So schön der Sommer ist, auch die warme Jahreszeit kann Sturm- und Hagelschäden mit sich bringen. Für Hagelschäden am Auto ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Wer lediglich eine Haftplichtversicherung abgeschlossen hat, muss für den Schaden selbst aufkommen. Wichtig zu wissen ist, dass Reparaturkosten nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstattet werden. Sollten die Kosten den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen, so ist dies ein wirtschaftlicher Totalschaden. In dem Fall wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert erstattet. AUTO BILD erklärt, was es bei der Schadensmeldung noch zu beachten gibt.

Gibt es eine Frist zur Meldung von Hagelschäden?

Eine Frist gibt es nach Expertenaussagen nicht. Wichtig sei, dass der Schaden in Bezug zu einem Unwetter steht. Ein zeitlicher Zusammenhang müsse erkennbar sein. Deswegen wird Autobesitzern geraten, mögliche Schäden sofort zu dokumentieren; mit Fotos kann dargelegt werden, dass der Hagel Schuld an den Dellen im Auto ist. Zu viel Zeit lassen sollte man sich mit der Meldung des Schadens aber auch nicht.

Was am Auto beschädigt werden kann

Ein Hagelschaden kann nicht nur auf großflächigen Teilen wie Motorhaube, Dach oder Kofferraumdeckel auftreten, wo er im besten Falle abgefedert wird, sondern auch bei kleineren Flächen. Da sieht das ganz anders aus: Zum Beispiel bei den Abdeckleisten am Dach, beim Lüftungsgitter oder der Oberkante des Kotflügels. Gefährlich sind Hagelschäden am Glas, denn kleine Einschläge könne große Risse verursachen. Solche Schäden sollten möglichst umgehend behoben werden.

An wen sollen sich Autobesitzer wenden?

Wer nach einem Unwetter mit Hagel einen Schaden an seinem Wagen feststellt, sollte seine Kfz-Versicherung informieren. Die Schadensmeldung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Dem Geschädigten stehen in der Regel drei Möglichkeiten zur Auswahl:
Per Post oder Fax: Die Schadenmeldung erfolgt schriftlich.
Per Telefon: Ein Mitarbeiter nimmt den Schadenfall auf.
Per Internet: Einige Versicherer bieten die Schadenmeldung online an.
 
Nach der Meldung des Schadens, sendet die Versicherung eine Mitteilung per Post oder E-Mail und informiert darüber, wie die Regulierung erfolgt. In der Regel leitet die Versicherung die Schadensmeldung an einen Gutachter weiter, der zeitnah einen Termin mit dem Geschädigten vereinbart. In Regionen, in denen Hagelschäden häufiger vorkommen, vergeben Gutachter Sammeltermine, branchenintern scherzhaft "Dellenkino" genannt. Experten der Versicherungskammern empfehlen, dass man sich auch an die Versicherung wenden soll, wenn ein Hagelschaden vermutet wird. Hagelschäden kann man selbst oft nicht erkennen. Vor allem bei silbernen oder weißen Fahrzeugen bleibt ein Hagelschaden schon mal verborgen; auch bei schmutzigen Autos sind durch Hagel entstandene Schäden schwer erkennbar. Gerade für diese Fälle verwenden Gutachter spezielle Beleuchtungstechniken, die Lackschäden und Dellen sichtbar machen.

Tipps für den Gutachter-Termin

Damit der Gutachter die Hagelschäden identifizieren kann, sollten Sie folgende Tipps befolgen:
• Waschen Sie Ihren Wagen vor dem Termin, dann lassen sich die Beulen und Dellen besser erkennen.
• Alle Schäden, die Sie entdeckt haben, sollten Sie mit Klebezetteln markieren. Das hilft dem Gutachter sich bei der Schadenssuche auf andere Bereiche konzentrieren zu können.
• Achten Sie darauf, dass Ihr Wagen in einer Werkstatt begutachtet wird. Unter freiem Himmel könnte Sonnenschein den Lack besser aussehen lassen als er ist.

Für die Versicherung ist das Gutachten entscheidend

Stellt der Gutachter keinen Hagelschaden fest, sollten Sie sich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Hat diese aufgrund Ihrer Schadensmeldung einen Gutachter mit der Prüfung des Schadens beauftragt, übernimmt die Versicherung die Kosten für das Gutachten, wenn kein Hagelschaden festgestellt werden konnte. Sie selbst sollten einen Sachverständigen nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung einschalten. Es könnte passieren, dass Sie die Gutachterkosten selbst zahlen müssen.

Gutachter kalkulieren die Reparaturkosten

Stellt der beauftragte Gutachter einen Hagelschaden an Ihrem Wagen fest, kalkuliert er auch die Kosten für die Reparatur. Gutachter gehen häufig davon aus, dass die festgestellten Schäden mit einer sanften Reparaturmethode behoben werden können. Dieses Verfahren eignet sich aber nicht immer. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Geschädigte ein Urteil des Sachverständigenausschusses verlangen (§ 14 AKB; Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Die Versicherung und der Geschädigte erhalten eine Ausfertigung des Gutachtens. Mit diesem Gutachten können Sie als Geschädigter eine entsprechende Werkstatt aufsuchen. Sollten Sie ein Leasingfahrzeug fahren, sollten Sie einen Hagelschaden umgehend dem Leasinggeber melden; in der Regel beinhalten Leasingpakete immer Versicherungen. Mit diesem Vorgehen können Sie als Fahrzeughalter nichts falsch machen.

Wenn sanfte Reparaturmethoden nicht ausreichen

In einigen Fällen sind die Dellen, die durch Hagel verursacht wurden, so tief, dass eine zeitaufwendige und damit kostenintensive Instandsetzung erforderlich ist. Hat der Hagel auch den Lack beschädigt, muss sich der Autobesitzer auf eine aufwendigere Reparatur einstellen. Leichte Kratzer werden aus der Lackschicht des Autos herauspoliert. Mittlere und größere Beschädigungen am Lack müssen dagegen einmal abgeschliffen und gründlich vorbehandelt werden, um sie abschließend per Teillackierung zu beseitigen.

Versicherungsnehmer entscheidet über Reparatur

Der Versicherungsnehmer entscheidet selber, ob er seinen Wagen reparieren lässt. Wenn Sie mit den Hageldellen weiterfahren oder sie eventuell selbst beseitigen möchten, erstellen die Versicherer eine "fiktive Abrechnung" der Reparaturkosten. Wichtig: In diesem Fall wird von der ermittelten Schadenhöhe die Mehrwertsteuer abgezogen.