Gefahr von Aquaplaning führen schnell zu Unfällen. Wer mit zu geringem Abstand oder profillosen Reifen unterwegs ist, muss bei einem Unfall mit Nachteilen bezüglich der Versicherungsleistung rechnen.
Hochwasserschäden an parkenden Autos werden von der Teilkasko übernommen. Fährt ein Fahrer mit seinem Auto in eine überflutete Straße hinein, greift dagegen nur eine Vollkaskoversicherung.
Bei Elektrofahrzeugen ist bei Wasserschäden besondere Vorsicht geboten. Stand ein E-Auto unter Wasser oder wurde es stark durchnässt, besteht trotz moderner Schutzsysteme die Gefahr von Kurzschlüssen oder Hochvoltunfällen. Das Fahrzeug sollte in diesem Fall weder gestartet noch bewegt oder geladen werden.
Auch das An- oder Abstecken eines Ladekabels kann potenziell gefährlich sein. Eine Überprüfung durch einen qualifizierten Fachbetrieb mit Hochvoltausbildung oder durch einen entsprechend ausgebildeten Pannendienst ist in solchen Fällen unerlässlich. Nur so lässt sich sicher ausschließen, dass von der Hochvolttechnik ein Risiko ausgeht.
In beiden oben genannten Fällen ist es wichtig, dass die Versicherung dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Wer etwa sein Auto in einer hochwassergefährdeten Gegend abstellt, obwohl die Gefahr eines baldigen Hochwassers bekannt war, könnte am Ende nicht nur leer ausgehen, sondern muss unter Umständen auch für die Bergung seines Autos aufkommen. Die Versicherung wird die Regulierung des Schadens möglicherweise ganz oder teilweise ablehnen.
Problematisch wird es auch, wenn ein Auto in eine überflutete Straße gelenkt wird und der Motor Wasser ansaugt (Wasserschlag). Entscheidend ist hierbei die Frage, ob die Gefahr nicht zu erkennen war. Mehr zum Thema Schäden durch Hochwasser.
Ja, das übernimmt die Teilkasko. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Windgeschwindigkeit von Windstärke acht (über 63 km/h, Sturm). Die Versicherung zahlt auch, wenn Sturm Gegenstände gegen das Auto schleudert.
Nein, das ist ein Fall für die Vollkasko. Die Teilkasko zahlt jedoch, wenn ein Ast oder Baum auf das Auto fällt oder wenn ein Baum während der Fahrt direkt vor dem Wagen aufschlägt.
Auch dann gilt für die Teilkasko die Windstärke acht (auch in Böen) als Bedingung. Verreißt der Fahrer dagegen das Lenkrad und verursacht so den Crash, zahlt nur die Vollkasko.
Ein dadurch verursachter Schaden ist kein Fall für die Teil-, sondern allein für die Vollkasko. Denn dabei liegt keine sogenannte Unmittelbarkeit der Naturgewalt vor. Bedeutet: Schuld am Unfall hat der Fahrer, die Naturgewalt hat dessen Fehlreaktion nur mit ausgelöst.
Versicherer unterscheiden zwischen unmittelbaren und mittelbaren Sturmschäden. Zu den unmittelbaren Schäden zählen etwa herabfallende Äste. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet nachzuweisen, dass der entstandene Schaden unmittelbar auf den Sturm zurückzuführen ist – etwa durch Fotos, Zeugenaussagen oder eine polizeiliche Dokumentation.
Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrer infolge des Sturms ausweichen muss und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, handelt es sich um mittelbare Sturmschäden. Solche mittelbaren Sturmschäden sind nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt.
Die Reparaturkosten übernimmt in der Regel die Teilkasko, oder sie zahlt den Schaden nach Gutachten. Da meistens viele Fahrzeuge betroffen sind, erstellen Versicherer Sammelgutachten. Vorteil: schnelle Abwicklung und Bezahlung. Unser Tipp in diesem Fall: Notieren Sie sich Ort, Zeitpunkt und Stärke des Hagelschauers, und melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.
Nein – denn in der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen wie in der Haftpflicht oder Vollkasko. Eine Beitragserhöhung aufgrund eines gemeldeten Schadens erfolgt daher in der Regel nicht.
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