Neues für 2007
Autofahrer zahlen drauf

Traditionell bringt das neue Jahr viele Änderungen für Autofahrer. 2007 gehen die vor allem ins Geld. Hier ein Überblick – und alle wichtigen Termine.
- Roland Bunke
Damit Sie auch im neuen Jahr wissen, wie der Hase läuft, hat AUTO BILD Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen in 2007 aufgestellt. Vom Knöllchen im Ausland über den Wegfall des Führerscheintourismus bis zur Kürzung der Pendlerpauschale – hier gibt's alle Infos.
Mehrwertsteuer und Entfernungspauschale

Partikelfilter und Auslandsknöllchen
• Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Rußpartikelfilter wird es ab April eine Förderung von 330 Euro geben. Diese Förderung wird wahrscheinlich über einen Steuerfreibetrag gewährt. Die Förderung sollen auch die erhalten, die bereits 2006 ihren Diesel nachgerüstet haben. Zurzeit können die Finanzämter aber noch keine konkreten Auskünfte dazu geben. Wer nicht nachrüstet, zahlt ab April 2007 einen Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Das gilt auch für Diesel mit der Norm Euro 4. • Im März 2007 tritt die Plakettenverordnung in Kraft. Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. In ausgewiesenen regionalen Umweltzonen können dann für Autos Fahrverbote gemäß ihres Schadstoffausstoßes verhängt werden. • Die lange diskutierte europaweite Vollstreckung von Auslandsknöllchen über 70 Euro soll 2007 kommen. • Eine neue Haftpflicht-Richtlinie soll ab Juni 2007 den Schadenersatz für Opfer von Unfallflucht verbessern.
Führerscheintourismus und H-Kennzeichen

Versicherungs-Fristen
Wer 2006 einen oder mehrere Schäden hatte, kann durch nachträgliche Zahlungen eventuell Geld sparen. Die Fristen: • Regulierter Schaden: Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann in der Haftpflicht und – je nach Versicherungsbedingungen – auch in der Kasko seiner Versicherung die Kosten innerhalb von sechs Monaten erstatten, um eine Höherstufung des Rabatts zu vermeiden. Reicht diese Frist über den Jahreswechsel hinaus und hat man sich zur Rückerstattung noch nicht entschlossen, wird der Vertrag erst einmal hochgestuft. Nach einer Zahlung in der Frist wird die Hochstufung zurückgenommen, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Ob sich die Kostenübernahme lohnt, rechnet die Versicherung auf Wunsch aus. • Zwei Schäden in 2006: Dabei kann es sich rechnen, den kleineren Schaden nachträglich selbst zu übernehmen. • Verauslagter Kleinschaden: Für Schäden bis 500 Euro in Haftpflicht wie Kasko, die vorab selbst gezahlt wurden, kann noch bis 31. Dezember Kostenerstattung bei der Versicherung angemeldet werden. Kleinschäden, die erst im Dezember passieren, müssen bis 31. Januar 2007 gemeldet werden. • Verauslagter größerer Schaden: Wer einen Schaden über 500 Euro verauslagt hat, kann dagegen die nachträglich Erstattung nicht fordern. Denn diese Schäden werden von der Versicherung in der Regel nur bei Meldung innerhalb einer Woche bezahlt.
Die wichtigsten Termine
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